Es gibt keine gesetzliche Regelung in Bezug auf Homeoffice. Auch ein gesetzliches Recht des Arbeitnehmers auf Homeoffice gibt es derzeit nicht. Kommt ein Homeoffice-Modell im Einzelfall in Betracht, soll daher eine Homeoffice-Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Dann ist der Arbeitnehmer im Klaren, was beim Homeoffice erlaubt bzw. erwünscht ist und was nicht.
Homeoffice-Vereinbarung sollte folgende Punkte regeln:
- Festlegung der Tätigkeiten im Homeoffice
- Arbeitsort: typischerweise der Wohnort des Arbeitnehmers
- Arbeitszeit: Dauer/Lage der wöchentlichen Arbeitszeit sowie Erreichbarkeitszeiten
- Fixe Vereinbarung der Homeoffice-Tage bei alternierenden Homeoffice
- Aufzeichnungspflichten hinsichtlich Arbeitszeit
- Verhaltensregeln im Homeoffice, z.B. ungestörtes Arbeiten, Trennung von privaten und beruflichen Tätigkeiten, etc.
- Geheimhaltungspflicht betrieblicher Daten, auch im Hinblick auf Personen im selben Haushalt
- Technische Maßnahmen hinsichtlich IT-Sicherheit
- Zurverfügungstellung von Betriebsmitteln und die private Nutzung der Betriebsmittel
- Aufwandersatz durch den Arbeitgeber.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können alle Konditionen der Homeoffice-Tätigkeit mündlich vereinbaren. Trotzdem empfiehlt es sich, die einzelnen Regelungen schriftlich festzuhalten. So werden eventuelle Missverständnisse und Streitigkeiten vermieden. Homeoffice-Vereinbarung kann im Rahmen des Arbeitsvertrags oder beim bereits bestehenden Arbeitsverhältnis auch mit einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag getroffen werden. Ist ein Betriebsrat vorhanden, kann Homeoffice auch in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden.
Beim Homeoffice gelten außerdem dieselben Vorschriften zu Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit wie für Arbeitsplätze im Unternehmen. So darf der Monitor nicht zu klein sein, die Beleuchtung muss stimmen und der Arbeitnehmer sollte über einen ausreichend großen Tisch sowie einen höhenverstellbaren Stuhl mit verstellbarer Lehne und Armstützen verfügen. Die Unfallversicherung greift im Homeoffice allerdings nur dann, wenn der Unfall bei einer Tätigkeit geschieht, die wirklich zu beruflichen Aufgaben zählen (z.B. Verletzung während eines beruflichen Telefonats).
Wichtig ist zudem, dass auch im Homeoffice der Datenschutz gewährleistet wird. Betriebsgeheimnisse und personenbezogene Daten müssen auch im Homeoffice geschützt werden. Der Raum, in dem sich das Homeoffice befindet, sollte deshalb verschließbar sein. Mehr Informationen über datenschutzrechtliche Vorkehrungen bei Homeoffice finden Sie hier.