Kündigung – Wie Sie Ihr Arbeitsverhältnis richtig beenden

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Eine Kündigung ist ein großer Schritt, vor dem viele von uns in Ihrem Arbeitsleben einmal stehen werden. Oftmals verbindet man eine Kündigung mit etwas Negativem, aber das muss nicht so sein. Eine Kündigung kann auch einfach ein Neuanfang sein und der Schritt in ein neues Abenteuer. Um für diesen Neuanfang schon einmal so viele Steine wie möglich aus dem Weg zu räumen, sollte eine Kündigung gut geplant sein, damit man bestmöglich mit dem Unternehmen beziehungsweise dem noch aktuellen Arbeitsgeber auseinandergehen kann.

Was wird unter einer Kündigung verstanden?


Wenn wir von einer Kündigung sprechen, meinen wir damit die Veranlassung ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu beenden. Eine Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber, zum Beispiel in einem Mitarbeitergesprächals auch vom Arbeitnehmer ausgehen. Nachdem eine Kündigung ausgesprochen wurde, muss meist ein bestimmter Zeitraum, die Kündigungsfrist, verstreichen bis der Arbeitsvertrag und das -verhältnis endgültig aufgelöst werden. Am einfachsten ist es selbstverständlich, wenn beide Parteien gemeinsam die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beschließen. Arbeitsrechtlich kommt es in so einem Fall zu einer einvernehmlichen Auslösung und keiner Kündigung. Eine Kündigung erfolgt immer einseitig: entweder auf Initiative der Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers.

Arten von Kündigungen


Während bei einer Kündigung zuerst zu unterscheiden ist, ob Sie gekündigt werden oder Sie derjenige sind, der das Arbeitsverhältnis beendet, so gibt es noch weitere Arten, in der sich Kündigungen voneinander unterscheiden können. Dazu zählen die ordentliche und die außerordentliche Kündigung.

Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung erfolgt fristgemäß und die die Kündigung aussprechende Partei benötigt nach deutschem Recht einen zulässigen Kündigungsgrund. Zulässige Gründe sind zum Verständnis beispielsweise eine betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte und auch  krankheitsbedingte Kündigung. Nach österreichischem Recht wird für die ordentliche  Kündigung grundsätzlich kein Kündigungsgrund vorausgesetzt.

Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung hingegen übergeht und verkürzt geltende Kündigungsfristen. Diese Form benötigt allerdings auch einen triftigen Grund und ist vielen eher unter der Bezeichnung, „fristlose Kündigung“  oder „Entlassung/berechtigter Austritt“ bekannt. Sie kann teilweise die Vorgaben aus dem Kündigungsschutz außer Kraft setzen, wenn zuvor ein massiver Pflichtverstoß oder Vertrauensbruch stattgefunden hat.

Was sollten Sie vor der Kündigung bedenken?


Wie Ihnen sicher bereits bewusst ist, ist eine Kündigung ein großer Schritt und sollte gerade deshalb gut durchdacht sein. Bevor Sie diesen Schritt gehen und das Arbeitsverhältnis beenden, sollten Sie sich selbst noch einige Fragen stellen.

Fragen Sie sich, warum Sie das Unternehmen verlassen möchten

Woran liegt es, dass Sie kündigen möchten? Fühlen Sie sich vielleicht in Ihrem Team nicht mehr wohl oder fordert Ihre Arbeit Sie zu sehr/nicht mehr genug? Oder möchten Sie sich einfach auf einem anderen Gebiet weiterbilden? Selten gibt es nur einen einzigen Grund für eine Kündigung, allerdings sollten Sie auf einen festlegen, da dieser entscheiden kann, ob Ihre Arbeitnehmerkündigung ordentlich oder außerordentlich erfolgt. Ein Beispiel für eine ordentliche Kündigung ist ein Umzug in eine andere Stadt oder ein Wunsch zur Umorientierung. Eine außerordentliche Kündigung erfolgt auf rechtlicher Basis und benötigt meist einen ernsten Grund, beispielsweise wenn Sie Opfer von Sexismus oder Mobbing am Arbeitsplatz geworden sind.

Können Sie etwas an Ihrer Unzufriedenheit ändern?

Einige fangen nach einer Zeit an zu hinterfragen, wer die Schuld an ihrer Unzufriedenheit trägt. Der Arbeitgeber, der Job oder Sie selbst? Durch falsche Erwartungen oder fehlendes Feedback kann der Job sich in eine Richtung entwickelt haben, die Ihnen nicht unbedingt zusagt. Beispielsweise könnte es sein, dass Sie kein Teamplayer sind, aber beim Bewerbungsgespräch kommuniziert haben, dass dies kein Problem für Sie sei. In diesem Fall sollten Sie Ihren Chef darauf ansprechen und vielleicht lässt sich etwas zu Ihrer beider Zufriedenheit ändern. Sollte es keine andere Möglichkeit geben, dann wird sich eine Kündigung auf Dauer wohl nicht abzuwenden lassen.

Wie geht es den Kollegen?

Tauschen Sie sich mit Ihren Kollegen aus, um herauszufinden, ob es diesen vielleicht genauso geht wie Ihnen. Dadurch wird zusätzlich das Zusammengehörigkeitsgefühl gesteigert und gemeinsam können Sie Ihrem Arbeitgeber Feedback geben, damit die Kündigung nicht die letzte Lösung sein muss.

Haben Sie die finanziellen Mittel, um Ihren Job zu kündigen?

Bevor Sie kündigen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie sich das finanziell leisten können. Dabei geht es vor allem darum, ob beispielsweise Ihre Familie von Ihrem Einkommen abhängig ist oder ob Sie ohne diesen Job Ihren Lebensstandard beibehalten können. Natürlich steht hierbei auch die Frage im Raum, ob Sie bereits eine andere Stelle in Aussicht haben. Erkundigen Sie sich am besten vorher über Ihre Möglichkeiten bei der Arbeiterkammer in Österreich oder der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland.

Wird es in einem anderen Beruf besser werden?

Stellen Sie sich die Frage, ob Ihre „Probleme“ in einem anderen Unternehmen gelöst wären oder ob ein Jobwechsel vielleicht gar keinen wirklichen Unterschied machen würde. Wenn Sie das Problem und den Auslöser für Ihre Kündigung in Ihrer Tätigkeit sehen, so wird derselbe Posten in einem anderen Unternehmen Ihnen wohl nur bedingt weiterhelfen. Sollte es aber an Ihrem Arbeitsumfeld liegen, sprich den Mitarbeitern oder Ihrem Vorgesetzten, so kann sich die Situation in einer anderen Firma durchaus bessern.

Was erhoffen Sie sich von der Kündigung und der Zeit danach?

Planen Sie Ihre Zukunft bevor Sie sich an Ihr Kündigungsschreiben setzen. Sie müssen sich darüber im Klaren sein, was Sie sich von Ihrem nächsten Job erwarten und welche Verbesserungen Sie sich wünschen. Konzentrieren Sie sich also darauf, eine Stelle zu finden, die Ihnen auch wirklich zusagt, damit Sie nicht wieder in eine neue Spirale geraten, die im Endeffekt zur nächsten Kündigung führt.

Sollen Sie es wirklich tun?

Die letzte und wichtigste Frage. Sie ist ganz einfach damit zu beantworten, dass Ihr Herz und Verstand sich mit der Kündigung wohlfühlen müssen. Nehmen Sie sich Zeit und treffen Sie Ihre Entscheidung in Ruhe und ohne Druck.

Was gibt es bei einer Kündigung rechtlich zu beachten?


Formvorschrift

Eine Kündigung muss in Österreich und der Schweiz nicht schriftlich erfolgen. Es wird trotzdem empfohlen, sie schriftlich einzureichen, damit Sie gegebenenfalls einen Beweis vorlegen können. In Deutschland hingegen muss die Kündigung schriftlich und unterschrieben erfolgen, erst dann kann sie geltend gemacht werden.

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Kündigungsfrist

In Deutschland können die Arbeitnehmer jeweils ab dem 15. oder zum Monatsletzten (Kündigungstermin) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen. Das gilt aber nur, wenn der Vertrag keine anderen Regelungen vorgibt. Die Fristen dürfen bei Aushilfskräften und bei Unternehmen mit höchstens 20 Mitarbeitern gekürzt werden. In der Probezeit hingegen gelten andere Kündigungsfristen.

In Österreich beträgt die Kündigungsfrist in der Regel 1 Monat, kann aber ebenfalls im Dienstvertrag oder Kollektivvertrag anders geregelt werden. Die Kündigungsfrist darf vom Arbeitgeber auf maximal sechs Monate verlängert werden. Verlängern die Parteien die Kündigungsfrist, darf die vom Dienstgeber einzuhaltende Frist nicht kürzer sein als die für den Arbeitnehmer gültige Kündigungsfrist. In der Probezeit fällt die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer vollständig weg und er kann jederzeit kündigen. Neben der Kündigungsfrist sind auch Kündigungstermine genau einzuhalten. Der Kündigungstermin ist der Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis beendet sein soll – also der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses und nicht der Tag, an dem Sie die Kündigung aussprechen. Wenn im Arbeitsvertrag nichts Gegenteiliges geregelt ist, kann der Arbeitnehmer sein Dienstverhältnis immer zum Monatsletzten unter Einhaltung einer einmonatigen Frist aufkündigen (§ 20 Abs 4 AngG).

In der Schweiz ändert sich die Kündigungsfrist je nach Dienstjahr. Im ersten Jahr beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 1 Monat, bis zum 9. Jahr der Beschäftigung 2 Monate und danach 3 Monate. Trotzdem gelten natürlich auch hier wieder Ausnahmen, falls es im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) anders geregelt wurde. In der Probezeit hat der Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von einer Woche. Wie in Deutschland ist man in der Schweiz berechtigt,  jeweils zu Monatsende zu kündigen.

Fristlos kündigen

Auch Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden. Hierfür muss aber ein wichtiger Grund vorliegen, beispielsweise wenn die Arbeit ohne Gefahr für die Gesundheit oder Sittlichkeit nicht fortgesetzt werden kann. Die Gründe sind für Angestellte im § 26 AngG und für Arbeiter im § 82a GewO geregelt. Eine fristlose Kündigung kann je nach den im Land geregelten Formvorschriften überbracht werden.

Konkurrenzklausel

Es gibt mittlerweile auch Arbeitsverträge, in die eine sogenannte Konkurrenzklausel eingebaut wurde. Diese Vereinbarung verbietet einem Arbeitnehmer, bis zu einem Jahr nach Beendigung des Dienstverhältnisses weiter in der Branche tätig zu sein. Sollte sie missachtet werden, drohen teils Vertragsstrafen. Allerdings gelten diese Klauseln maximal bis zu einem Jahr nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dürfen einem Berufsverbot nicht gleich kommen. Außerdem gilt sie nur bei Arbeitnehmerkündigung, berechtigter Entlassung, einem unberechtigten vorzeitigen Austritt, einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses und ist aktuell an ein Brutto-Einkommen von mindestens 3.700 Euro (Stand 2021) im Monat geknüpft (Rechtslage in Österreich).

Dienstfreistellung

Bei einer Dienstfreistellung verzichtet der Arbeitgeber während einer bestimmten Dauer (meist während der Kündigungsfrist) auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Diese Zeit wird jedoch vollständig weiterbezahlt, inklusive Bonusgehälter. Für Arbeitnehmer bleiben die Verpflichtungen, die im Arbeitsvertrag geregelt wurden (wie Verschwiegenheitspflicht) bestehen.

Sonderzahlungen

Ihnen als Arbeitsnehmer steht bei so gut wie allen Kündigungs- oder Auflösungsformen die Entgeltfortzahlung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu und zusätzlich erhalten Sie auch weiterhin die Sonderzahlungen. Dazu zählen beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Boni und Sonderzahlungen müssen anteilig ausgezahlt werden, genauso wie offene Urlaubstage, die verbliebenen Urlaubstage aus dem Vorjahr sogar zur Gänze.

Arbeitszeugnis

Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis beendet haben, dann haben Sie auch Anspruch auf ein Dienstzeugnis. Dieses müssen Sie jedoch aktiv verlangen, da der Arbeitgeber nicht automatisch dazu verpflichtet ist, eines auszustellen. Sie sollten dieses Zeugnis also bestenfalls gleich bei der Kündigung einfordern.

Ein Arbeitszeugnis beinhaltet Informationen zu Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, sowie der Tätigkeit. Es ist nicht zwingend notwendig, dass in ihm eine Bewertung von Qualifikation, Arbeitsleistung oder Ihrer Person abgegeben wird. Es dient eher einer Bestätigung, dass Sie mit einer gewissen Aufgabe betraut waren. Sollten Sie eine bestimmte Form des Zeugnisses bevorzugen, legen Sie ihrem Arbeitgeber gerne einen Entwurf vor, diesen muss er nicht übernehmen, aber es kann ihm die Ausstellung erleichtern.

Sollte sich Ihr Vorgesetzter weigern, ein Arbeitszeugnis auszustellen, dann weisen Sie Ihn darauf hin, dass Sie andernfalls rechtliche Schritte einleiten werden, denn das Zeugnis ist 30 Jahre lang einklagbar.

Der Ablauf einer Kündigung


Zeitpunkt der Kündigung

Wann der richtige Zeitpunkt ist, um zu kündigen, hängt auch davon ab, wie hoch Sie in der Unternehmenshierarchie stehen. Je höher Ihr Posten ist, desto früher sollten Sie Ihrem Arbeitgeber Bescheid geben, denn umso mehr Arbeit ist wahrscheinlich mit Ihrem Wechsel verbunden. Sie sollten auch Ihre eigenen Verpflichtungen nicht aus den Augen verlieren und bedenken, wie viel Zeit Sie noch benötigen, um sämtliche Aufgaben abzuschließen. Erstellen Sie hierfür am besten eine Liste mit offenen Projekten und Aufgaben und reden Sie auch über diese mit Ihrem Chef.

Kündigungsgespräch

Auch wenn es Ihnen unangenehm ist, Sie sollten immer persönlich kündigen. Sollte dies nicht möglich sein, versuchen Sie zumindest Ihren Vorgesetzten per Telefon zu erreichen. Kündigungen können bei Ihrem Gegenüber verständlicherweise verschiedene Reaktionen hervorrufen. Einige ärgern sich über die Arbeit, mit der Ihr Wechsel nun verbunden ist oder nehmen Ihre Entscheidung vielleicht persönlich. Tatsache ist, Sie sollten die Kündigung immer so höflich wie möglich formulieren. Wenn möglich beginnen Sie damit, zu erzählen, wie sehr Sie die Arbeit im Unternehmen genossen haben und dass Sie nun aber nach einer Veränderung streben. Bieten Sie außerdem Ihre Hilfe bei der Organisation an, damit der Jobwechsel reibungslos ablaufen kann.

Schriftliche Kündigung

Nachdem Sie Ihren Chef informiert haben, fertigen Sie idealerweise noch eine schriftliche Kündigung an, die Ihnen später als Beweis dienen kann. Die Kündigungsfrist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem die Kündigung dem Arbeitgeber zugeht, sprich wenn Sie ihm gesagt haben, dass Sie kündigen oder wenn Ihr Arbeitgeber die schriftliche Kündigung erhält.

Nach der Kündigung

Wie bereits erklärt, ist die Kündigungsfrist der Zeitraum zwischen der Kündigung und dem Kündigungstermin. Demnach ist der Kündigungstermin der letzte Tag, an dem Sie noch im Arbeitsverhältnis stehen und nicht der Tag, an dem Sie die Kündigung ausgesprochen haben. Bei einer von Ihnen verursachten Auflösung eines Dienstverhältnisses haben Sie in Österreich frühestens nach einer Sperrfrist von vier Wochen den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nach Ende eines Dienstverhältnisses haben Sie aber dennoch 6 Wochen lang Anspruch auf Sachleistungen der Krankenversicherung.

5 Tipps um im Guten auseinander zu gehen


1. Den richtigen Zeitpunkt wählen

Zwischen Tür und Angel sollte ein Kündigungsgespräch nicht stattfinden. Bitten Sie Ihren Vorgesetzten sich Zeit zu nehmen und einen Termin mit Ihnen zu fixieren. Am besten finde dieses Gespräch ungestört und in entspannter Atmosphäre statt.

2. Keine Vorwürfe haben

Beenden Sie das Arbeitsverhältnis niemals mit Vorwürfen und Ärger, denn das hilft niemandem weiter. Bewahren Sie Ruhe, denn Sie können die Vergangenheit nicht mehr ändern und Sie möchten ja nicht negativ in Erinnerung behalten werden.

3. Von den Kollegen verabschieden

Um auch bei den Mitarbeitern gut in Erinnerung zu bleiben, verabschieden Sie sich persönlich, denn vielleicht laufen Sie sich im Berufsleben ja noch einmal über den Weg. Sie können Ihre Nachricht zum Beispiel bei einem Mittagessen überbringen oder wählen einfach den Weg einer Rundmail.

Handshake

4. Einen geordneten Arbeitsplatz hinterlassen

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Nachfolger einen guten Einstieg in Ihre Position findet. Legen Sie wichtige Unterlagen ordentlich zurecht und schreiben Sie ihm hilfreiche Checklisten. Mit einem souveränen Abgang bleiben Sie in guter Erinnerung.

5. Kündigungsgespräch üben

Das Kündigungsgespräch sollte gut vorbereitet sein, damit Sie sicher und kompetent auftreten. Überlegen Sie sich auch Ihren wichtigsten Kündigungsgrund, damit Sie diesen klar formulieren können. Bedanken Sie sich für die Zeit im Unternehmen und erwähnen Sie, wie viel Sie bei diesem Job gelernt haben.

Fazit

Während die Kündigung für Ihren Vorgesetzten nun bedeutet, den Recruiting Prozess zu starten, um einen neuen Mitarbeiter zu suchen, so sind Sie an der Reihe einen ganz neuen Lebensweg einzuschlagen. Eine Aufgabe, die Sie weiterhin stets begleiten wird, ist es, Ihre Zeit richtig einplanen zu können, um effektiv zu arbeiten und alle Termine im Auge zu behalten. Sollten Sie bei dieser Aufgabe Hilfe benötigen, dann versuchen Sie es doch mit der kostenlosen Testversion unserer Zeiterfassungs-App, der TimeTrackApp.