Pauschalen im Inland Kosten können also bis zu einer maximalen Höhe der Pauschbeträge erstattet werden. Diese Richtlinien gelten für die Reisenebenkosten im Inland: Verpflegungsmehraufwand im Inland: Bei mehr als 8 Stunden können 14 Euro erstattet werden und für An- und Abreisetag jeweils 14 Euro. Bei mindestens 24 Stunden Reisedauer beträgt die Summe 28 Euro. Übernachtungskosten im Inland: Die Kosten für die Übernachtungen können Arbeitgeber frei von Steuern ersetzen – als Werbungskosten. Im Inland gilt dafür die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen mit Nachweis.
Pauschalen im Ausland Verpflegungsmehraufwand im Ausland: Im Ausland gelten für Arbeitgeber meistens höhere Pauschbeträge. Ab einem Aufenthalt von 24 Stunden können so zum Beispiel für Dänemark 75 Euro und für die Schweiz ca. 66 Euro als Kosten zurückgezahlt werden. Übernachtungskosten im Ausland: Im Ausland können in der Reisekostenabrechnung die Übernachtungskosten entweder als tatsächlich entstandene Kosten erstattet werden oder es wird ein regionaler Pauschbetrag berücksichtigt. Diese hätte in Dänemark die Höhe von 183 Euro für eine Übernachtung und in der Schweiz zwischen 180 bis 186 Euro pro Übernachtung.