Ist Arbeitszeiterfassung gesetzlich verpflichtend?
Mit dem EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 werden alle Arbeitgeber innerhalb der EU dazu aufgefordert, ein verlässliches System einzurichten, mit dem die Arbeitszeit aller Arbeitnehmer/innen erfasst werden kann. In Deutschland und in Österreich sind bereits die ersten Regelungen eingetreten, die Arbeitgeber dazu verpflichten, Arbeitsbeginn, Arbeitsende, sowie Pausen regelmäßig zu dokumentieren. Auch in der Schweiz herrscht Aufzeichnungspflicht, allerdings gibt es Abweichungen, da die Schweiz kein EU-Mitgliedsstaat ist und somit nicht unmittelbar vom EuGH-Urteil betroffen ist.