Flexible Pausenregelung

Rechtssicher, fair und automatisiert

Pausenregelung

Einhaltung gesetzlicher Pausenzeiten

Flexible Pausenarten

Individuelle Pausenmodelle

Automatischer Pausenabzug

Rechtssichere Dokumentation

Pausenmanagement leicht gemacht in TimeTrack

Verwaltung von Pausenzeiten mit TimeTrack

pausenregelungen

TimeTrack unterstützt Unternehmen dabei, gesetzliche Pausen und betriebliche Pausenmodelle zuverlässig einzuhalten.

Die Software erkennt automatisch, wann eine Pause fällig ist, zB:

  • 30 Minuten Pause nach 6 Stunden Arbeit
  • 45 Minuten Pause nach 9 Stunden Arbeit

Wird eine Pause vergessen oder zu kurz gehalten, erscheint eine Warnung im Stundenzettel.

Ihr Vorteil: Sie nutzen einfach unsere vordefinierten Vorlagen für gesetzliche Standards oder erstellen individuelle Regeln für Ihren Betrieb. Hierbei können Sie festlegen, wann und wie lange Pausen dauern müssen.


pausenregelungen

Automatischer Pausenabzug

TimeTrack übernimmt den Pausenabzug vollständig für Sie. Sie können Ihre fixe Pausenzeiten definieren, und sie werden von TimeTrack zu diesen festen Uhrzeiten automatisch verbucht, was sehr praktisch für Produktion und Schichtdienste sein kann. Das System erkennt auch automatisch Zeiträume, in denen Mitarbeitende nicht eingestempelt sind, und verbucht diese gemäß der klar definierten Pausenregelung. Perfekt für Teams, die sich nicht ständig ums Stempeln kümmern möchten. Wird eine Pause nur teilweise genommen, zieht TimeTrack ausschließlich den fehlenden Anteil (Differenz) ab. Ideal für Teilzeit- und flexible Arbeitsmodelle.

Erfahren Sie, wie andere Kunden mit  TimeTrack ihre Pausenregelungen ganz individuell gestalten konnten. 

Flexible Zeitbewertung

Softwareupdate - Pausenregelung

Mit TimeTrack können Sie Mindestdauer der Pause festlegen und auch individuell steuern, wie unterschiedliche Unterbrechungen bewertet werden. So passen Sie die Arbeitszeiterfassung exakt an Ihre betrieblichen Anforderungen an.

Pause als Arbeitszeit
Kurze Unterbrechungen wie Kaffeepausen können Sie problemlos als bezahlte Arbeitszeit definieren. Damit vermeiden Sie unnötige Stempelvorgänge und schaffen mehr Flexibilität im Arbeitsalltag.

Neutrale Zeit
Für Tätigkeiten oder Unterbrechungen, die weder als Arbeitszeit noch als Pause gelten sollen, bietet TimeTrack die Option der neutralen Zeit. Diese wird erfasst, aber nicht bewertet.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sowohl die Mindestruhezeiten als auch die Anzahl aufeinanderfolgender Arbeitstage zu begrenzen und die Zuweisung von Wochenenden im Monat oder Quartal zu steuern.


Softwareupdate - Pausenregelung
Pausenregelung - Anwesenheit

Warum korrekte Pausenregelungen entscheidend sind

Pausenregelung - Anwesenheit

Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes ist Pflicht, doch erst durch intelligente Pausenregelungen entsteht ein Arbeitsumfeld, das sowohl gesetzliche Pausen als auch die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden berücksichtigt. Gut strukturierte Pausenarten unterstützen die tägliche Arbeitszeit, fördern die Leistungsfähigkeit und sorgen dafür, dass jede Arbeitsunterbrechung klar definiert und korrekt erfasst wird. So stellen Sie sicher, dass die Einhaltung der Pause nicht dem Zufall überlassen bleibt, sondern ein verlässlicher Bestandteil Ihrer Arbeitsorganisation ist.

Warum klare Strukturen rund um Pausenzeiten Ihnen helfen:

  • Gesundheit und Fokus: Regelmäßige Pausen erhalten die Leistungsfähigkeit, fördern Erholung und verhindern Überlastung.
  • Transparenz: Eine nachvollziehbare Arbeitszeiterfassung trägt dazu bei, Pausenzeiten korrekt abzubilden und Missverständnisse bei Stundenkonten zu vermeiden.
  • Sicherheit: Werden Pausenzeiten gesetzeskonform erfasst, erfüllen Sie alle Anforderungen an vorgeschriebene Pausen und sind bei Betriebsprüfungen zuverlässig abgesichert.

Setzen Sie auf Pausenregelungen, die nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern Ihren Arbeitsalltag spürbar verbessern.

Arbeitszeiten erfassen, überblicken und exportieren.

TimeTrack ist die ideale Lösung für Arbeitszeiterfassung.
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Gesetzliche Pausen und Pausenzeiten nach ArbZG

Wann ist eine Pause wirklich eine Pause? Laut §4 ArbZG gilt: Jede Arbeitsunterbrechung zur Erholung zählt, aber sie muss im Voraus feststehen. Spontane Unterbrechungen reichen rechtlich oft nicht aus.

Die wichtigsten Spielregeln:

  1. Keine Arbeitszeit: Gesetzliche Pausen zählen nicht zur vergüteten Zeit.
  2. Verbindlichkeit: Die Dauer richtet sich strikt nach der täglichen Arbeitszeit.
  3. Pflicht des Arbeitgebers: Sie müssen sicherstellen, dass Mindestpausen eingehalten und korrekt dokumentiert werden.

Mit TimeTrack müssen Sie diese Regeln nicht auswendig lernen – unsere Software wendet die vorgeschriebenen Pausendauern und die Pflicht zur regelmäßigen Pause automatisch an.

Die verschiedenen Pausenarten im Überblick

RuhepauseDie klassische gesetzliche Pause nach ArbZG. Sie zählt nicht als Arbeitszeit und muss vorab feststehen.
BetriebspauseEine vom Arbeitgeber festgelegte Pause für ganze Teams oder Abteilungen; zählt als unvergütete Ruhepause.
KurzpauseKurze Erholungspausen während der Arbeit; gelten in der Regel als Arbeitszeit und sind häufig betrieblich geregelt, nicht gesetzlich definiert.
RaucherpauseKurzunterbrechung zur persönlichen Nutzung, gesetzlich nicht als eigene Pausenart definiert; zählt als Arbeitszeitunterbrechung und muss daher meist als unbezahlte Pause erfasst oder mit der regulären Ruhepause verrechnet werden.

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Pausenregelung Ausnahmen

Ausnahmen: Für wen gelten diese Pausenregeln nicht?

Keine Regel ohne Ausnahme. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist für die meisten Arbeitnehmer bindend, doch es gibt bestimmte Personengruppen, für die diese strikten Vorgaben nicht greifen.

Dazu gehören:

  • Leitende Angestellte: Führungskräfte mit maßgeblichen unternehmerischen Entscheidungsbefugnissen (z. B. Personalverantwortung für große Bereiche) sind oft vom ArbZG ausgenommen.
  • Chefärzte und Leiter von öffentlichen Dienststellen.
  • Liturgische Bereiche: Bestimmte Tätigkeiten in Kirchen und Religionsgemeinschaften.

Wichtig für Ihr Management: Auch wenn für Führungskräfte keine strikte Dokumentationspflicht nach ArbZG besteht, lohnt sich die Erfassung oft trotzdem, sei es für die interne Verrechnung, Projektauswertung oder einfach als Vorbildfunktion für das Team.

5 Tipps für eine bessere Pausengestaltung

Pausen sind mehr als nur „Nicht-Arbeiten“. Mit der richtigen Pausenkultur steigern Sie die Motivation und Gesundheit im gesamten Unternehmen.
So gelingt’s:

  1. Abschalten statt Umschalten: Ermutigen Sie Ihr Team, in der Pause den Schreibtisch wirklich zu verlassen. Wer E-Mails checkt oder am Platz isst, erholt sich nicht messbar.
  2. Führungskräfte als Vorbild: Wenn der Chef durcharbeitet, traut sich das Team oft keine Pause zu. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran. Ihr Team wird produktiver sein.
  3. Die 60-Sekunden-Regel: Schon Mikropausen helfen! Der Blick aus dem Fenster oder kurzes Strecken zwischendurch senkt den Stresspegel sofort.
  4. Pausenräume schaffen: Ein Ort ohne Laptops und Telefone lädt zum echten Durchatmen ein. Das fördert den informellen Austausch und das Betriebsklima.
  5. Vertrauen durch Transparenz: Nichts stört die Erholung mehr als die Sorge: „Habe ich richtig gestempelt?“. Nutzen Sie automatische Pausenabzüge oder Warnhinweise in TimeTrack, damit sich Ihre Mitarbeitenden auf ihre Pause konzentrieren können und nicht auf die Uhr.

Weitere Funktionen

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Arbeitszeitregelung

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Arbeitszeitmodelle

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    FAQ

    Welche Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben?

    Arbeitnehmende müssen nach dem Arbeitszeitgesetz ab mehr als 6 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten Pause und ab mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten Pause nehmen. Die Pausen müssen im Voraus feststehen und gelten nicht als Arbeitszeit.


    Wie ist die gesetzliche Pausenregelung in Deutschland?

    Das ArbZG schreibt vor, dass Pausen spätestens nach 6 Stunden Arbeitszeit eingelegt werden müssen. Die Mindestpausen betragen 30 bzw. 45 Minuten und können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten unterteilt werden.


    Wie ist die Pausenregelung in Österreich?

    In Österreich gilt nach 6 Stunden Arbeit eine verpflichtende Pause von mindestens 30 Minuten. Sie zählt nicht als Arbeitszeit und kann, je nach Regelung, geteilt oder verschoben werden, sofern der Arbeitsablauf nicht beeinträchtigt wird.


    Wann muss man 15 Minuten Pause machen?

    Eine Pause darf in Einheiten von mindestens 15 Minuten gewährt werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist die 15-Minuten-Pause nicht als fixe Vorgabe, sondern als Mindestlänge eines Pausenabschnitts.


    Darf man statt einer Pause früher gehen?

    Nein. Pausen sind zwingend während der Arbeitszeit zu nehmen. Das Vorziehen des Arbeitsendes ersetzt die vorgeschriebene Pause nicht.


    Sind Bildschirmpausen gesetzlich vorgeschrieben?

    Für Bildschirmarbeitsplätze gilt: Arbeitgebende müssen regelmäßige Unterbrechungen durchführen, die Augen- und Körperbelastung reduzieren. Diese „Bildschirmpausen“ sind nicht identisch mit gesetzlichen Ruhepausen, können aber ergänzend vorgeschrieben sein.


    Müssen Pausen dokumentiert werden?

    Für bestimmte Beschäftigtengruppen (z. B. Minijobs, Branchen mit Aufzeichnungspflicht) müssen Pausen dokumentiert werden. Unternehmen können freiwillig vollständige Dokumentation führen, um Compliance-Risiken zu reduzieren.


    Welche Pausenregelungen gelten für Jugendliche?

    Hier ist der Gesetzgeber besonders streng, um den Nachwuchs zu schützen. Laut Jugendarbeitsschutzgesetz müssen Jugendliche (unter 18 Jahren) mehr Erholung bekommen als Erwachsene:

    • 30 Minuten Pause bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden.
    • 60 Minuten Pause bei mehr als 6 Stunden Arbeit.

    Gut zu wissen: TimeTrack erkennt anhand des Geburtsdatums automatisch, ob ein Mitarbeiter unter 18 ist, und wendet die strengeren Pausenregeln von selbst an.

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