Kernarbeitszeit

Festgelegter Zeitraum innerhalb der regulären Arbeitszeit

  • Was ist Kernarbeitszeit?

    Die Kernarbeitszeit (oder Kernzeit) ist ein festgelegter Zeitraum innerhalb des regulären Arbeitstages, in dem alle Mitarbeiter im Unternehmen anwesend sein müssen – üblicherweise definiert in Gleitzeitmodellen. Sie ist immer kürzer als die tägliche Sollarbeitszeit und basiert auf arbeitsrechtlichen Vereinbarungen mit Betriebsrat und berücksichtigt das Arbeitszeitgesetz. Sie kann je nach Betrieb unterschiedlich definiert werden, ist jedoch in der Regel während der Kernarbeitszeit für wichtige Meetings und Besprechungen vorgesehen.

Kurz erklärt:
Kernarbeitszeit ist kein eigenes Arbeitszeitmodell, sondern ein verbindlicher Zeitrahmen innerhalb flexibler Arbeitszeiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kernarbeitszeit ist ein zentrales Element flexibler Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit
  • Sie bezeichnet einen verbindlich festgelegten Zeitraum, in dem alle Mitarbeitenden erreichbar sein müssen
  • Kernarbeitszeit erleichtert die Zusammenarbeit, interne Abstimmung und Terminplanung
  • Dauer und Lage der Kernarbeitszeit können je nach Unternehmen, Branche und Arbeitsmodell variieren
  • Eine klar geregelte Kernarbeitszeit sorgt für Struktur, Planbarkeit und rechtliche Sicherheit im Arbeitsalltag
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Bedeutung der Kernarbeitszeit

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Rechtliche Grundlagen

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Vor- und Nachteile der Kernarbeitszeit

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Kernarbeitszeit in der Praxis

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Kernarbeitszeit und Zeiterfassung

Warum ist Kernarbeitszeit wichtig?

Die Einführung von Kernarbeitszeiten dient dazu, trotz flexibler Arbeitszeitgestaltung Koordination, Teamarbeit und Erreichbarkeit zu gewährleisten. Sie schafft einen verlässlichen Rahmen für Abstimmungen, fördert die Produktivität und hilft bei der Einhaltung unternehmerischer Abläufe.

Beispiel: Wenn die Kernzeit von 10:00 bis 15:00 Uhr definiert ist, können Mitarbeitende ihren Arbeitstag flexibel darum herum gestalten, müssen aber in dieser Zeit erreichbar sein – egal ob im Büro oder im Homeoffice.

Wie funktioniert Kernarbeitszeit?

Die Kernarbeitszeit wird als fixes Zeitfenster definiert, während die übrige Arbeitszeit flexibel gestaltet werden kann.

Typischer Tagesablauf

  • Arbeitsbeginn flexibel (z. B. zwischen 7:00 und 9:30 Uhr)
  • Kernarbeitszeit z. B. von 9:30 bis 15:00 Uhr
  • Arbeitsende flexibel (z. B. zwischen 15:00 und 18:30 Uhr)

Zeitfenster der Kernarbeitszeit

  • Meist 4–6 Stunden pro Tag
  • Kann täglich oder nur an bestimmten Wochentagen gelten
  • Pausen zählen nicht zur Kernarbeitszeit

Kombination mit Gleitzeit

Kernarbeitszeit wird fast ausschließlich in Verbindung mit Gleitzeit genutzt.
Außerhalb der Kernzeit können Mitarbeitende ihre Arbeitszeit selbstbestimmt vor- oder nachholen, sofern die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit eingehalten wird.

Zusammenfassung:

  • Kernarbeitszeit = Anwesenheitspflicht
  • Gleitzeit = Flexibilität außerhalb der Kernzeit
  • Ziel = Balance zwischen Freiheit und Planbarkeit
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Rechtliche Grundlagen der Kernarbeitszeit

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz macht keine Vorgaben zur Kernarbeitszeit, setzt jedoch klare Grenzen:

  • Max. 8 Stunden täglich (10 Stunden mit Ausgleich)
  • Verpflichtende Ruhezeiten
  • Pausenregelungen

Kernarbeitszeit muss innerhalb dieser gesetzlichen Grenzen liegen.

Rolle des Betriebsrats bei der Kernarbeitszeit

Die Einführung, Änderung oder Abschaffung von Kernarbeitszeiten unterliegt in Betrieben mit Betriebsrat der zwingenden Mitbestimmung. Grundlage hierfür ist § 87 Absatz 1 Nummer 2 des Betriebsverfassungsgesetzes, da Kernarbeitszeit den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit sowie deren Verteilung betrifft.

Der Arbeitgeber kann Kernarbeitszeiten daher nicht einseitig festlegen, wenn ein Betriebsrat besteht. In der Praxis erfolgt die Regelung meist über eine Betriebsvereinbarung, in der unter anderem folgende Punkte festgelegt werden:

  • Beginn und Ende der Kernarbeitszeit
  • Geltungsbereich (z. B. Abteilungen, Standorte)
  • Ausnahmen für Teilzeit, Homeoffice oder mobiles Arbeiten
  • Regelungen zur Zeiterfassung und Kontrolle

Der Betriebsrat hat dabei die Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten und darauf zu achten, dass Kernarbeitszeiten fair, transparent und diskriminierungsfrei gestaltet werden. Insbesondere bei Teilzeitbeschäftigten oder Mitarbeitenden mit besonderen Betreuungspflichten spielt der Betriebsrat eine wichtige Rolle, um Benachteiligungen zu vermeiden.

Kommt keine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zustande, kann die Regelung der Kernarbeitszeit im Zweifel auch Gegenstand eines Einigungsstellenverfahrens sein. Eine klare und frühzeitige Einbindung des Betriebsrats trägt daher wesentlich zu Rechtssicherheit und Akzeptanz im Unternehmen bei.

Unterschied Kernarbeitszeit und Rahmenarbeitszeit

Die Rahmenarbeitszeit stellt den gesamten Zeitraum dar, innerhalb dessen die tägliche Arbeitszeit flexibel eingeteilt werden kann. Sie erweitert die Kernarbeitszeit und bietet den Mitarbeitern die Möglichkeit, Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit – unter Berücksichtigung der Geschäftszeiten – individuell zu gestalten. Dies gewährt Flexibilität und ermöglicht es, persönliche Bedürfnisse mit beruflichen Anforderungen in Einklang zu bringen.

Der wesentliche Unterschied zwischen Rahmenarbeitszeit und Kernarbeitszeit liegt in ihrer Struktur und Flexibilität. Während die Kernarbeitszeit fest definierte Stunden am Tag umfasst, in denen alle Arbeitnehmer präsent sein müssen, bietet die Rahmenarbeitszeit einen breiteren Zeitrahmen für die Einteilung der Arbeitszeit an. Hierbei haben Angestellte die Freiheit, ihren Arbeitsbeginn und -schluss innerhalb dieses vorgegebenen Rahmens individuell zu wählen, wodurch eine höhere Arbeitsflexibilität  für verschiedene Arbeitszeitmodelle ermöglicht wird.

Die Kernarbeitszeit zielt darauf ab, eine effektive Kommunikation und Zusammenarbeit im Team zu gewährleisten, wohingegen die Rahmenarbeitszeit die individuelle Lebensführung und Bedürfnisse der Mitarbeitende stärker berücksichtigt. Beide Modelle dienen dem Ziel, die Produktivität und Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen, setzen jedoch unterschiedliche Schwerpunkte in Bezug auf Flexibilität und Strukturiertheit des Arbeitstages.

Vergleichstabelle: Kern- vs. Gleit- vs. Vertrauensarbeitszeit

Modell Kernarbeitszeit Gleitzeit Vertrauensarbeitszeit
Anwesenheit Pflicht während Kernzeit Flexibler Keine Erfassung, nur Zielerfüllung
Zeiterfassung Nötig Nötig teilweise entbehrlich
Flexibilität Mittel Hoch Sehr hoch
Betriebsrat Mitsprache möglich Mitsprache möglich kaum Regelung

Praxisbeispiele aus Unternehmen

Büroarbeitsplätze

  • Kernarbeitszeit: 10:00–15:00 Uhr
  • Gleitzeitrahmen: 7:00–19:00 Uhr
  • Fokus: Meetings, Kundenkontakt, Teamarbeit

Produktion

  • Kernarbeitszeit oft schichtbezogen
  • Teilweise feste Anwesenheitspflicht
  • Gleitzeit nur eingeschränkt möglich

Hybrid & Homeoffice

  • Kernarbeitszeit für virtuelle Erreichbarkeit
  • Reduzierte Kernzeiten (z. B. 10:00–14:00 Uhr)
  • Klare digitale Anwesenheitsregeln erforderlich

Gleitzeit mit Kernarbeitszeit


Bei dem Modell der Gleitzeit mit Kernarbeitszeit können Arbeitnehmer ihre Ankunfts- und Abgangszeiten innerhalb der Rahmenarbeitszeit selbst wählen, solange sie während der Kernarbeitszeit anwesend sind. Dies unterstützt eine Work-Life-Balance und kann zur Mitarbeiterzufriedenheit beitragen, da es individuellen Bedürfnissen entgegenkommt. Auch hier ist die Kernarbeitszeit entscheidend für die reibungslose Kommunikation und Zusammenarbeit im Unternehmen. Ein sorgfältiges Zeitmanagement und die Absprache von Abwesenheitszeiten sind jedoch unerlässlich, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Deadline eingehalten werden.

Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit


Einige Unternehmen bieten Gleitzeitmodelle an, die ganz auf die Festlegung einer Kernarbeitszeit verzichten. Hier genießen Angestellte maximale Flexibilität. Während solche Modelle große Freiheiten bieten, erfordern sie ein hohes Maß an Selbstorganisation, sowohl seitens der Arbeitnehmer als auch des Managements. Auch in diesen Fällen ist es jedoch wichtig, dass die Kommunikation und Zusammenarbeit innerhalb des Teams gut strukturiert bleibt, um effizientes Arbeiten zu ermöglichen.

Kernarbeitszeit im Homeoffice

Auch im Homeoffice kann eine Kernarbeitszeit wirksam festgelegt werden. Entscheidend ist dabei nicht die physische Anwesenheit im Betrieb, sondern die verbindliche Erreichbarkeit und Arbeitsbereitschaft während des definierten Zeitfensters. Mitarbeitende müssen in dieser Zeit beispielsweise telefonisch, per E-Mail oder über Kollaborationstools erreichbar sein und an virtuellen Meetings teilnehmen können.

Rechtlich unterscheidet sich Kernarbeitszeit im Homeoffice nicht von der Arbeit im Betrieb. Sofern Kernarbeitszeiten arbeitsvertraglich, per Betriebsvereinbarung oder durch eine Homeoffice-Richtlinie geregelt sind, sind sie für Beschäftigte verbindlich. Dabei gelten weiterhin die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes, insbesondere zu Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass im Homeoffice häufig verkürzte oder flexible Kernzeiten sinnvoll sind, etwa von 10:00 bis 14:00 Uhr. Dies erleichtert die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, ohne die Zusammenarbeit im Team zu beeinträchtigen. Wichtig ist eine klare Regelung, wie Anwesenheit, Pausen und Arbeitszeiten dokumentiert werden, um Missverständnisse und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Kernarbeitszeit bei Teilzeit

Bei Teilzeitbeschäftigten ist die Gestaltung der Kernarbeitszeit besonders sensibel. Grundsätzlich ist Kernarbeitszeit auch bei Teilzeit zulässig, sofern Teilzeitkräfte nicht benachteiligt werden. Das bedeutet, dass Kernzeiten nicht pauschal so festgelegt werden dürfen, dass sie regelmäßig außerhalb der individuell vereinbarten Arbeitszeit liegen.

In der Praxis müssen Kernarbeitszeiten daher entweder:

  • innerhalb der vertraglich vereinbarten Teilzeit liegen oder
  • anteilig angepasst werden (z. B. verkürzte Kernzeiten).

Eine starre Kernarbeitszeit, die Teilzeitkräfte faktisch zur Mehrarbeit zwingt, wäre unzulässig. Arbeitgeber sind verpflichtet, bei der Festlegung auf familiäre Verpflichtungen, Betreuungspflichten oder gesundheitliche Gründe Rücksicht zu nehmen.

Besonders in Betrieben mit gemischten Arbeitszeitmodellen empfiehlt sich eine differenzierte Regelung in der Betriebsvereinbarung, die Vollzeit- und Teilzeitkräfte getrennt betrachtet. So lassen sich Gleichbehandlung, Planbarkeit und Rechtssicherheit miteinander verbinden.

Kernarbeitszeit und mobiles Arbeiten

Beim mobilen Arbeiten – also der Tätigkeit außerhalb des festen Arbeitsplatzes, etwa unterwegs oder an wechselnden Orten – kann Kernarbeitszeit ebenfalls vorgesehen werden. Voraussetzung ist, dass die Kernarbeitszeit technisch und organisatorisch umsetzbar ist. Mitarbeitende müssen während der Kernzeit zuverlässig erreichbar sein und ihre Arbeit ausüben können.

Im Gegensatz zum klassischen Homeoffice erfordert mobiles Arbeiten häufig größere zeitliche Flexibilität, da äußere Faktoren wie Reisezeiten oder wechselnde Arbeitsumgebungen eine Rolle spielen. Aus diesem Grund werden Kernarbeitszeiten im mobilen Arbeiten oft enger gefasst oder auf bestimmte Wochentage beschränkt.

Auch hier gilt: Die Regelungen zur Kernarbeitszeit müssen klar dokumentiert sein – etwa in einer Richtlinie zum mobilen Arbeiten oder in einer Betriebsvereinbarung. Zusätzlich ist eine geeignete Zeiterfassung erforderlich, um Arbeitszeiten nachvollziehbar zu dokumentieren und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen.

Vor- und Nachteile der Kernarbeitszeit

Vorteile von Kernarbeitszeit

  • Strukturierte Arbeitszeiten: Kernarbeitszeit fördert eine konsistente Struktur innerhalb des Arbeitstages, die zu effizienter Teamarbeit und besserer Planbarkeit beiträgt.
  • Verbesserte Kommunikation: Die Präsenz aller Mitarbeiter während der Kernzeiten erleichtert die Abstimmung, die Durchführung von Meetings und die schnelle Entscheidungsfindung.
  • Transparenz und Fairness: Ein klar definierter Arbeitszeitrahmen sorgt für Transparenz und wird oft als fairer empfunden, da für alle dieselben Regeln gelten.
  • Work-Life-Balance: Durch die Kombination von Kernzeiten mit flexiblen Arbeitsmodellen können Mitarbeitende ihre Arbeits- und Privatleben besser koordinieren.

Nachteile von Kernarbeitszeit

  • Eingeschränkte Flexibilität: Für manche Mitarbeiter kann die feste Kernzeit die Flexibilität einschränken und weniger Möglichkeiten bieten, individuelle Arbeitsvorlieben umzusetzen.
  • Potenzielle Stressfaktoren: Die Notwendigkeit, zu festgelegten Zeiten präsent zu sein, kann für Mitarbeiter mit langen Pendelwegen oder privaten Verpflichtungen Stress verursachen.
  • Weniger Autonomie: Die Festlegung von Kernarbeitszeiten kann das Gefühl der Autonomie unter den Mitarbeitern verringern, da sie weniger Kontrolle über ihre Arbeitsgestaltung haben.
  • Herausforderungen im Home Office: In Zeiten zunehmender Fernarbeit kann die Einhaltung von Kernarbeitszeiten zu Herausforderungen führen, insbesondere wenn Teams über verschiedene Zeitzonen verteilt sind.

Flexible Arbeitszeiten mit Kernarbeitszeit

Obwohl die Kernarbeitszeit für den reibungslosen Betrieb eines Unternehmens wichtig ist, gibt es inzwischen immer mehr Unternehmen, die flexible Arbeitszeiten anbieten. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter ihre Arbeitszeit innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen selbst bestimmen können. Dadurch soll eine bessere Work-Life-Balance ermöglicht werden und die individuellen Bedürfnisse der Arbeitnehmer berücksichtigt werden.

Flexible Arbeitszeiten, kombiniert mit einer Kernarbeitszeit, stellen einen innovativen Ansatz dar, um den sich wandelnden Anforderungen moderner Arbeitnehmer gerecht zu werden. Dieser Hybridansatz ermöglicht es den Mitarbeitern, ihre Arbeitszeiten um die festgelegten Kernstunden herum flexibel zu gestalten, fördert dadurch die Eigenverantwortung und steigert die Arbeitszufriedenheit. Es unterstützt auch Unternehmen dabei, talentierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, indem es eine attraktivere und anpassungsfähigere Arbeitsumgebung bietet.

Verletzung der Kernarbeitszeit

Die Nichteinhaltung der Kernarbeitszeit kann zu erheblichen Störungen im Geschäftsbetrieb führen. Unpünktlichkeit oder Abwesenheit während dieser Zeiten beeinträchtigt die Zusammenarbeit und die Effizienz des Teams, da geplante Meetings und Arbeitsabläufe ins Stocken geraten können. Es ist daher im Interesse des Unternehmens und der Angestellten, eine Kultur der Verantwortlichkeit und Pünktlichkeit zu fördern. Verstöße sollten zunächst durch konstruktive Gespräche angesprochen werden, um die Ursachen zu verstehen und geeignete Lösungen zu finden. Langfristig kann eine wiederholte Verletzung der Kernarbeitszeit jedoch disziplinarische Maßnahmen erfordern, um die Unternehmensziele und die Arbeitsmoral zu wahren.

Konsequenzen bei Fehlverhalten

Wir die Kernzeit ohne Absprache regelmäßig verletzt, kann das eine Abmahnung zur Folge haben. In schweren Fällen sind sogar Kündigung oder leisrungsrechtlichee Maßnahmen möglich. Plausible Gründe (z.B. Arztbesuch, Verkehr) müssen nachweisbar sein.

Einführung von Kernarbeitszeit im Unternehmen

Schritt-für-Schritt

  1. Analyse der betrieblichen Anforderungen
  2. Definition des Kernzeitfensters
  3. Einbindung des Betriebsrats
  4. Festlegung in Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung
  5. Kommunikation an Mitarbeitende
  6. Einführung geeigneter Zeiterfassung

Typische Fehler

  • Zu lange Kernarbeitszeiten
  • Keine Ausnahmen für Teilzeit
  • Fehlende rechtliche Abstimmung
  • Unklare Regelungen im Homeoffice

Erfolgsfaktoren

  • Transparente Kommunikation
  • Faire Ausnahmeregelungen
  • Digitale Zeiterfassung
  • Regelmäßige Evaluation

Kernarbeitszeit & TimeTrack Zeiterfassungssoftware

Mit der richtigen Zeiterfassungssoftware können Sie Kernarbeitszeit sowie alternative Modelle sehr einfach umsetzen. In der Software sind zunächst alle erforderlichen Informationen wie das Ausmaß der Normalarbeitzeit, der Gleitzeitrahmen und die Kernarbeitszeiten (falls vorhanden) abzuspeichern. Anhand von diesen Informationen berechnet die Software automatisch die Plus bzw. Minusstunden, sodass Arbeitnehmer und Arbeitgeber jederzeit einen Überblick über ihre geleistete Arbeitszeit behalten.

In TimeTrack können Sie Kern- und Rahmenarbeitszeiten für Ihre Mitarbeiter hinterlegen. Das System erkennt Abweichungen automatisch und gibt entsprechende Warnungen in der Stundenübersicht aus. Zusätzlich können Vorgesetzte oder zuständige Person bei der Verletzungen der Regeln per Mail regelmäßig informiert werden.

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Gorica Stojkovic-Bubic

Mag. iur. Gorica Stojkovic-Bubic ist TimeTrack-Expertin für arbeitsrechtliche Themen. Nach 10-jähriger Tätigkeit für eine renommierte Wiener Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt Arbeitsrecht verstärkt sie nun das junge TimeTrack Team und schreibt gerne Rechtsbeiträge rund um Arbeitszeit und Arbeitswelt.

FAQ

Kernarbeitszeit bezeichnet den festgelegten Zeitraum innerhalb eines Arbeitstags, in dem alle Mitarbeitenden eines Unternehmens oder Teams anwesend und erreichbar sein müssen.
Sie wird in der Regel als Bestandteil flexibler Arbeitszeitmodelle eingesetzt, um Zusammenarbeit, Abstimmung und betriebliche Abläufe sicherzustellen. Außerhalb der Kernarbeitszeit können Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit häufig flexibel gestaltet werden.

Kernarbeitszeit ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und ergibt sich nicht direkt aus dem Arbeitszeitgesetz.
Arbeitgeber können Kernarbeitszeiten freiwillig einführen, müssen dabei jedoch die gesetzlichen Vorgaben zu Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausen einhalten. Besteht ein Betriebsrat, unterliegt die Einführung oder Änderung der Kernarbeitszeit der Mitbestimmung.

Der Unterschied zwischen Gleitzeit und Kernarbeitszeit besteht darin, dass Gleitzeit die flexible Gestaltung der Arbeitszeit ermöglicht, während Kernarbeitszeit eine verbindliche Anwesenheitspflicht vorgibt.
Gleitzeit beschreibt das gesamte flexible Zeitmodell, Kernarbeitszeit hingegen ist ein festes Zeitfenster innerhalb dieses Modells, in dem alle Mitarbeitenden gleichzeitig verfügbar sein müssen.

Die Kernarbeitszeit wird vom Arbeitgeber festgelegt, jedoch nicht einseitig, wenn ein Betriebsrat besteht.
In Betrieben mit Mitbestimmung erfolgt die Festlegung in der Regel über eine Betriebsvereinbarung. Alternativ kann Kernarbeitszeit auch im Arbeitsvertrag oder in einer Arbeitszeitregelung verbindlich vereinbart werden.

Kernarbeitszeit kann grundsätzlich abgeschafft oder geändert werden, jedoch nicht einseitig durch den Arbeitgeber.
Besteht eine Betriebsvereinbarung, ist die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich. Zudem müssen vertragliche Regelungen beachtet werden, sodass eine Abschaffung häufig nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich ist.

Kernarbeitszeit wird in der Praxis meist über eine Zeiterfassung oder Anwesenheitsdokumentation kontrolliert.
Digitale Zeiterfassungssysteme ermöglichen es, Beginn und Ende der Arbeitszeit transparent zu erfassen und die Einhaltung der Kernzeit nachvollziehbar zu überprüfen. Dies schafft Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen.