Mutterschutz

Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026 · Rechtlich geprüft von Mag. iur. Gorica Stojkovic-Bubic

  • Was ist Mutterschutz?

    Mutterschutz bezeichnet alle gesetzlichen Regeln, die schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen und ihr Kind vor Gefahren am Arbeitsplatz, vor Kündigung und vor Einkommensverlust schützen. Kernbestimmungen sind die Schutzfristen vor und nach der Geburt, in denen nicht gearbeitet werden darf: in Deutschland 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung (Mutterschutzgesetz, MuSchG), in Österreich jeweils 8 Wochen (Mutterschutzgesetz 1979, MSchG). In der Schweiz gilt nach der Geburt ein 14-wöchiger Mutterschaftsurlaub.

    Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist das deutsche Gesetz, das diesen Schutz regelt. Es legt unter anderem die Schutzfristen, Beschäftigungsverbote, Arbeitszeitgrenzen, Stillzeiten, den Kündigungsschutz und die Zahlung von Mutterschaftsgeld fest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schutzfristen: DE 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, AT 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist nach der Geburt auf 12 Wochen.
  • Neu seit 1. Juni 2025 (DE): Mutterschutz gilt auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche, gestaffelt auf 2, 6 oder 8 Wochen.
  • Geld: In DE zahlen Krankenkasse (Mutterschaftsgeld, max. 13 €/Tag) und Arbeitgeber (Zuschuss) zusammen das bisherige Netto. Der Arbeitgeber bekommt den Zuschuss über die U2-Umlage zu 100 % erstattet. In AT zahlt die Krankenkasse das Wochengeld.
  • Kündigungsschutz: In DE und AT ab Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Geburt.
  • Urlaub: Mutterschutzzeiten gelten als Beschäftigungszeiten. Der Urlaubsanspruch darf nicht gekürzt werden.
  • Arbeitszeit: Schwangere und Stillende dürfen in DE höchstens 8,5 Stunden täglich arbeiten, keine Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr.
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Mutterschutzgesetz: Definition

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Für wen gilt der Mutterschutz? + Schutzfristen

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Arbeitszeit & Beschäftigungsverbote

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Stillzeit nach dem Mutterschutzgesetz

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Kündigungsschutz & Urlaub

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Mutterschaftsgeld: Wer zahlt?

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Mutterschutzgesetz in Österreich

Mutterschutzgesetz: Definition

Mutterschutz ist der gesetzliche Schutz von Frauen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Er umfasst den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Schutzfristen ohne Arbeitspflicht, einen besonderen Kündigungsschutz und die finanzielle Absicherung.

In Deutschland regelt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) die Einzelheiten. Für Arbeitgeber bedeutet Mutterschutz vor allem Organisationspflichten: Gefährdungen beurteilen, Arbeitszeiten begrenzen, Schutzfristen einplanen und Vertretungen organisieren.

Abgrenzung: Mutterschutz ist nicht dasselbe wie Elternzeit (DE) oder Karenz (AT), und auch nicht dasselbe wie der Vaterschaftsurlaub. Elternzeit bzw. Karenz schließen an den Mutterschutz an, müssen beantragt werden und stehen beiden Elternteilen zu.

Für wen gilt der Mutterschutz?

Das deutsche MuSchG gilt für alle schwangeren und stillenden Beschäftigten, unabhängig von Arbeitszeit und Vertragsart, also auch für:

  • Teilzeitkräfte, Minijobberinnen und befristet Beschäftigte
  • Auszubildende und Praktikantinnen
  • Arbeitnehmerähnliche Personen und Heimarbeiterinnen
  • Schülerinnen und Studentinnen, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf vorgibt

Der Schutz beginnt, sobald die Schwangerschaft besteht. Die Pflichten des Arbeitgebers greifen aber erst, wenn er davon weiß. Beschäftigte sollen ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin mitteilen, sobald sie davon wissen (§ 15 MuSchG). Eine Pflicht dazu besteht nicht.

Schutzfristen: Wie lange dauert der Mutterschutz?

Vor der Geburt Nach der Geburt Besondere Fälle
Deutschland (§ 3 MuSchG) 6 Wochen, Arbeit auf ausdrücklichen Wunsch möglich 8 Wochen, absolutes Beschäftigungsverbot 12 Wochen nach der Geburt bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie auf Antrag bei Behinderung des Kindes
Österreich (§§ 3, 5 MSchG) 8 Wochen, absolutes Beschäftigungsverbot 8 Wochen, absolutes Beschäftigungsverbot 12 Wochen nach Früh- und Mehrlingsgeburten sowie Kaiserschnitt
Schweiz (ArG, EOG) keine feste Frist 8 Wochen Arbeitsverbot, 14 Wochen bezahlter Mutterschaftsurlaub Verlängerung bei längerem Spitalaufenthalt des Kindes

Wichtig für Deutschland: Ein Kaiserschnitt allein verlängert die Schutzfrist nicht, anders als in Österreich.

Kommt das Kind früher, verlängert sich in DE die Schutzfrist nach der Geburt um die nicht in Anspruch genommenen Tage vor der Geburt. Kommt es später, verlängert sich die Frist vor der Geburt. Die 8 bzw. 12 Wochen danach bleiben vollständig erhalten.

Mutterschutz berechnen: Beispiel

Voraussichtlicher Geburtstermin: 1. März 2027. Das Beispiel gilt unter der Voraussetzung, dass das Kind tatsächlich am errechneten Termin zur Welt kommt.

Deutschland Österreich
Beginn der Schutzfrist 18. Januar 2027 (6 Wochen vorher) 4. Jänner 2027 (8 Wochen vorher)
Ende der Schutzfrist (8 Wochen) 26. April 2027 26. April 2027
Ende bei Frühgeburt/Mehrlingen (12 Wochen) 24. Mai 2027 24. Mai 2027
Mutterschutz-TimeTrack-Lexikon

TimeTrack – Mutterschutz

Mutterschutz nach Fehlgeburt (Deutschland, seit 1. Juni 2025)

Seit dem 1. Juni 2025 haben Frauen in Deutschland auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz (Mutterschutzanpassungsgesetz). Die Schutzfrist ist gestaffelt:

Fehlgeburt ab Schutzfrist
13. Schwangerschaftswoche bis zu 2 Wochen
17. Schwangerschaftswoche bis zu 6 Wochen
20. Schwangerschaftswoche bis zu 8 Wochen

Die Schutzfrist gilt ohne Krankschreibung. Die Frau kann aber ausdrücklich erklären, dass sie arbeiten möchte. Für die Dauer der Schutzfrist bekommt sie Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss. Zuvor galt Mutterschutz erst bei einer Totgeburt (ab 24. Woche oder 500 g).

Unabhängig davon besteht nach einer Fehlgeburt ab der 12. Woche ein Kündigungsschutz von 4 Monaten (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG).

Arbeitszeit, Nachtarbeit und Beschäftigungsverbote

Arbeitszeit für Schwangere und Stillende (DE)

  • Höchstens 8,5 Stunden täglich und 90 Stunden pro Doppelwoche (unter 18 Jahren: 8 Stunden bzw. 80 Stunden) (§ 4 MuSchG).
  • Die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit darf im Monatsdurchschnitt nicht überschritten werden.
  • Nach Arbeitsende mindestens 11 Stunden Ruhezeit.
  • Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr ist verboten (§ 5 MuSchG). Arbeit bis 22 Uhr ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Frau, ärztlicher Unbedenklichkeit und behördlicher Genehmigung möglich (§ 28 MuSchG).
  • Sonn- und Feiertagsarbeit nur, wenn die Frau zustimmt und ein Ersatzruhetag gewährt wird (§ 6 MuSchG).

Betriebliche und ärztliche Beschäftigungsverbote

  • Betriebliches Beschäftigungsverbot: Kann der Arbeitgeber eine unverantwortbare Gefährdung nicht durch Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder einen Arbeitsplatzwechsel ausschließen, darf er die Frau nicht beschäftigen (§ 13 MuSchG). Verboten sind unter anderem regelmäßiges Heben über 5 kg, Akkord– und Fließbandarbeit sowie der Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen (§ 11 MuSchG).
  • Ärztliches Beschäftigungsverbot: Gefährdet die Arbeit die Gesundheit von Mutter oder Kind, kann ein Arzt die Arbeit ganz oder teilweise untersagen (§ 16 MuSchG).
  • Mutterschutzlohn: Wer wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen nicht oder weniger arbeitet, erhält den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor der Schwangerschaft weiter (§ 18 MuSchG). Auch diesen erstattet die U2-Umlage.

Stillzeit nach dem Mutterschutzgesetz: Wie lange dauern Stillpausen?

Stillende Frauen haben in Deutschland in den ersten 12 Monaten nach der Geburt Anspruch auf bezahlte Stillzeit: mindestens zweimal täglich 30 Minuten oder einmal täglich 60 Minuten (§ 7 MuSchG). Bei mehr als 8 Stunden zusammenhängender Arbeitszeit sind es zweimal 45 Minuten oder einmal 90 Minuten. Stillzeiten dürfen nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die gesetzlichen Ruhepausen angerechnet werden.

Kündigungsschutz im Mutterschutz

In Deutschland ist eine Kündigung unzulässig (§ 17 MuSchG):

  • während der Schwangerschaft,
  • bis 4 Monate nach der Entbindung,
  • bis 4 Monate nach einer Fehlgeburt ab der 12. Schwangerschaftswoche.

Wusste der Arbeitgeber bei der Kündigung nichts von der Schwangerschaft, kann die Frau sie innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung mitteilen. Nur in Ausnahmefällen kann die zuständige Behörde eine Kündigung für zulässig erklären, etwa bei einer Betriebsschließung.

Urlaub im Mutterschutz

Schutzfristen und Beschäftigungsverbote gelten für den Urlaubsanspruch als Beschäftigungszeiten (§ 24 MuSchG). Der Arbeitgeber darf den Urlaub deshalb nicht kürzen, anders als bei der Elternzeit, wo eine Kürzung um 1/12 pro vollem Kalendermonat möglich ist.

Konnte die Mitarbeiterin ihren Urlaub vor Beginn des Mutterschutzes nicht nehmen, bleibt der Resturlaub erhalten. Sie kann ihn nach Ende der Schutzfrist im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr nachholen.

Aus der Praxis bei TimeTrack: In Support-Gesprächen mit Kunden ist die Verwechslung von Mutterschutz und Elternzeit beim Urlaub eine der häufigsten Fragen. Viele Personalabteilungen kürzen den Urlaub für beide Zeiträume gleich oder korrigieren ihn händisch. Richtig ist: Für die Mutterschutzfristen darf nichts gekürzt werden. Für die Elternzeit ist eine Kürzung nur für volle Kalendermonate möglich. Elternzeit vom 2. Januar bis 27. Februar erlaubt zum Beispiel keine Kürzung, weil kein voller Kalendermonat dabei ist.

Mutterschaftsgeld und Zuschuss: Wer zahlt was?

Während der Schutzfristen erhält die Arbeitnehmerin in Deutschland im Ergebnis ihr bisheriges Nettogehalt:

Leistung Wer zahlt? Höhe
Mutterschaftsgeld (§ 19 MuSchG) gesetzliche Krankenkasse max. 13 € pro Kalendertag
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG) Arbeitgeber Differenz zwischen 13 € und dem durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoentgelt der letzten 3 Kalendermonate
Erstattung (U2-Umlage, Aufwendungsausgleichsgesetz) Krankenkasse an den Arbeitgeber 100 % des Zuschusses

Beispiel (vereinfacht): Bei 2.400 € Netto pro Monat ergibt sich ein kalendertägliches Netto von 80 €. Die Krankenkasse zahlt 13 €, der Arbeitgeber 67 € Zuschuss pro Tag. Diesen bekommt er über die U2-Umlage vollständig erstattet.

Privat versicherte oder familienversicherte Arbeitnehmerinnen erhalten statt des Mutterschaftsgelds der Krankenkasse einmalig höchstens 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Der Arbeitgeberzuschuss ist trotzdem zu zahlen.

Pflichten des Arbeitgebers im Mutterschutz

Diese Punkte sollten HR und Führungskräfte kennen, sobald eine Schwangerschaft gemeldet wird. Ausführlich erklärt sie der Leitfaden zum Mutterschutz für Arbeitgeber des Bundesfamilienministeriums.

  1. Aufsichtsbehörde informieren: Der Arbeitgeber muss die zuständige Behörde (Gewerbeaufsicht bzw. Amt für Arbeitsschutz) unverzüglich benachrichtigen (§ 27 MuSchG).
  2. Gefährdungsbeurteilung: Jeder Arbeitsplatz braucht eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung. Nach der Mitteilung der Schwangerschaft sind die konkreten Schutzmaßnahmen festzulegen und zu dokumentieren (§§ 10, 14 MuSchG).
  3. Gespräch anbieten: Der Arbeitgeber muss der Frau ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anbieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG).
  4. Arbeitszeiten überwachen: Tageshöchstarbeitszeit, Ruhezeiten und Nachtarbeitsverbot einhalten und dokumentieren.
  5. Freistellung für Untersuchungen: Für Vorsorgeuntersuchungen muss der Arbeitgeber die Frau ohne Entgeltverlust freistellen (§ 7 MuSchG).
  6. Vertretung und Rückkehr planen: Schutzfristen, Urlaub und eine mögliche Elternzeit frühzeitig in der Personaleinsatzplanung berücksichtigen.
  7. Aushang: Betriebe mit regelmäßig mehr als drei Frauen müssen das MuSchG zugänglich auslegen oder aushängen (§ 26 MuSchG).

Mutterschutz in Österreich

In Österreich regelt das Mutterschutzgesetz 1979 (MSchG) den Schutz von Schwangeren und Stillenden. Die wichtigsten Unterschiede zu Deutschland:

Thema Österreich
Schutzfrist vor der Geburt 8 Wochen, absolutes Beschäftigungsverbot (§ 3 MSchG)
Schutzfrist nach der Geburt 8 Wochen, 12 Wochen nach Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburt (§ 5 MSchG). Wird die Frist vor der Geburt verkürzt, verlängert sich die Frist danach entsprechend, höchstens auf 16 Wochen
Vorzeitiger Mutterschutz Individuelles Beschäftigungsverbot bei Gefahr für Mutter oder Kind, mit Freistellungszeugnis eines Facharztes bzw. Amts- oder Arbeitsinspektionsarztes (§ 3 Abs. 3 MSchG)
Geld Wochengeld der Krankenkasse in Höhe des durchschnittlichen Nettoentgelts der letzten 3 Kalendermonate plus Aufschlag für Sonderzahlungen. Der Arbeitgeber zahlt in dieser Zeit kein Entgelt. Geringfügig Beschäftigte mit Selbstversicherung: 12,19 € pro Tag (2026)
Arbeitszeit Keine Überstunden, höchstens 10 Stunden täglich, keine Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr (Ausnahmen bis 22 Uhr in bestimmten Branchen), keine Sonn- und Feiertagsarbeit (§§ 6–8 MSchG)
Kündigungs- und Entlassungsschutz Ab Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Geburt (§ 10 MSchG). Nach einer Fehlgeburt 4 Wochen. Kenntnis des Arbeitgebers: Mitteilung binnen 5 Arbeitstagen nach Kündigung
Stillzeit Bei mehr als 4,5 Stunden Arbeitszeit 45 Minuten, bei 8 Stunden und mehr zweimal 45 oder einmal 90 Minuten, ohne Entgeltverlust (§ 9 MSchG)
Meldepflichten Die Arbeitnehmerin muss die Schwangerschaft melden, sobald sie davon weiß. Der Arbeitgeber muss das Arbeitsinspektorat verständigen (§ 3 MSchG)
Urlaub Mutterschutzzeiten mindern den Urlaubsanspruch nicht

Im Anschluss an den Mutterschutz können Mütter und Väter in Österreich Karenz bis zum 2. Geburtstag des Kindes in Anspruch nehmen.

Mutterschaftsurlaub in der Schweiz

In der Schweiz gibt es keine Schutzfrist vor der Geburt, aber einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen (98 Tage) ab dem Tag der Geburt:

  • Entschädigung: 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, höchstens 220 CHF pro Tag, finanziert über die Erwerbsersatzordnung (EO).
  • Voraussetzung: In den 9 Monaten vor der Geburt AHV-versichert und davon mindestens 5 Monate erwerbstätig.
  • Arbeitsverbot: In den ersten 8 Wochen nach der Geburt dürfen Mütter nicht beschäftigt werden (Art. 35a ArG).
  • Kündigungsschutz: Während der Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt (Art. 336c OR).
  • Kantone können längere Ansprüche vorsehen, Genf etwa 16 Wochen.

Mutterschutz, Elternzeit und Karenz: Was ist der Unterschied?

Mutterschutz Elternzeit (DE) Karenz (AT)
Wer nur die Mutter Mutter und Vater Mutter und Vater
Antrag nötig nein, gilt automatisch ja, schriftlich 7 Wochen vorher ja, Meldung an Arbeitgeber
Dauer rund 14 Wochen (DE) / 16 Wochen (AT) bis zum 3. Geburtstag bis zum 2. Geburtstag
Geld Mutterschaftsgeld + Zuschuss (DE), Wochengeld (AT) Elterngeld Kinderbetreuungsgeld
Urlaub kürzen nein ja, 1/12 pro vollem Monat ja, für Karenzzeiten

Mutterschutz in der Zeiterfassung umsetzen

Für HR ist Mutterschutz vor allem eine Frage der sauberen Dokumentation. Diese Punkte sollte die Zeiterfassung abdecken:

  1. Arbeitszeitgrenzen prüfen: Ab Mitteilung der Schwangerschaft gelten 8,5 Stunden täglich (DE) bzw. 10 Stunden und keine Überstunden (AT). Das System sollte Überschreitungen sofort melden.
  2. Nachtarbeit und Ruhezeiten im Dienstplan sperren: Schichten nach 20 Uhr und Ruhezeiten unter 11 Stunden dürfen nicht eingeplant werden.
  3. Schutzfristen als Abwesenheit: Beginn und Ende automatisch aus dem Geburtstermin berechnen und bei Geburt korrigieren.
  4. Urlaub korrekt fortschreiben: Mutterschutz darf den Urlaubsanspruch nicht mindern, die Elternzeit danach schon. Beides braucht eigene Abwesenheitsarten.
  5. Stillzeiten erfassen: bezahlt, nicht auf Pausen angerechnet.
  6. Nachweise für die U2-Erstattung: Zeiträume und Entgelt lückenlos dokumentieren.

Mutterschutz verwalten: Excel, Lohnbüro oder Zeiterfassung?

Lösung Vorteile Nachteile
Excel / Papier keine Kosten, schnell angelegt Fristen und Arbeitszeitgrenzen werden nicht geprüft, Urlaub wird oft falsch gekürzt, kein Nachweis für Behörde und U2-Erstattung
Nur Lohnabrechnung Mutterschaftsgeld, Zuschuss und U2 laufen sauber Arbeitszeit, Nachtarbeitsverbot und Ruhezeiten im Alltag nicht abgedeckt, Dienstplan weiß nichts vom Mutterschutz
Zeiterfassung mit Abwesenheits- und Dienstplanregeln Grenzen werden bei jeder Buchung geprüft, Schutzfristen als Abwesenheit, Urlaub getrennt nach Mutterschutz und Elternzeit Regeln müssen einmal sauber eingerichtet werden

Unsere Einordnung: Die meisten Fehler beim Mutterschutz entstehen nicht bei den Schutzfristen, sondern in den Monaten davor. Eine Schwangere arbeitet im Schichtbetrieb weiter, und niemand im Dienstplan weiß, dass ab sofort 8,5 Stunden und kein Dienst nach 20 Uhr gelten. Mutterschutz sollte deshalb nicht nur in der Lohnabrechnung, sondern dort abgebildet sein, wo Arbeitszeit geplant und erfasst wird.

Mit der Arbeitszeiterfassung von TimeTrack lassen sich individuelle Arbeitszeitregeln mit Warnungen bei Überschreitung hinterlegen. In der Urlaubsverwaltung werden Urlaubsansprüche getrennt nach Mutterschutz und Elternzeit verwaltet.

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FAQ

In Deutschland 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, also in der Regel ab der 34. Schwangerschaftswoche. In Österreich 8 Wochen vor dem Termin, also ab der 32. Woche. Den genauen Tag zeigt der Mutterschutz-Rechner.

In Deutschland in den ersten 12 Monaten nach der Geburt mindestens zweimal täglich 30 Minuten oder einmal 60 Minuten, bei mehr als 8 Stunden Arbeitszeit zweimal 45 oder einmal 90 Minuten. Stillpausen werden bezahlt und nicht auf Ruhepausen angerechnet.

In Deutschland 14 Wochen: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten 18 Wochen. In Österreich 16 Wochen: je 8 Wochen vor und nach der Geburt, bei Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburten 20 Wochen.

Vom voraussichtlichen Geburtstermin 6 Wochen (DE) bzw. 8 Wochen (AT) zurückrechnen. Bei einem Termin am 1. März 2027 beginnt der Mutterschutz in Deutschland am 18. Januar 2027, in Österreich am 4. Jänner 2027.

In Deutschland vor der Geburt ja, wenn die Frau es ausdrücklich wünscht. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. Nach der Geburt besteht 8 Wochen lang ein absolutes Beschäftigungsverbot. In Österreich gilt das Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt absolut.

In Deutschland im Ergebnis das bisherige Nettogehalt: 13 € pro Tag von der Krankenkasse plus den Arbeitgeberzuschuss. In Österreich zahlt die Krankenkasse Wochengeld in Höhe des bisherigen Nettoentgelts plus einen Aufschlag für Sonderzahlungen.

Nein. Schutzfristen gelten als Beschäftigungszeit. Nicht genommener Urlaub kann nach dem Mutterschutz im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr genommen werden. Eine Kürzung um 1/12 pro Monat ist nur für die Elternzeit möglich.

In Deutschland seit 1. Juni 2025 ab der 13. Schwangerschaftswoche: 2 Wochen ab der 13., 6 Wochen ab der 17. und 8 Wochen ab der 20. Woche. Die Frau kann auf eigenen Wunsch trotzdem arbeiten.

In Deutschland erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und den Mutterschutzlohn über die U2-Umlage vollständig. Das gilt unabhängig von der Betriebsgröße.

Grundsätzlich nein. In Deutschland und Österreich besteht Kündigungsschutz ab Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Geburt. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung der Behörde bzw. des Gerichts möglich.

Disclaimer

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Gorica Stojkovic-Bubic

Arbeitsrechtlerin & Content-Expertin bei TimeTrack

Mag. iur. Gorica Stojkovic-Bubic verfügt über 10 Jahre Berufserfahrung in einer renommierten Wiener Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt Arbeitsrecht. Bei TimeTrack verantwortet sie die rechtlichen Inhalte rund um Arbeitszeit, Arbeitszeiterfassung und Arbeitsrecht im DACH-Raum.

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