Gleitzeit

Arbeitszeit flexibel gestalten

  • Was ist Gleitzeit?

    Gleitzeit (auch: gleitende Arbeitszeit) ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, bei dem Arbeitnehmer Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit innerhalb eines vertraglich festgelegten Rahmens selbst bestimmen können, solange die vereinbarte Wochenarbeitszeit im Durchschnitt eingehalten wird.

    Gleitzeit ist eines der verbreitetsten Modelle flexibler Arbeitszeitgestaltung im DACH-Raum. Für Arbeitnehmer bedeutet es mehr Zeitautonomie; für Arbeitgeber eine höhere Attraktivität als Arbeitgeber ohne klassische Schichtstrukturen einführen zu müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Gleitzeit gibt es keine starre, sondern eine flexible Regelung der Arbeitszeiten – Arbeitnehmer bestimmen Beginn und Ende selbst
  • Der Arbeitgeber legt einen Gleitzeitrahmen fest (frühestmöglicher Beginn, spätestmögliches Ende); optional gilt zusätzlich eine Kernarbeitszeit mit Anwesenheitspflicht
  • In Österreich ist Gleitzeit in § 4b AZG geregelt – tägliche Normalarbeitszeit max. 10 Stunden (unter Voraussetzungen bis zu 12 Stunden für Vereinbarungen ab 1.9.2018)
  • Eine Gleitzeitvereinbarung muss schriftlich abgeschlossen werden – mündliche Vereinbarungen sind unwirksam und können zu Überstundenzuschlägen führen
  • In Betrieben mit Betriebsrat ist eine Betriebsvereinbarung erforderlich; ohne Betriebsrat genügt eine schriftliche Einzelvereinbarung
  • Freiwillig im Gleitzeitrahmen geleistete Mehrstunden sind keine Überstunden – Überstunden entstehen nur durch ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers
  • Die Aufzeichnungspflicht (§ 26 AZG) gilt auch bei Gleitzeit – ein elektronisches Zeiterfassungssystem ist dringend empfehlenswert

FAQ – Häufige Fragen zu Gleitzeit

Nein. Gleitzeit muss aktiv vereinbart werden – per Betriebsvereinbarung (mit Betriebsrat) oder schriftlicher Einzelvereinbarung. Eine mündliche Vereinbarung ist rechtlich unwirksam.

In Österreich grundsätzlich bis zu 10 Stunden pro Tag. Eine Ausweitung auf 12 Stunden ist möglich, wenn die Gleitzeitvereinbarung dies ausdrücklich regelt und einen ganztägigen Verbrauch des Zeitguthabens vorsieht – allerdings nur bei Vereinbarungen ab dem 1.9.2018.

Ja. Endet die Gleitzeitperiode und überschreitet das Guthaben die vereinbarte Übertragungsgrenze, können nicht übertragbare Plusstunden verfallen oder als Überstunden abgegolten werden. Die genaue Regelung muss in der Gleitzeitvereinbarung festgelegt sein.

Während Urlaub und Krankenstand wird die fiktive Normalarbeitszeit angerechnet. Gleitzeitstunden werden dabei weder aufgebaut noch abgebaut.

Ja. Arbeitgeber sind nach § 26 AZG zur Arbeitszeitaufzeichnung verpflichtet. Bei Gleitzeit ist das besonders wichtig, damit Zeitguthaben und Zeitschulden nachvollziehbar bleiben.

Ja, problemlos. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bleibt jedoch bestehen. Ein digitales Zeiterfassungssystem ist dabei besonders empfehlenswert.

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Was ist Gleitzeit?

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Verschiedene Varianten der Gleitzeit

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Vor- und Nachteile von Gleitzeit

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Notwendigkeit einer schriftlichen Vereinbarung

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Gleitzeit und Zeiterfassungssoftware

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Österreich – § 4b AZG

In Österreich ist die gleitende Arbeitszeit in § 4b des Arbeitszeitgesetzes (AZG) geregelt. Die wichtigsten Punkte:

  • Einführung: Betriebe mit Betriebsrat benötigen eine Betriebsvereinbarung. Ohne Betriebsrat ist eine schriftliche Einzelvereinbarung mit dem Arbeitnehmer erforderlich – mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.
  • Tägliche Normalarbeitszeit: Grundsätzlich max. 10 Stunden/Tag. Eine Ausweitung auf 12 Stunden/Tag ist zulässig, wenn die Gleitzeitvereinbarung ganztägigen Verbrauch von Zeitguthaben vorsieht und den Verbrauch in Zusammenhang mit der wöchentlichen Ruhezeit nicht ausschließt (§ 4b Abs. 4 AZG).
  • Überstunden: Ordnet der Arbeitgeber Stunden über die Normalarbeitszeit gemäß § 3 Abs. 1 AZG an, gelten diese als Überstunden – sie dürfen nicht mit Gleitzeitguthaben verrechnet werden (§ 4b Abs. 5 AZG).
  • Aufzeichnungspflicht: Gemäß § 26 AZG sind alle Arbeitgeber zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten verpflichtet – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße.

⚠️ Wichtig für Altvereinbarungen: Für Gleitzeitvereinbarungen, die vor dem 1. September 2018 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin eine Normalarbeitszeit von max. 10 Stunden/Tag. Es erfolgt keine automatische Erhöhung auf 12 Stunden. Eine Änderung ist nur durch Anpassung der Betriebsvereinbarung bzw. der schriftlichen Vereinbarung möglich.

Rechtsquellen (AT):

Deutschland – § 87 BetrVG & ArbZG

In Deutschland gibt es kein eigenes Gleitzeitgesetz. Gleitzeit wird durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gerahmt und betriebsintern geregelt:

  • In Betrieben mit Betriebsrat unterliegt die Einführung der Gleitzeit der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.
  • Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt grundsätzlich 8 Stunden, kann aber auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten ein Ausgleich erfolgt (§ 3 ArbZG).

Anwendungsbeispiel

Max betreibt ein kleines Unternehmen und bietet telefonische Kundenberatung täglich von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr an. Für Max ist daher wichtig, dass seine Mitarbeiter zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr erreichbar sind. Wann genau die Mitarbeiter mit der Arbeit beginnen oder aufhören, ist dem Max egal, solange seine Mitarbeiter wöchentlich auf ihre Stunden kommen und natürlich zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr (unter Einhaltung der Pausenreglung) am Arbeitsplatz anwesend sind. Aus diesem Grund hat Max ein Zeiterfassungssystem angeschafft und Gleitzeit mit Funktionszeit eingeführt. Die Mitarbeiter loggen sich bei Arbeitsbeginn ein und am Ende wieder aus.

Die Mitarbeiter dürfen sich aussuchen, ob sie erst um 9:00 Uhr anfangen und länger arbeiten bzw. bereits um 7:00 Uhr starten und um 16 Uhr in den Feierabend gehen. So sind Mitarbeiter zufrieden, weil sie mit dem Gleitzeitmodell ihre Freizeit besser planen können, und Max behält durchs Einsatz eines Zeiterfassungssystems einen Überblick über die geleisteten Arbeitsstunden.

Varianten der Gleitzeit im Überblick

Modell Beginn frei wählbar Dauer frei wählbar Anwesenheitspflicht Typischer Einsatz
Einfache Gleitzeit Keine Kernzeit Büro, Verwaltung
Qualifizierte Gleitzeit Keine Kernzeit IT, Wissensarbeit
Gleitzeit mit Kernarbeitszeit Ja – feste Kernzeit Kundenservice, Teams
Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit Nur Gleitzeitrahmen Autonom arbeitende MA
Gleitzeit mit Funktionszeit Gruppenspezifisch Gemischte Belegschaft

Die Gleitzeit hat mehrere Varianten, die manchmal mehr und manchmal weniger Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeit bieten. Man unterscheidet zunächst zwischen einfacher und qualifizierter Gleitzeit.

Einfache Gleitzeit:


Bei einfacher Gleitzeit bleibt die Dauer der täglichen Arbeitszeit immer gleich. Arbeitnehmer können also lediglich den Beginn seines Arbeitstags bestimmen, während das Ende des Arbeitstags davon abhängt, wann die Arbeit genau aufgenommen wurde. Die tägliche Arbeitszeit muss aber eingehalten werden. Arbeitnehmer, die früher zu arbeiten beginnen, können auch früher gehen. Wer sich aber verspätet, muss auch länger arbeiten.

Qualifizierte Gleitzeit:


Bei qualifizierter Gleitzeit sind Arbeitnehmer noch flexibler, weil sie nicht nur über den Beginn, sondern auch über die Länge ihrer Arbeitszeit frei entscheiden können. An einigen Tagen kann also mehr und an anderen Tagen weniger gearbeitet werden, wobei zu beachten ist, dass im Durchschnitt wöchentliche Arbeitszeit eingehalten wird. Bei qualifizierter Gleitzeit ist daher erlaubt, Plus- oder Minusstunden zu sammeln und später abzubauen.

Abgesehen von der Unterscheidung zwischen einfacher und qualifizierter Gleitzeit, gibt es verschiedene Varianten der Gleitzeit mit oder ohne Kernarbeitszeit, je nachdem, ob es pro Arbeitstag einen bestimmten Zeitraum gibt, zu dem alle Arbeitnehmer am Arbeitsplatz anwesend sein müssen. Falls Anwesenheitszeiten nur für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern gelten, spricht man von Funktionszeit.

Gleitzeit mit Kernarbeitszeit:


Unter Kernarbeitszeit versteht man einen Zeitraum, in dem alle Arbeitnehmer am Arbeitsplatz anwesend sein müssen. Vor und nach der Kernarbeitszeit gibt es eine Gleitspanne (auch Gleitzeitrahmen genannt), in der Arbeitsnehmer frei bestimmen können, wann sie zur Arbeit kommen und bei qualifizierter Gleitzeit auch, wann sie den Arbeitsplatz wieder verlassen.

Bei einer Gleitzeit mit Kernarbeitszeit kann der Arbeitnehmer daher innerhalb des Gleitzeitrahmens über Start und Ende seiner Arbeit frei entscheiden, hat aber während der Kernarbeitszeit Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz. Außerhalb der Kernarbeitszeit haben die Arbeitnehmer daher Freiheit, ihre Arbeitszeit frei zu gestalten. Beispielsweise bei einem Gleitzeitrahmen von 6:30h bis 18:30h und einer Kernarbeitszeit 8:30h bis 15:30h kann der Arbeitnehmer seine Arbeit zwischen 6:30h und 8:30h aufnehmen und zwischen 15:30h und 18:30h wieder beenden, muss aber jedenfalls zwischen 8:30h und 15:30h am Arbeitsplatz anwesend sein und seine Arbeitsstunden leisten.

Bei einer einfachen Gleitzeit mit Kernarbeitszeit ist außerdem die Dauer der täglichen bzw. wöchentlichen Arbeitszeit genau festgelegt. Tägliche Arbeitszeit muss daher eingehalten werden und wer früher kommt, kann auch früher gehen. Wenn die tägliche Dauer der Arbeitszeit hingegen nicht feststeht, spricht man von qualifizierter Gleitzeit mit Kernarbeitszeit. Dann sind die Arbeitszeiten innerhalb des Gleitzeitrahmens dem Arbeitnehmer überlassen, wobei der Arbeitnehmer zu beachten hat, dass er insgesamt im Durchschnitt die arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit leistet. Die vom Arbeitgeber vorgegebene Arbeitsaufgaben sowie die einzuhaltenden Termine werden ebenfalls die Gestaltung der Arbeitszeit stark beeinflussen.

Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit:


Die Gleitzeitvereinbarung kann lediglich einen Gleitzeitrahmen festlegen, die nur den frühestmöglichen Arbeitsbeginn und das spätestmögliche Arbeitsende vorsieht. Der Arbeitgeber definiert bei diesem Modell lediglich die Arbeitszeiten, zu denen Arbeitnehmer ihrer Tätigkeit nachgehen können, wobei sie dann weitgehend selbständig über Beginn und Ende der Arbeitszeit entscheiden. Dieses Modell einer Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit ist besonders für Unternehmen geeignet, bei denen Mitarbeiter relativ autonom arbeiten und wenig Kontakt mit Arbeitskollegen oder Kunden haben.

Gleitzeit mit Funktionszeit:


Bei der Funktionszeit gibt es nur für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern d.h. nicht für alle Arbeitnehmer, eine Anwesenheitszeit, um sicherzustellen, dass bestimmte Bereiche des Unternehmens auch ohne Unterbrechungen funktionieren. Wenn sich die Arbeitnehmer gegenseitig vertreten können, wird es in der Regel ausreichend sein, wenn nur eine bestimmte Anzahl an Arbeitnehmern innerhalb der definierten Funktionszeit am Arbeitsplatz anwesend ist. Soll etwa telefonische Erreichbarkeit des Unternehmens gewährleistet sein, dann reicht es in der Regel auch aus, dass immer nur einige und nicht alle Mitarbeiter telefonisch erreichbar sind.

Vor- und Nachteile von Gleitzeit

Vorteile von Gleitzeit

  • Die Arbeitnehmer schätzen die Gleitzeit als Instrument einer gewissen Zeitautonomie. Arbeit und Privatleben lassen sich bei flexibler Arbeitszeitgestaltung viel besser vereinbaren, weil private Angelegenheiten und die beruflichen Pflichten besser koordiniert werden können.
  • Die Flexibilität durch die Gleitzeit gibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, selbst Einfluss auf eigene Arbeitszeit zu nehmen und den eigenen Arbeitstag mitzugestalten, was die Arbeitnehmer zusätzlich motiviert.
  • Arbeitszeit kann je nach tatsächlichem Arbeitsanfall besser eingeteilt werden.
  • Als Folge der Einführung von Gleitzeit ist auch meist ein Rückgang der Anzahl von Überstunden, da durch die flexible Gestaltung ein Zeitguthaben oder auch ein Zeitminus aufgebaut werden kann.
  • Arbeitgeber, die gleitende Arbeitszeit anbieten, werden von künftigen Arbeitnehmern bei der Jobauswahl bevorzugt.

Nachteile von Gleitzeit

  • Die Zusammenarbeit kann erschwert werden, weil nicht alle Arbeitnehmer zur selben Zeit am Arbeitsplatz anwesend sind.
  • Die Kommunikation zwischen Kollegen ist bei Gleitzeit viel wichtiger und muss gut organisiert werden, damit der Betrieb auch bei Abwesenheit einzelner Arbeitnehmer fortgeführt werden kann.
  • In der Gleitzeit müssen die Arbeitgeber darauf achten, dass wöchentliche Arbeitszeit wirklich eingehalten ist und sich keine Minusstunden anhäufen. Sollte es in einem Betrieb trotz Gleitzeitvereinbarung keine Stechuhr oder kein elektronisches System zur Erfassung der Arbeitszeit geben, müssen betroffene Arbeitnehmer genaue Aufzeichnungen über tatsächliche Arbeitszeit führen, damit am Ende der Gleitzeitperiode den Saldo tatsächlich ermittelt werden kann.

Gleitzeitvereinbarung: Pflichtinhalte

Eine rechtswirksame Gleitzeitvereinbarung muss in Österreich (§ 4b Abs. 3 AZG) mindestens folgende Punkte regeln:

  1. Gleitzeitrahmen – frühestmöglicher Beginn und spätestmögliches Ende der Normalarbeitszeit (z.B. 6:00–20:00 Uhr)
  2. Kernarbeitszeit – sofern eine Anwesenheitspflicht besteht (z.B. 9:00–15:00 Uhr)
  3. Dauer der Gleitzeitperiode – z.B. Monat, Quartal oder Halbjahr
  4. Übertragungsmöglichkeiten – maximales Zeitguthaben und Zeitminus für die nächste Periode (z.B. ±30 Stunden)
  5. Fiktive Normalarbeitszeit – für die Berechnung von Abwesenheitsentgelten (z.B. 8:00–16:30 Uhr)

Wichtig: Der mündliche Abschluss einer Gleitzeitvereinbarung ist in Österreich unwirksam und kann zur nachträglichen Anrechnung von Überstundenzuschlägen führen.

Gleitzeit mit TimeTrack umsetzen

Die größte operative Herausforderung bei Gleitzeit ist die lückenlose Zeiterfassung. Arbeitgeber sind in Österreich nach § 26 AZG verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeiten zu dokumentieren. Fehlen entsprechende Systeme, müssen Arbeitnehmer diese Aufzeichnungen selbst führen.

TimeTrack bildet Gleitzeitmodelle vollständig digital ab – konkret bedeutet das:

  • Gleitzeitrahmen & Kernzeiten hinterlegen: Frühestmöglicher Beginn, spätestmögliches Ende und optional eine Kernarbeitszeit werden einmalig in der Software konfiguriert. TimeTrack prüft automatisch, ob Arbeitnehmer innerhalb des Rahmens ein- und ausstempeln.
  • Automatische Plus/Minus-Stundenberechnung: Das System berechnet laufend das Zeitguthaben oder Zeitminus jedes Mitarbeiters – Führungskräfte und HR sehen den aktuellen Gleitzeitstand in Echtzeit, ohne manuelle Auswertung.
  • Gleitzeitperioden & Übertragungsgrenzen: Die vereinbarte Gleitzeitperiode (Monat, Quartal) und das maximale Übertragungslimit werden eingestellt – am Periodenende schließt TimeTrack den Saldo automatisch ab.
  • Fiktive Normalarbeitszeit für Abwesenheiten: Bei Urlaub oder Krankenstand wird automatisch die hinterlegte fiktive Normalarbeitszeit angerechnet, nicht die tatsächliche Gleitzeitbewegung.
  • Mobiles Ein- und Ausstempeln: Mitarbeiter im Homeoffice oder außerhalb stempeln per App – die Gleitzeitaufzeichnung läuft ortsunabhängig weiter und erfüllt die Anforderungen nach § 26 AZG.
  • Berichte & Nachweise: Auf Knopfdruck exportiert TimeTrack Arbeitszeitberichte pro Mitarbeiter – DSGVO-konform und revisionssicher für Behörden oder Betriebsratsanfragen.

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Überstunden vs. Gleitzeitstunden – das häufigste Missverständnis

Flexibel geleistete Stunden innerhalb des Gleitzeitrahmens sind keine Überstunden – auch wenn sie über die tägliche Normalarbeitszeit hinausgehen. Überstunden entstehen erst, wenn der Arbeitgeber Stunden explizit anordnet, die über die Normalarbeitszeit gemäß § 3 AZG hinausgehen. Diese müssen gesondert vergütet oder mit Zeitausgleich abgegolten werden.

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Gorica Stojkovic-Bubic

Arbeitsrechtlerin & Content-Expertin bei TimeTrack

Mag. iur. Gorica Stojkovic-Bubic verfügt über 10 Jahre Berufserfahrung in einer renommierten Wiener Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt Arbeitsrecht. Bei TimeTrack verantwortet sie die rechtlichen Inhalte rund um Arbeitszeit, Arbeitszeiterfassung und Arbeitsrecht im DACH-Raum.

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