Verpflegungsmehraufwand

Der Pauschalbetrag für reisende Mitarbeiter

  • Was ist der Verpflegungsmehraufwand?

    Der Verpflegungsmehraufwand ist ein steuerlicher Begriff, der die Kosten für Verpflegung während einer Dienstreise oder einer beruflich bedingten Auswärtstätigkeit abdeckt. Er stellt eine Pauschale dar, die zusätzlich zu den tatsächlichen Reisekosten geltend gemacht werden kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verpflegungsmehraufwand ist ein Pauschalbetrag, der abhängig von der Dauer und dem Ziel der Reise ist.
  • Der Pauschalbetrag ändert sich je nach Inlands– und Auslandsreisen.
  • Der Verpflegungsmehraufwand kann in der Steuererklärung abgesetzt werden.
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Was ist der Verpflegungsmehraufwand?

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Pauschalbeträge für Inlandsreisen

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Pauschalbeträge für Auslandsreisen

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Wie ist es mit der Steuererklärung?

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Ein Beispiel des Verpflegungsmehraufwands

Verpflegungsmehraufwand 2023 Deutschland

Der Verpflegungsmehraufwand umfasst die Kosten für Mahlzeiten wie Frühstück, Mittagessen und Abendessen sowie für Getränke während der Abwesenheit von der eigenen Wohnung oder dem eigenen Arbeitsort. Er soll die Mehraufwendungen für die Verpflegung während der beruflichen Abwesenheit abdecken, da in solchen Situationen die Möglichkeit besteht, dass der Arbeitnehmer keine Verpflegungsmöglichkeiten zu den gewohnten Bedingungen hat.

Die Höhe des Verpflegungsmehraufwands wird durch festgelegte Pauschalen bestimmt, die je nach Art der Reise (Inlands- oder Auslandsreise) und der Dauer variieren. Diese Pauschalen werden jährlich aktualisiert und gelten für jeden vollen Kalendertag der Abwesenheit. Es ist wichtig zu beachten, dass der Verpflegungsmehraufwand unabhängig von den tatsächlichen Ausgaben für Verpflegung gezahlt wird und als Pauschalbetrag gilt.

Um den Verpflegungsmehraufwand geltend machen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Reise oder Auswärtstätigkeit muss beruflich veranlasst sein, das heißt, sie muss im Rahmen der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit stattfinden. Es muss eine tatsächliche Abwesenheit von der eigenen Wohnung oder dem eigenen Arbeitsort vorliegen, wobei die genauen Zeiten der Abwesenheit dokumentiert werden müssen. Zudem dürfen keine kostenfreien oder verbilligten Verpflegungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden.

Der Verpflegungsmehraufwand wird in der Einkommensteuererklärung angegeben und mindert die steuerliche Bemessungsgrundlage, was zu einer Reduzierung der Steuerlast führen kann. Es ist ratsam, die genauen steuerlichen Regelungen und aktuellen Pauschbeträge beim Bundesministerium der Finanzen oder beim Finanzamt zu überprüfen oder sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um eine korrekte Abwicklung des Verpflegungsmehraufwands sicherzustellen.

Wann sind die Verpflegungskosten fällig?

Der Verpflegungsmehraufwand kann für verschiedene beruflich veranlasste Reisen und Auswärtstätigkeiten in Anspruch genommen werden. Dazu gehören unter anderem:

  1. Dienstreisen: Dies sind Reisen, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit unternommen werden. Das können beispielsweise Geschäftsreisen zu Kunden oder Lieferanten, Dienstreisen für Schulungen oder Konferenzen, Besuche von Messen oder Dienstreisen im Rahmen von Projekten sein.
  2. Montageeinsätze: Wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend an einem anderen Ort tätig ist, um zum Beispiel eine Maschine aufzubauen, eine Anlage zu warten oder Reparaturen durchzuführen, handelt es sich um einen Montageeinsatz. In solchen Fällen liegt eine beruflich bedingte Auswärtstätigkeit vor.
  3. Baustelleneinsätze: Bauarbeiter, Handwerker und andere Beschäftigte in der Baubranche können ebenfalls den Verpflegungsmehraufwand geltend machen, wenn sie für einen begrenzten Zeitraum auf einer Baustelle arbeiten, die nicht ihrem regulären Arbeitsort entspricht.
  4. Fortbildungen und Tagungen: Wenn Arbeitnehmer an Schulungen, Weiterbildungen oder Tagungen teilnehmen, die außerhalb ihres üblichen Arbeitsortes stattfinden, können sie den Verpflegungsmehraufwand für die Dauer der Veranstaltung geltend machen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Verpflegungsmehraufwand nur für beruflich veranlasste Reisen und Auswärtstätigkeiten gilt. Privatreisen oder Urlaubsreisen fallen nicht in den Anwendungsbereich und sind nicht abzugsfähig.

Bei der Nutzung des Verpflegungsmehraufwands für bestimmte Situationen wie Schichtarbeit, Fahrtätigkeiten oder längere Auslandsaufenthalte können zusätzliche Regelungen und Sonderbestimmungen gelten. Es ist ratsam, sich bei spezifischen Fragen und individuellen Situationen an einen Steuerberater oder das Finanzamt zu wenden, um eine genaue Auskunft zu erhalten.

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Reisekosten Verpflegungsmehraufwand

  1. Pauschbeträge in Deutschland:
    • Für Inlandsreisen: Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand bei Inlandsreisen in Deutschland werden anhand der Abwesenheitsdauer berechnet. Aktuell (Stand 2023) beträgt der Pauschbetrag bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden 14 Euro pro Tag. Bei einer Abwesenheit von 24 Stunden oder mehr liegt der Pauschbetrag bei 28 Euro pro Tag.
    • Reduzierte Pauschbeträge: An- und Abreisetage gelten als halbe Tage, für die jeweils die Hälfte des Pauschbetrags angesetzt wird. Dabei wird unabhängig von der genauen Uhrzeit der Abreise oder Ankunft gerechnet.
  2. Pauschbeträge im Ausland:
    • Ländergruppen: Bei Auslandsreisen gelten spezifische Pauschbeträge je nach Reisezielregion. Das Auswärtige Amt (AA) teilt die Länder in verschiedene Ländergruppen ein, für die jeweils unterschiedliche Pauschbeträge gelten. Die Ländergruppen basieren auf den Lebenshaltungskosten in den entsprechenden Regionen.
    • Aktuelle Pauschbeträge: Die Pauschbeträge für Auslandsreisen können sich von Jahr zu Jahr ändern. Es ist ratsam, die aktuellen Pauschbeträge beim Bundesministerium der Finanzen oder beim Auswärtigen Amt zu überprüfen.

Bei der Abrechnung des Verpflegungsmehraufwands im Ausland ist zu beachten, dass in einigen Ländern auch besondere Regelungen gelten können. Dies kann beispielsweise zusätzliche Pauschalen für teure Städte oder Sonderregelungen für bestimmte Regionen umfassen. Es ist ratsam, sich vor der Reise über die spezifischen Regelungen des jeweiligen Landes zu informieren.

Bitte beachten Sie, dass sich steuerliche Regelungen ändern können und es immer ratsam ist, aktuelle Informationen beim Bundesministerium der Finanzen, beim Auswärtigen Amt oder bei einem Steuerberater einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie die korrekten Pauschbeträge verwenden und alle steuerlichen Vorschriften einhalten.

Verpflegungsmehraufwand Steuererklärung

Der Prozess der Steuererklärung in Deutschland umfasst mehrere Schritte. Hier ist eine allgemeine Übersicht über den Ablauf:

  1. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen für Ihre Steuererklärung. Dazu gehören zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigungen, Belege für Ausgaben wie Krankheitskosten, Spendenbescheinigungen, Kontoauszüge und Nachweise für Werbungskosten.
  2. Steuerformular ausfüllen: Wählen Sie das passende Steuerformular aus, das zu Ihrer individuellen Situation passt. Die gängigsten Formulare sind die Einkommensteuererklärung (Formular ESt 1A) für Arbeitnehmer und die Gewerbesteuererklärung (Formular GSt 1A) für Selbstständige und Gewerbetreibende. Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und vergessen Sie nicht, alle relevanten Angaben zu machen.
  3. Belege einreichen: Legen Sie alle relevanten Belege und Nachweise Ihrer Ausgaben bei. Dies umfasst zum Beispiel Belege für Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten. Es ist wichtig, dass Sie alle Ausgaben belegen können, die Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen möchten.
  4. Abgabe der Steuererklärung: Nachdem Sie das Steuerformular ausgefüllt haben, können Sie Ihre Steuererklärung einreichen. Dies kann auf verschiedene Arten erfolgen: elektronisch über das ElsterOnline-Portal, per Post oder durch persönliche Abgabe beim Finanzamt. Beachten Sie die Abgabefristen, die in der Regel am 31. Mai des Folgejahres enden. Unter bestimmten Umständen können Sie eine Fristverlängerung beantragen.
  5. Steuerbescheid erhalten: Nachdem Sie Ihre Steuererklärung eingereicht haben, erhalten Sie vom Finanzamt einen Steuerbescheid. Darin wird festgelegt, ob Sie eine Steuerrückzahlung erhalten oder eine Nachzahlung leisten müssen. Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig und überprüfen Sie, ob alle Angaben korrekt sind. Bei Unstimmigkeiten oder Fragen können Sie sich an das Finanzamt wenden.

Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Ablauf eine allgemeine Zusammenfassung darstellt. In bestimmten Situationen können zusätzliche Formulare oder spezifische Regelungen gelten. Bei komplexen Steuerfragen oder Unsicherheiten ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, der Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung unterstützt.

Verpflegungsmehraufwand Beispiele

Angenommen, Herr Müller ist beruflich für zwei Tage (24 Stunden) auf Dienstreise in einer deutschen Stadt. Er hat dabei Anspruch auf den Pauschbetrag für Inlandsreisen.

Gemäß den aktuellen Pauschbeträgen beträgt der Verpflegungsmehraufwand für eine Abwesenheit von 24 Stunden 28 Euro pro Tag.

Für Herrn Müller ergibt sich somit folgende Berechnung:

Tag 1: Herr Müller verlässt seine Wohnung um 8 Uhr morgens und kehrt erst am nächsten Tag um 8 Uhr zurück. Da er für einen vollen Kalendertag abwesend ist, gilt dies als eine Abwesenheit von 24 Stunden. Der Verpflegungsmehraufwand beträgt daher 28 Euro für diesen Tag.

Tag 2: Da Herr Müller bereits um 8 Uhr morgens zurückkehrt, gilt dies nicht als eine weitere Abwesenheit von 24 Stunden. Daher entfällt der Pauschbetrag für diesen Tag.

Insgesamt kann Herr Müller für diese Dienstreise den Verpflegungsmehraufwand von 28 Euro geltend machen.

Bitte beachten Sie, dass dies nur ein vereinfachtes Beispiel ist und dass der Verpflegungsmehraufwand je nach Dauer und Ziel der Reise variieren kann. Es ist ratsam, die genauen Regelungen und aktuellen Pauschbeträge beim Bundesministerium der Finanzen oder beim Finanzamt zu überprüfen oder sich von einem Steuerberater beraten zu lassen.

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Derya Aydin

Als Master-Studentin und Content Editorin bei TimeTrack bin ich mir der Bedeutung einer effektiven Zeitverwaltung bewusst. Mein Fokus liegt darauf, ansprechende und informative Texte zu verfassen, die unseren Lesern dabei helfen, Zeit zu sparen. Durch meine fundierten Kenntnisse im Bereich des Zeitmanagements, Projektmanagements und der rechtlichen Themen arbeite ich stets daran, mein Wissen zu erweitern und einen Mehrwert für TimeTrack zu schaffen.