Fahrtkostenzuschuss 2025/2026:

Alles zu Berechnung, Steuer und Praxis

Finanzielle Unterstützung der Mitarbeiter für Fahrtkosten

  • Definition

    Ein Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige finanzielle Leistung des Arbeitgebers, mit der er seinen Mitarbeitern die Kosten für den täglichen Arbeitsweg ganz oder teilweise erstattet. Er ist kein gesetzlicher Anspruch, sondern ein freiwilliges Benefit und kann je nach Verkehrsmittel und Ausgestaltung vollständig steuerfrei sein.

Häufig gestellte Fragen zum Fahrtkostenzuschuss

Nein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen Fahrtkostenzuschuss zu zahlen. Ausnahmen gelten bei tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Regelungen.

Bei PKW-Nutzung richtet sich der steuerlich begünstigte Betrag nach der Entfernungspauschale (0,30 € / km bis 20 km, 0,38 € / km ab dem 21. km). Bei ÖPNV-Tickets gibt es keine Obergrenze – diese sind vollständig steuerfrei.

Ja. Beide können gleichzeitig genutzt werden. Der Arbeitnehmer muss jedoch den erhaltenen Zuschuss in der Steuererklärung angeben; die Pendlerpauschale wird entsprechend gekürzt.

Nein. Der Zuschuss darf nur für tatsächliche Fahrten zur Arbeitsstätte gezahlt werden. An Homeoffice-Tagen entfällt der steuerliche Vorteil.

Ja. Wenn der Arbeitgeber das Deutschlandticket als Sachbezug überlässt oder die Kosten erstattet, ist dies nach § 3 Nr. 15 EStG vollständig steuerfrei.

Bei PKW-Nutzung übernimmt der Arbeitgeber die Pauschalsteuer von 15 % – der Arbeitnehmer zahlt dann keine weitere Steuer. Bei ÖPNV-Zuschüssen ist für den Arbeitnehmer keine Steuer fällig.

Nicht zwingend. Er kann auch mündlich vereinbart oder per Betriebsvereinbarung geregelt werden. Für Rechtssicherheit empfiehlt sich jedoch eine schriftliche Regelung.

Ja, aber der Zuschuss zählt zum Arbeitsentgelt und muss innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze (556 € / Monat in 2025) bleiben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Fahrtkostenzuschuss ist freiwillig. Es gibt keine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber
  • Bei PKW-Nutzung: Pauschalversteuerung mit 15 % bis zur Höhe der Entfernungspauschale möglich
  • Bei ÖPNV-Tickets: vollständig steuerfrei für den Arbeitnehmer (§ 3 Nr. 15 EStG)
  • Das Deutschlandticket kann steuerfrei als Sachbezug gewährt werden
  • Kombination mit der Pendlerpauschale des Arbeitnehmers ist möglich
  • Gilt auch für Minijobber, Teilzeitkräfte und Auszubildende
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Was ist Kostenzuschuss?

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Steuerliche Behandlung: PKW vs. ÖPNV

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Fahrtkostenzuschuss Berechnung

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Fahrtkostenzuschuss vs. Pendlerpauschale

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Fahrtkostenzuschuss für besondere Gruppen

Was ist ein Fahrtkostenzuschuss?

Wer täglich zur Arbeit pendelt, hat Kosten – für Benzin, Bahntickets, Parkgebühren oder den Bus. Der Fahrtkostenzuschuss ist die Möglichkeit für Arbeitgeber, diese Last ihrer Belegschaft ganz oder teilweise abzunehmen.

Wichtig: Der Zuschuss ist zweckgebunden im Namen, aber nicht im Verwendungszweck. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer erhält den Betrag gemeinsam mit dem Gehalt ausgezahlt und muss keine Belege einreichen. Er kann den Betrag theoretisch für alles verwenden; der steuerliche Vorteil gilt trotzdem.

Ist der Fahrtkostenzuschuss Pflicht?

Nein. Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, einen Fahrtkostenzuschuss zu zahlen. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn:

– ein Tarifvertrag einen Zuschuss vorschreibt
– eine Betriebsvereinbarung entsprechende Regelungen enthält
– der Arbeitsvertrag einen Zuschuss ausdrücklich zusichert

Auch das Gleichbehandlungsgebot ist zu beachten: Wer bestimmten Mitarbeitern einen Zuschuss gewährt, muss vergleichbaren Mitarbeitern denselben Vorteil anbieten.

Steuerliche Behandlung: PKW vs. ÖPNV

Die steuerliche Behandlung hängt entscheidend davon ab, welches Verkehrsmittel der Arbeitnehmer nutzt.

Fahrtkostenzuschuss beim PKW

Bei Fahrten mit dem privaten PKW kann der Arbeitgeber den Zuschuss pauschal mit 15 % versteuern (§ 40 Abs. 2 EStG), anstatt ihn dem regulären Lohnsteuersatz zu unterwerfen. Diese Pauschalsteuer trägt der Arbeitgeber.

Der steuerfreie Höchstbetrag richtet sich nach der Entfernungspauschale:

  • Für die ersten 20 km: 0,30 € pro Entfernungskilometer pro Arbeitstag
  • Ab dem 21. km: 0,38 € pro Entfernungskilometer pro Arbeitstag

Ein darüber hinausgehender Betrag ist regulär lohnsteuerpflichtig.

Fahrtkostenzuschuss beim ÖPNV (Bahn, Bus, U-Bahn)

Hier gilt eine deutlich großzügigere Regelung (§ 3 Nr. 15 EStG): Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel sind vollständig steuerfrei, ohne Betragsobergrenze. Das gilt für:

  • Monatskarten und Jahrestickets
  • Das Deutschlandticket (seit 2023)
  • Einzeltickets, die der Arbeitgeber erstattet

Voraussetzung:

Die Tickets müssen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden.

Fahrtkostenzuschuss beim Fahrrad / E-Bike

Überlässt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ein (Elektro-)Fahrrad zur Nutzung, ist dies unter bestimmten Bedingungen steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG). Ein Geldkostenzuschuss für das private Fahrrad ist dagegen regulär lohnsteuerpflichtig.

Übersicht: Steuerregeln nach Verkehrsmittel

Verkehrsmittel Steuerliche Behandlung Grenze
Privat-PKW 15 % Pauschalsteuer (AG trägt) Max. Entfernungspauschale
ÖPNV / Bahn Steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG) Keine Obergrenze
Deutschlandticket Steuerfrei als Sachbezug Keine Obergrenze
Fahrrad (Leasing) Steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG) Bestimmte Bedingungen
Fahrrad (Geldkostenzuschuss) Regulär lohnsteuerpflichtig

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Rechenbeispiele: So wird der Fahrtkostenzuschuss berechnet

Beispiel 1: PKW-Pendler, 25 km einfache Strecke

Arbeitnehmer fährt 25 km zur Arbeit, an 20 Arbeitstagen pro Monat.

Berechnung nach Entfernungspauschale:

  • Erste 20 km: 20 km × 0,30 € × 20 Tage = 120,00 €
  • Km 21–25: 5 km × 0,38 € × 20 Tage = 38,00 €
  • Steuerlich maximaler Zuschuss: 158,00 € / Monat (bei 15 % Pauschalsteuer durch AG)

Beispiel 2: ÖPNV-Pendler mit Monatskarte

Arbeitnehmer nutzt die Bahn, Monatskarte kostet 89 €.

Der Arbeitgeber erstattet die 89 € vollständig → komplett steuerfrei für den Arbeitnehmer.
Der Arbeitgeber kann den Betrag als Betriebsausgabe absetzen.

Fahrtkostenzuschuss und das Deutschlandticket

Seit Mai 2023 gibt es das Deutschlandticket (aktuell 58 € / Monat, Stand 2025). Arbeitgeber können es ihren Mitarbeitern auf drei Arten anbieten:

1. Direktkauf und Weitergabe als Sachbezug → steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG
2. Erstattung des Kaufpreises → steuerfrei, wenn zweckgebunden nachgewiesen
3. Kostenbeteiligung → steuerfreier Anteil des AG, Rest zahlt AN selbst

Das Deutschlandticket als Arbeitgeberbenefit ist aktuell eines der beliebtesten Mitarbeiterbindungsinstrumente im DACH-Raum – besonders attraktiv, weil der administrative Aufwand minimal ist.

Fahrtkostenzuschuss in Österreich: Besonderheiten

Das österreichische System unterscheidet sich in einigen wichtigen Punkten vom deutschen.

Öffi-Ticket (Jobticket):

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei zur Verfügung stellen oder die Kosten dafür steuerfrei ersetzen – vorausgesetzt, das Ticket ist zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig. Das gilt auch für das Klimaticket Österreich. Die Kostenübernahme erhöht weder die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer noch für Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnnebenkosten.

Verhältnis zur Pendlerpauschale:

Gewährt der Arbeitgeber ein Öffi-Ticket, wird das Pendlerpauschale des Arbeitnehmers nicht gestrichen, sondern lediglich um den Wert des zugewendeten Tickets reduziert. Ein vollständiger Verlust der Pendlerpauschale tritt also nicht ein.

Pendlereuro 2026:

Ab 1. Jänner 2026 wird der Pendlereuro verdreifacht und steigt auf 6 Euro pro Kilometer an

Keine Pflicht: Es gibt keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die Kosten für das Klimaticket ersetzt, weder ganz noch teilweise. Viele Betriebe regeln dies jedoch per Betriebsvereinbarung.

Tipp für österreichische Arbeitgeber: Das Klimaticket (derzeit ca. 1.095 € / Jahr) als steuerfreies Benefit anzubieten ist administrativ einfach und wirkt als starkes Recruiting-Argument – besonders in Städten mit guter Öffi-Anbindung.

Rechtsgrundlage AT: § 26 Z 5 lit. b EStG (Öffi-Ticket), offiziell erklärt auf bmf.gv.at

Fahrtkostenzuschuss vs. Pendlerpauschale: Der Unterschied

Beide Instrumente zielen auf die Entlastung von Pendlern, funktionieren aber grundlegend anders:

Fahrtkostenzuschuss Pendlerpauschale
Wer? Arbeitgeber zahlt an Arbeitnehmer Arbeitnehmer setzt in Steuererklärung ab
Wann? Monatlich mit dem Gehalt Jährlich in der Einkommensteuererklärung
Höhe Frei wählbar (steuerliche Grenzen beachten) 0,30 € / km (bis 20 km), 0,38 € / km ab km 21
Kombination Ja – beide können gleichzeitig genutzt werden Ja

Wichtig: Der Arbeitnehmer muss den erhaltenen Fahrtkostenzuschuss in der Steuererklärung angeben. Die Pendlerpauschale wird dann um den erhaltenen Zuschuss gekürzt.

Fahrtkostenzuschuss für besondere Gruppen

Minijobber

Minijobbern kann ein Fahrtkostenzuschuss gewährt werden. Er zählt zum Arbeitsentgelt und ist auf die Geringfügigkeitsgrenze von 556 € / Monat (2025) anzurechnen. Die Pauschalsteuer-Regelung gilt auch hier.

Auszubildende

Auszubildende haben grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch, können aber ebenfalls einen Zuschuss erhalten. Einige Tarifverträge sehen dies explizit vor.

Teilzeitkräfte

Auch Teilzeitkräfte können den Zuschuss erhalten. Der maximale steuerfreie Betrag berechnet sich anhand der tatsächlichen Arbeitstage.

Warum lohnt sich der Fahrtkostenzuschuss für Arbeitgeber?

Ein Fahrtkostenzuschuss ist nicht nur ein Vorteil für Mitarbeiter. Arbeitgeber profitieren ebenfalls:

  • Steuerlich: Der gezahlte Zuschuss ist eine Betriebsausgabe und mindert den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens.
  • Als Recruiting-Instrument: Gerade in Regionen mit schlechter ÖPNV-Anbindung oder hohen Lebenshaltungskosten ist ein Fahrtkostenzuschuss ein konkretes, sofort spürbares Benefit und deutlich günstiger als eine Gehaltserhöhung in gleicher Höhe (da der Zuschuss für den AG günstiger versteuerbar ist).
  • Mitarbeiterbindung: Pendeln ist stressig. Wer das Gefühl hat, dass sein Arbeitgeber die Belastung anerkennt, ist loyaler und zufriedener.

Fahrtkostenzuschuss & Zeiterfassung

Wer Fahrtkostenzuschüsse zahlt, muss sicherstellen, dass die tatsächlichen Arbeitstage korrekt dokumentiert sind, denn die steuerfreie Höhe hängt direkt davon ab. Eine digitale Zeiterfassung wie TimeTrack dokumentiert automatisch, an welchen Tagen Mitarbeiter im Büro waren vs. im Homeoffice, eine wichtige Grundlage für die korrekte Berechnung des Zuschusses.

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Gorica Stojkovic-Bubic

Arbeitsrechtlerin & Content-Expertin bei TimeTrack

Mag. iur. Gorica Stojkovic-Bubic verfügt über 10 Jahre Berufserfahrung in einer renommierten Wiener Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt Arbeitsrecht. Bei TimeTrack verantwortet sie die rechtlichen Inhalte rund um Arbeitszeit, Arbeitszeiterfassung und Arbeitsrecht im DACH-Raum.

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