Rufbereitschaft

Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit

TimeTrack digitalisiert und automatisiert die Rufbereitschaftsregelung. Dank der intelligenten Zeiterfassung können Sie zwischen reiner Rufbereitschaft und tatsächlicher Arbeitszeit klar unterscheiden. Hinterlegte Stunden der Rufbereitschaft werden im System standardmäßig nicht als Arbeitszeit gezählt, können jedoch flexibel mit einem individuellen Faktor (z. B. 0 oder 0,125) bewertet werden. So lassen sich Bereitschaftszeiten ganz einfach als Arbeitszeit anrechnen oder auszahlen. Ein Beispiel: Bei einer Rufbereitschaft von acht Stunden und einem Faktor von 0,125 wird automatisch eine Arbeitsstunde gutgeschrieben.

Rufbereitschaft industrieunternehmen

Sobald während einer laufenden Rufbereitschaft ein Sondereinsatz erfolgt, erkennt TimeTrack diesen. Der Bereitschaftszeitraum wird im System unterbrochen, der Einsatz separat erfasst und anschließend die Rufbereitschaft fortgesetzt. Dadurch bleiben alle Einträge sauber voneinander getrennt und werden korrekt abgerechnet.

Die automatisierte Logik von TimeTrack sorgt dafür, dass alle Berichte und Auswertungen jederzeit exakte Werte liefern, sowohl für Arbeitszeiten als auch für Zuschläge. Gleichzeitig werden alle Rufbereitschaften im Zuschlagsbericht ausgewiesen, sodass Sie stets eine vollständige Übersicht über alle Bereitschaften und Einsätze behalten.

Mit TimeTrack verwalten Sie Rufbereitschaften effizient, erfassen Sondereinsätze automatisch und gewährleisten eine transparente, fehlerfreie Vergütung.

  • Was ist eine Rufbereitschaft?

    Rufbereitschaft bedeutet, dass ein Mitarbeiter außerhalb der regulären Arbeitszeit für den Arbeitgeber erreichbar sein muss, jedoch keinen festen Arbeitsort hat. Der Arbeitnehmer kann sich frei bewegen, muss aber im Bedarfsfall schnell reagieren und seine Arbeit aufnehmen. Rufbereitschaft unterscheidet sich vom Bereitschaftsdienst, bei dem der Mitarbeiter an einem bestimmten Ort verweilen muss. Rufbereitschaft ist besonders wichtig, um im Notfall schnell reagieren zu können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rufbereitschaft zählt nicht als Arbeitszeit, es sei denn, sie schränkt die Freizeit stark ein.
  • Einsätze während der Rufbereitschaft werden als Arbeitszeit angerechnet und vergütet.
  • Rufbereitschaft wird oft in Branchen wie IT, Gesundheit und Gastronomie eingesetzt.
  • Sie ist klar vom Bereitschaftsdienst zu unterscheiden, bei dem durchgehend Anwesenheitspflicht besteht.
  • Vertragsregelungen zur Rufbereitschaft sollten klar definiert und kommuniziert werden.
  • Die gesetzlichen Ruhezeiten müssen trotz Rufbereitschaft eingehalten werden.
schichtarbeit-kapitel-eins

Was ist Rufbereitschaft?

schichtarbeit-kapitel-zwei

Rufbereitschaft vs. Bereitschaftsdienst

schichtarbeit-kapitel-drei

Vergütung

schichtarbeit-kapitel-vier

Arbeitnehmerrechte & Arbeitgeberpflichten

benutzerrechte-kapitel-fünf

Rufbereitschaft mit TimeTrack

Was ist Rufbereitschaft?

Rufbereitschaft beschreibt eine spezielle Form der Arbeitsverfügbarkeit: Arbeitnehmer halten sich außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit bereit, um im Bedarfsfall kurzfristig zur Arbeit gerufen zu werden. Dabei besteht keine Pflicht zur Anwesenheit im Betrieb – entscheidend ist lediglich, dass sie erreichbar bleiben (z. B. per Handy oder Pager).

Im Unterschied zum Bereitschaftsdienst, bei dem sich Mitarbeitende am Arbeitsplatz oder einem festgelegten Ort aufhalten müssen, ist die Rufbereitschaft weniger einschränkend, sofern sie eine freie Freizeitgestaltung zulässt.

Gilt Rufbereitschaft als Arbeitszeit?

Rufbereitschaft zählt in der Regel nicht als Arbeitszeit, solange die Freiheit zur Freizeitgestaltung nicht erheblich eingeschränkt wird. Nur konkrete Einsätze während der Rufbereitschaft – also wenn der Mitarbeiter tatsächlich arbeitet – werden als Arbeitszeit vergütet und dokumentiert.

Wichtig: Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Az. C-518/15) kann Rufbereitschaft als Arbeitszeit gelten, wenn der Arbeitnehmer innerhalb kurzer Zeit einsatzbereit sein muss und dadurch die Freizeit faktisch stark eingeschränkt wird.

Gesetzliche Grundlagen & Ruhezeiten

Nach § 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist sicherzustellen, dass zwischen dem Ende eines Einsatzes und dem nächsten Arbeitstag eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegt – auch nach einem kurzfristigen Einsatz während der Rufbereitschaft.

Verstöße gegen Ruhezeiten können zu rechtlichen Konsequenzen für Arbeitgeber führen und müssen bei der Einsatzplanung berücksichtigt werden.

Vergütung & vertragliche Regelung

In der Praxis wird Rufbereitschaft meist pauschal vergütet (z. B. 15–25 % des Stundenlohns), während tatsächliche Einsätze voll als Arbeitszeit vergütet werden.

Tipp für Arbeitgeber: Die Bedingungen sollten im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eindeutig festgehalten sein:

  • Vergütungsmodell (Pauschale, pro Stunde, pro Einsatz)
  • Häufigkeit und Ankündigungsfristen
  • Erreichbarkeitsmittel (z. B. Diensthandy)
  • Umgang mit Ruhezeiten nach Einsätzen
mitarbetier telefoniert von zuhause

Was zahlt man für Rufbereitschaft?

Für Rufbereitschaft zahlt der Arbeitgeber meist eine Pauschale – die Höhe hängt vom Tarifvertrag, der betrieblichen Regelung oder dem Arbeitsvertrag ab. Wird ein Einsatz geleistet, kommt zusätzlich die Vergütung der tatsächlichen Arbeitszeit hinzu.

Wie hoch ist die Pauschale für Rufbereitschaft?

Die Pauschale für Rufbereitschaft liegt tariflich oft zwischen 10 % und 25 % des regulären Stundenlohns pro Stunde der Rufbereitschaft. Die genaue Höhe ist abhängig von Branche, Vertrag und Regelungen im Unternehmen.

Wie schnell muss man bei der Rufbereitschaft vor Ort sein?

Die Reaktionszeit bei Rufbereitschaft wird vom Arbeitgeber festgelegt und kann z. B. 30 Minuten oder 1 Stunde betragen. Wird die Freizeit dadurch stark eingeschränkt, kann die Rufbereitschaft als Arbeitszeit gelten.

Kann der Arbeitgeber Rufbereitschaft verlangen?

Der Arbeitgeber kann Rufbereitschaft nur dann verlangen, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ausdrücklich geregelt ist. Fehlt eine solche Grundlage, besteht keine Pflicht zur Leistung.

Auf der Suche nach einer Zeiterfassungssoftware?

Dann sind Sie hier genau richtig!

Jetzt kostenlos testen

In welchen Branchen ist Rufbereitschaft üblich?

Rufbereitschaft kommt insbesondere in Branchen zum Einsatz, die schnelle Reaktionszeiten benötigen:

Branche Einsatzbeispiele
Gesundheitswesen Ärzte, Pflegekräfte für Notfälle
IT & Technik Störungsdienste, Server-Ausfälle
Energieversorgung Notfalldienste bei Netzausfällen
Öffentlicher Dienst Rettung, Feuerwehr, Winterdienst
Gastronomie Ausfallvertretungen in Stoßzeiten

Unterschiede: Rufbereitschaft vs. Bereitschaftsdienst

Merkmal Rufbereitschaft Bereitschaftsdienst
Ort Frei wählbar Vorgeschrieben (z. B. Klinik)
Vergütung Teilweise, nur bei Einsatz Vollständige Vergütung
Arbeitszeit Nur bei tatsächlichem Einsatz Zählt als volle Arbeitszeit
Flexibilität Hoch Eingeschränkt

Rechte & Pflichten

Arbeitnehmerrechte

  • freie Wahl des Aufenthaltsortes
  • Recht auf Ablehnung ohne vertragliche Regelung
  • Anspruch auf Ruhezeiten und vollständige Vergütung bei Einsatz

Arbeitgeberpflichten

  • Transparente Regelungen im Vertrag
  • Dokumentation der Einsätze
  • Einhaltung der Ruhezeiten
  • Bereitstellung notwendiger Mittel (z. B. Firmenhandy)

Rolle des Betriebsrats

  • Mitbestimmung bei Einführung & Ausgestaltung
  • Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
  • Schutz vor Überlastung & unzumutbaren Rufzeiten

Arbeitnehmerrechte in der Rufbereitschaft

Arbeitnehmer haben das Recht, ihre Rufbereitschaft so zu gestalten, dass ihre private Lebensführung nicht beeinträchtigt wird. Dies bedeutet, dass sie während der Rufbereitschaft nicht ständig in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes sein müssen, sondern sich frei bewegen können, solange sie erreichbar bleiben. Sollte ein Arbeitnehmer nicht in der Lage sein, die erforderliche Arbeitsleistung zu erbringen, hat er das Recht, die Rufbereitschaft abzulehnen oder zu beenden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn gesundheitliche Gründe oder familiäre Verpflichtungen vorliegen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Dokumentation der Rufbereitschaft. Arbeitnehmer haben das Recht, ihre Rufbereitschaft und die dabei erbrachte Arbeitsleistung zu dokumentieren. Dies hilft nicht nur bei der korrekten Berechnung der Vergütung, sondern auch bei der Überprüfung und Korrektur der Arbeitsleistung. Eine transparente Dokumentation stellt sicher, dass alle geleisteten Stunden korrekt erfasst und vergütet werden.

Arbeitgeberpflichten bei der Rufbereitschaft

Arbeitgeber haben die Pflicht, ihre Arbeitnehmer umfassend über die Rufbereitschaft zu informieren und sie über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Dies umfasst nicht nur die allgemeinen Regelungen, sondern auch spezifische Anforderungen und Erwartungen, die mit der Rufbereitschaft verbunden sind. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer bei der Rufbereitschaft unterstützen und ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen, wie zum Beispiel technische Ausrüstung oder Zugang zu notwendigen Informationen.

Die Überwachung der Arbeitsleistung während der Rufbereitschaft ist eine weitere wichtige Pflicht des Arbeitgebers. Es muss sichergestellt werden, dass die erbrachte Arbeitsleistung korrekt erfasst und bewertet wird. Gleichzeitig sind Arbeitgeber verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass sie Maßnahmen ergreifen müssen, um Überlastung und gesundheitliche Risiken zu vermeiden.

Schließlich müssen Arbeitgeber die Vergütung für die während der Rufbereitschaft erbrachte Arbeitsleistung sicherstellen. Dies kann entweder durch eine pauschale Vergütung oder durch die genaue Berechnung der geleisteten Stunden erfolgen. Eine klare und transparente Regelung im Arbeitsvertrag ist hierbei unerlässlich.

Die Rolle des Betriebsrats in der Rufbereitschaft

Der Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle bei der Unterstützung der Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft. Er hat die Aufgabe, die Rechte der Arbeitnehmer zu verteidigen und sicherzustellen, dass diese nicht benachteiligt werden. Dies umfasst auch die Überwachung der Pflichten der Arbeitgeber und die Kontrolle, ob alle gesetzlichen und vertraglichen Regelungen eingehalten werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Dokumentation der Rufbereitschaft. Der Betriebsrat sorgt dafür, dass die erbrachte Arbeitsleistung korrekt erfasst und berechnet wird. Dies hilft, Missverständnisse und Unstimmigkeiten zu vermeiden und stellt sicher, dass die Arbeitnehmer fair vergütet werden.

Darüber hinaus überprüft der Betriebsrat die Arbeitsleistung und nimmt gegebenenfalls Korrekturen vor. Dies ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer nicht überlastet werden und ihre Gesundheit und Sicherheit gewährleistet sind. Der Betriebsrat setzt sich dafür ein, dass die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden und dass die Arbeitnehmer ausreichend Erholungsphasen zwischen den Einsätzen haben.

Insgesamt trägt der Betriebsrat dazu bei, dass die Rufbereitschaft fair und transparent gestaltet wird und sowohl die Interessen der Arbeitnehmer als auch die Anforderungen der Arbeitgeber berücksichtigt werden.

Die Rufbereitschaft mit TimeTrack

Mit der Softwarelösung TimeTrack können Unternehmen die Rufbereitschaft ihrer Mitarbeiter effizient und transparent verwalten. Die digitale Zeiterfassung ermöglicht es, sowohl reguläre Arbeitszeiten als auch Einsätze während der Rufbereitschaft präzise zu dokumentieren. TimeTrack unterstützt zudem die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten gemäß dem Arbeitszeitgesetz (§ 5 ArbZG), indem es automatische Benachrichtigungen über notwendige Pausen und Ruhezeiten verschickt. Dadurch wird nicht nur der Überblick über die Arbeitszeiten verbessert, sondern auch das gesetzeskonforme Verwalten erleichtert.

Darüber hinaus bietet TimeTrack Unternehmen eine transparente Lösung, um sowohl die Erfassung von Arbeitszeiten als auch die Überwachung der Betriebsordnung zu gewährleisten. Das System erleichtert die Abrechnung der geleisteten Arbeitsstunden während der Rufbereitschaft und hilft, klare Nachweise für Einsätze und Pausenzeiten zu führen. Besonders in Branchen, in denen Rufbereitschaft eine Rolle spielt, wie dem Gesundheitswesen oder technischen Bereichen, ermöglicht TimeTrack eine präzise Verwaltung, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer entlastet.

Checkliste für Arbeitgeber – Rufbereitschaft korrekt umsetzen

✔️ Aufgabe 📝 Details
Vertragliche Regelung prüfen Ist die Rufbereitschaft rechtlich korrekt im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt?
Ruhezeiten sicherstellen Werden nach jedem Einsatz die 11 Stunden gesetzlicher Ruhezeit (§ 5 ArbZG) eingehalten?
Einsatzzeit dokumentieren Werden tatsächliche Arbeitszeiten bei Einsätzen während der Rufbereitschaft präzise erfasst?
Vergütung klar definieren Ist geregelt, ob es Pauschalen oder Vergütung pro Stunde/Einsatz gibt?
Kommunikation & Tools bereitstellen Ist der Arbeitnehmer erreichbar (z. B. via Diensthandy)? Wurde er zu Pflichten & Verhalten informiert?
TimeTrack Zeiterfassung verwenden Nutzen Sie eine Softwarelösung wie TimeTrack zur transparenten Erfassung & Einhaltung gesetzlicher Vorgaben?

Fazit

Die Rufbereitschaft ist eine wichtige Form der Arbeitsbereitschaft, die in vielen Branchen, insbesondere in der Gesundheitsbranche, der IT und im technischen Sektor zum Einsatz kommt. Sie ermöglicht es, Arbeitnehmer flexibel und effizient einzusetzen, ohne die reguläre Arbeitszeit zu überschreiten, und bietet dem Arbeitgeber eine Möglichkeit, jederzeit auf Notfälle zu reagieren. Entscheidend ist dabei die klare vertragliche Regelung der Vergütung, der Arbeitszeit und der Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten während der Arbeit.

Für den erfolgreichen Einsatz der Rufbereitschaft müssen alle beteiligten Parteien die arbeitsrechtlichen Vorschriften einhalten, insbesondere die Bestimmungen vom Arbeitsrecht. Ein gut definierter Arbeitsvertrag, der alle Aspekte der Rufbereitschaft – von der Vergütung bis zu den Ruhezeiten – berücksichtigt, ist von zentraler Bedeutung. Nur durch eine transparente Kommunikation und eine klare Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und Freizeit lässt sich sicherstellen, dass Rufbereitschaft sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber fair und produktiv ist. Die Notfallbereitschaft betont dabei die Wichtigkeit, auf Notfälle vorbereitet zu sein.

Softwarelösungen sind ein wichtiger Begriff der Rufbereitschaften

Jeweils ein wichtiges Thema von Arbeitnehmenden während des Bereitschaftsdienstes ist der Aufenthaltsort, der Unterlass vom Konsum von Drogen und Alkohol, und die Handhabung vom Mobiltelefon bzw. der Erreichbarkeit. Auch eine Verfügung während der Feiertage bedarf eine Erläuterung im Bereitschaftsdienst, was für Unternehmen zu einem Mehraufwand werden kann. Um die Arbeitszeit besser zu planen haben Softwarelösungen einen zentralen Zweck, sowohl für Angestellte wie auch für die Ziele des Arbeitgebers.

Disclaimer

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Inhalte unserer Internetseite lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt. Der Inhalt unseres Webangebots kann daher eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die sich auf Ihre spezifische Situation bezieht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Die Inhalte unserer Internetseite – vor allem unsere Rechtsbeiträge – werden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch übernimmt TimeTrack keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen wenden Sie sich bitte unbedingt an einen Rechtsanwalt.

Fabian_Foto

Fabian Neiger

Zeitmanagement ist das A und O von einem erfolgreichen Projekt! Bei Erfahrungen in der Gastronomie, im Banking und im Marketing habe ich gelernt, wie wichtig es ist seine Zeit bewusst einzuteilen und was dabei herausspringen kann. So lässt sich zum Beispiel die Effizienz, die Anzahl Pausen, und die Qualität der Arbeit bewusst steigern, wenn die eigene Zeit richtig organisiert wird. Ich freue mich, als Blog-Autor mich selbst über Zeitmanagement weiterzubilden und dieses Wissen mit Interessierten zu teilen!