Was ist Altersteilzeit?
Unter Altersteilzeit versteht man ein Teilzeitmodell, bei dem ältere Arbeitnehmer für die verbleibende Zeit bis zur Rente ihre Arbeitszeiten halbieren.
Bei der Altersteilzeit wird bisherige Arbeitszeit um die Hälfe reduziert, um älteren Arbeitnehmer einen leichteren Übergang in die Rente zu ermöglichen. Auf diese Weise werden zum einen ältere Arbeitnehmer entlastet, andererseits kann der Arbeitgeber freiwerdende Arbeitsplätze neu besetzen. Rechtliche Grundlage bildet das Altersteilzeitgesetz (kurz „AltTZG“).
Grundsätzlich handelt es sich bei der Altersteilzeit also um eine Teilzeitbeschäftigung. Unterschiede zur normalen Teilzeitarbeit ergeben sich aus besonderen Voraussetzungen wie insbesondere einem bestimmten Alter und einer mindestens dreijährigen Beschäftigung.
Für den Arbeitnehmer beutetet die Altersteilzeit allerdings auch eine Reduktion der laufenden Bezüge, bedingt durch die Reduktion der Arbeitszeit. Um diesen Verlust teilweise auszugleichen, muss der Arbeitgeber das reduzierte Gehalt aufstocken und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge zahlen.
Altersteilzeit kann nur dann genehmigt werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
In Deutschland gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit. Altersteilzeit setzt daher eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus, die auf freiwilliger Basis getroffen wird.
Manche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen legen allerdings einen Anspruch auf Altersteilzeit fest. Wird der Anspruch auf Altersteilzeit im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen Altersteilzeit zu gewähren.
Ein Unternehmen muss aber für höchstens 5 % seiner Arbeitnehmer Altersteilzeit genehmigen. Ist dieser Wert erreicht, kann der Arbeitgeber andere Anträge auf Altersteilzeit ablehnen.
Es wird zwischen zwei verschiedenen Altersteilzeitmodellen unterschieden: dem Blockmodell und dem Gleichverteilungsmodell. Gemeinsam ist beiden Modellen, dass die Arbeitszeit und laufende Bezüge über die gesamte Dauer der Altersteilzeit verringert werden.
Beim Gleichverteilungsmodell wird die Arbeitszeit um die Hälfte herabgesetzt und über die gesamte Dauer der Altersteilzeit gleichmäßig verteilt bzw. gleichmäßig verringert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich darüber, wie viele Wochenstunden der Arbeitnehmer im Rahmen der Altersteilzeit zu erbringen hat. Beim Gleichverteilungsmodell kann das Unternehmen weiterhin vom Know-How des Mitarbeiters profitieren und neue Mitarbeiter können von älteren Kollegen eingeschult werden. Gleichzeitig ist für den Arbeitnehmer der Übergang in die Rente fließend.
Das Blockmodell funktioniert hingegen in zwei Phasen. In der ersten Phase arbeitet der Arbeitnehmer im unveränderten Ausmaß, d.h. es kommt zu keiner Reduktion der Arbeitszeit, wobei seine Bezüge reduziert werden. In der zweiten Phase der Altersteilzeit wird die Arbeitszeit auf 0 reduziert, der Arbeitnehmer erhält aber weiterhin das reduzierte Gehalt bis zum Renteneintritt. Wenn beispielsweise eine Altersteilzeit über einen Zeitraum von vier Jahren vereinbart wird, dann arbeitet der Arbeitnehmer die ersten zwei Jahre und hat die restlichen zwei Jahre frei.
Bei der Altersteilzeit werden neben der Arbeitszeit auch die Gehaltszahlungen um die Hälfte reduziert. Als Ausgleich für diese Einkommenseinbuße muss der Arbeitgeber das gekürzte Gehalt um mindestens 20 Prozent des Regelarbeitsentgelts aufstocken. Als Regelarbeitsentgelt gelten nur regelmäßigen monatlichen Zahlungen. Die 20-prozentige Gehaltsaufstockung ist zwar sozialversicherungs- und steuerfrei, wird aber bei der Steuererklärung einbezogen, was wiederum zu einer Erhöhung des Steuersatzes führen kann.
Außerdem können, abhängig vom Inhalt des Arbeitsvertrages, Sonderzahlungen (beispielsweise Weinachtgeld und Urlaubsgeld) entfallen, weil Sonderzahlungen nicht zum Regelarbeitsentgelt im Sinne des Altersteilzeitgesetzes zählen.
Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, deren Höhe sich aus 80 Prozent des Regelarbeitsentgelts berechnet.
Beim Blockmodell wird vom Arbeitnehmer eine Vorleistung erbracht. Der Arbeitnehmer erbringt in erster Phase des Blockmodells seine volle Arbeitsleistung, bekommt aber nur ein reduziertes Gehalt. Um Ansprüche des Arbeitnehmers zu schützen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die verdiente, aber noch nicht ausbezahlte Vergütung des Beschäftigten gegen Insolvenz zu sichern.
Wird der Arbeitnehmer krank oder länger arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber während der ersten Phase (d.h. Arbeitsphase) für eine Entgeltfortzahlung sorgen. Erkrankt der Arbeitnehmer während der zweiten Phase (d.h. Freistellungsphase), muss der Arbeitgeber auf jeden Fall das Entgelt weiterzahlen, weil der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung bereits in der ersten Arbeitsphase zur Gänze erbracht hat.
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