Zeiterfassung – die gesetzlichen Regelungen in Österreich

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Zeiterfassung - die gesetzlichen Regelungen in Österreich

Das österreichische Arbeitszeitgesetz (AZG) regelt die Arbeitszeiten der ArbeitnehmerInnen. Mit 01.09.2018 treten einige wichtige Veränderungen der gesetzlichen Regelungen in Österreich in Kraft: Die tägliche Höchstarbeitszeit wird von 10 auf 12 Stunden und die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 auf 60 Stunden erhöht. Außerdem sind künftig wöchentlich bis zu 20 Überstunden erlaubt.

Die Zeiterfassung ist laut gesetzlichen Regelungen in Österreich verpflichtend

Der Arbeitgeber hat die Arbeitszeiten seiner Angestellten zu dokumentieren. Der Beginn und die Dauer der geleisteten Arbeitsstunden sind festzuhalten. Beginn und Ende der Ruhepausen sind ebenfalls aufzuzeichnen. Mit 1 Jänner 2015 sind die gesetzlichen Regelungen in Österreich hinsichtlich Arbeitszeitaufzeichnung vereinfacht. Folgende drei Vereinfachungen der Zeiterfassung in Österreich sind gekommen:

1. Saldenaufzeichnungen

Jede ArbeitnehmerInnen, die überwiegend autonom Arbeitszeit- und Ort bestimmen können, brauchen den Beginn, das Ende und Ruhepausen nicht aufzuzeichnen. Für die Betroffenen reichen Saldenaufzeichnungen aus (d.h. Montag: 7 Stunden, Dienstag: 8h).

2. Aufzeichnung von Ruhepausen

Ausnahme: Der Arbeitgeber kann mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarungen über die Ruhepausen abschließen. In folgenden zwei Fällen fällt die Dokumentationspflicht weg:

  • Wenn der Beginn und das Ende der Ruhepausen genau festgelegt wurde
  • Ein Zeitraum vereinbart wurde, in welchem MitarbeiterInnen ihre Pausen nehmen dürfen.

Bei Abweichungen der Vereinbarungen müssen Ruhepausen aufgezeichnet werden.

3. Fixe Arbeitszeitaufteilung

Bei fixer Arbeitszeitaufteilung ist keine Aufzeichnung erforderlich, solange es zu keinen Abweichungen kommt. Am Ende des Monats, sowie auf Verlangen des Arbeitsinspektorats muss bestätigt werden, dass es keine Abweichungen gab.

 

Ihr TimeTrack Team.