Arbeitszeiterfassung Gesetz 2023: Neue Pflicht

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Inhaltsverzeichnis

  • Das Stechuhr-Urteil und der neue Gesetzentwurf
  • Arbeitszeitgesetz zur Arbeitszeiterfassung – wichtigste Änderungen im Überblick
  • Alle Fakten des neuen Gesetzesentwurfs zusammengefasst
  • Ausnahmen von der elektronischen Arbeitszeiterfassung
  • Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems in Unternehmen
  • Globale Trands in der Arbeitszeiterfassung

In Deutschland besteht ab sofort eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Das EuGH-Urteil zur verpflichtenden Zeiterfassung wurde in Deutschland umgesetzt und betrifft sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Das Bundesarbeitsgericht („BAG“) überholt nun mit seinem Grundsatzurteil den Gesetzgeber und stellt klar: Die gesamte Arbeitszeit muss ab sofort dokumentiert werden. Um dieser Pflicht nachzukommen, müssen Arbeitgeber ein objektives, verlässiges und zugängliches System zur Zeiterfassung der Arbeitszeiten in ihrem Unternehmen einführen.

Was ändert sich 2023 für Arbeitnehmer Zeiterfassung?

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Firmen ab 2023 verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch und elektronisch zu erfassen und dokumentieren. Es gibt aber noch noch keine Verpflichtung für Arbeitnehmer im Handwerk, ihre Arbeitszeiten rein digital zu erfassen.

Wer muss ab 2023 Arbeitszeit erfassen?

Es besteht eine Anforderung für Arbeitgeber, den Beginn und das Ende der Arbeitszeit für jeden Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen müssen auch die Wochenarbeitszeit sowie die tägliche Ruhezeit enthalten.

Das Stechuhr-Urteil und der neue Gesetzentwurf

Die BAG-Entscheidungen stützen sich auf das Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019. Nach dem Stechuhr-Urteil müssen sämtliche Arbeitsstunden lückenlos und systematisch dokumentiert werden, mit Anfangs- und Endzeiten sowie Pausen.

In welcher Form die Zeiterfassung konkret erfolgen soll, war noch offen. Der neue Entwurf des Arbeitsministeriums sieht nun vor, wie die Erfassung der Arbeitszeit genau erfolgen soll: elektronisch und am selben Arbeitstag. In bestimmten Fällen sind allerdings Ausnahmen von der elektronischen Zeiterfassung geplant.

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Arbeitszeitgesetz zur Arbeitszeiterfassung – wichtigste Änderungen im Überblick

Elektronische und tagesaktuelle Zeiterfassung wird in Deutschland zur Pflicht. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer noch am selben Arbeitstag seine Arbeitszeiten mittels eines elektronischen Systems aufzeichnen muss. Das soll die Kontrolle der aufgezeichneten Arbeitsstunden erleichtern, etwa durch bessere Lesbarkeit oder verbesserte Auswertung der elektronisch erfassten Daten.

Genauere Arbeitszeiterfassung: Pflichten und Verantwortung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Notwendigkeit einer genauen Zeiterfassung wird mit dem notwendigen Gesundheitsschutz der Mitarbeiter begründet. Denn wer zu viele Überstunden auf Dauer leistet, ist vielen gesundheitlichen Problemen ausgesetzt. Nach dem neuen Gesetzesentwurf muss die tägliche Aufzeichnung die Information über den Beginn, das Ende und die Dauer der Arbeitszeit beinhalten. Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeiten allerdings nicht selbst erfassen, sondern kann dies an den Arbeitnehmer oder auch an Dritte delegieren, zum Beispiel an den jeweiligen Vorgesetzten.

Alle Fakten des neuen Gesetzesentwurfs zusammengefasst:

  • Die elektronische Zeiterfassung hat mittels Browser, Terminal oder App zu erfolgen (Mehr zur digitalen Zeiterfassung)
  • Die Arbeitszeit muss immer tagesaktuell, d.h. am selben Arbeitstag erfasst werden.
  • Der Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen elektronisch dokumentiert werden,
  • Das Unternehmen hat sicherzustellen, dass dem Arbeitnehmer ein Zeiterfassungssystem zur Verfügung gestellt wird und die Zeiterfassung ordnungsgemäß erfolgt,
  • Die Zeiterfassung selbst soll der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder ein Dritter (Vorgesetzter) vornehmen,
  • Arbeitgeber sollen Beschäftigte über die aufgezeichnete Arbeitszeit informieren – zum Beispiel in Form von Stundenzetteln.
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Ausnahmen von der elektronischen Arbeitszeiterfassung

Im Gesetzentwurf sind mehrere Ausnahmen von der elektronischen Zeiterfassung geplant. Kleinere Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten sollten etwa von der elektronischen Arbeitszeiterfassung ausgenommen werden. Ausnahmen sind auch für Tarifparteien vorgesehen. So können Tarifparteien eine andere Form der Zeiterfassung, wie etwa Papierform, vereinbaren.

Je nach Branche können daher unterschiedliche Formen der Arbeitszeiterfassung akzeptabel sein. Auch ein Abweichen von der Vorgabe der tagesaktuellen Aufzeichnung soll möglich sein. Die Stundenerfassung muss nach dem Entwurf spätestens eine Woche nach der geleisteten Arbeit erfolgen. Mehr dazu

Vertrauensarbeitszeit soll weiterhin möglich sein

Laut Gesetzesentwurf soll die Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich sein. Arbeitgeber müssen aber sicherstellen, dass die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten eingehalten werden. Es ist daher fraglich, wie die Grenzen der Höchstarbeitszeit kontrolliert werden können, wenn dem Arbeitgeber keine Dokumentation der Arbeitszeit vorliegt.

Reaktionen auf den Gesetzentwurf

Zum Gesetzentwurf gibt es erwartungsgemäß unterschiedliche Stellungnahmen. Die Arbeitgeberseite befürchtet noch mehr bürokratischen Aufwand durch die Einführung von Zeiterfassungssystemen und fordern eine Überarbeitung des Gesetzesvorschlags. Insbesondere kleinere Unternehmen könnten Schwierigkeiten haben, sich an die neuen Vorgaben anzupassen und entsprechende Systeme einzuführen.

Die Deutsche Gewerkschaftsbund befürworten hingegen eine Arbeitszeiterfassungspflicht als ein wirksames Instrument, um Arbeitnehmer vor unbezahlten Überstunden und Überforderung zu schützen. Im nächsten Schritt wird der Gesetzentwurf innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Das Ergebnis der Abstimmung bleibt noch abzuwarten.

Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems in Unternehmen

Die Fortschritte in der Technologie haben die Umsetzung der elektronischen Arbeitszeiterfassung erleichtert. Unternehmen können auf verschiedene Systeme und Tools zurückgreifen, um die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen.

Insbesondere durch mobile Anwendungen oder cloudbasierte Dienste ist die Arbeitszeiterfassung mit nur wenigen Klicks möglich. TimeTrack erlaubt es, jedes internetfähige Gerät als elektronisches Zeiterfassungsterminal zu nutzen. Der Arbeitnehmer kann seine Arbeitszeit von unterwegs via Smartphone oder am PC im Büro unkompliziert und zeitnah dokumentieren.

Solche Systeme bieten zusätzliche Funktionen wie automatische Berechnung von Überstunden, Berichterstattung und Analyse der Arbeitszeitdaten, um Unternehmen bei der Verwaltung ihrer Arbeitskräfte effektiv zu unterstützen.

Mehr über die Einführung der Zeiterfassungssoftware erfahren Sie hier.

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Datenschutz und Datensicherheit

Ein wichtiger Aspekt bei der Einführung der elektronischen Zeiterfassung ist der Datenschutz und die Datensicherheit. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die erfassten Arbeitszeiten vertraulich behandelt und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Es sollten klare Richtlinien und Maßnahmen zum Schutz sensibler Mitarbeiterdaten festgelegt werden, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und das Vertrauen der Mitarbeiter zu wahren.

Globale Trands in der Arbeitszeiterfassung

Die Einführung der Arbeitszeiterfassung ist nicht auf Deutschland beschränkt. Internationale Entwicklungen in Bezug auf die Arbeitszeiterfassung haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, da Regierungen und Arbeitnehmerorganisationen auf der ganzen Welt Maßnahmen ergreifen, um den Schutz der Arbeitnehmer zu verbessern und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Spanien hat ein Gesetz über die Registrierung der Arbeitszeit erlassen, das Unternehmen zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter verpflichtet. In Frankreich besteht seit 2016 ein Arbeitsgesetz, das Unternehmen zur genauen Erfassung der Arbeitszeiten und Überstunden verpflichtet.

Fazit

Neues Arbeitszeitsgesetz sieht vor, dass Unternehmen nun eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung tragen. Der Referentenentwurf von Bundesarbeitsgericht stellt ein, dass die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer exakt, digital und tagesaktuell erfasst werden müssen – mit konkreten Anfangs-, Ende- und RuhezeitenDurch die Einführung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung im Rahmen des Arbeitsrechts werden die Arbeitszeitrichtlinie der Arbeitnehmer geschützt und die Position der Arbeitnehmer verbessert. Momentan wird auf den Beschluss des Arbeitszeitgesetzes gewartet.