Anreisezeit Die Zeit, die benötigt wird, um zum Ziel der Dienstreise zu gelangen, wird in der Regel als Arbeitszeit betrachtet. Dies gilt sowohl für Reisen im Inland als auch für Dienstreisen ins Ausland. Wenn beispielsweise ein Arbeitnehmer von seinem Wohnort hin und zurück vom Flughafen fahren muss, um zu einem geschäftlichen Termin zu gelangen, werden die Wegezeit und die Fahrzeit des Arbeitnehmers normalerweise als Arbeitszeit angesehen.
Arbeitszeit während der Dienstreise Die eigentliche Arbeitszeit während der Dienstreise wird ebenfalls als Arbeitszeit gezählt. Dies umfasst alle Stunden, die für dienstliche Aktivitäten wie Besprechungen, Kundenbesuche oder Schulungen aufgewendet werden.
Ruhezeiten und Pausen Das Arbeitszeitgesetz sieht im Dienst auch Pausen- und Ruhezeiten vor, die während einer Dienstreise beachtet werden müssen. Diese Vorschriften dienen dazu, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. In der Regel sollte die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden, und es sind regelmäßige Pausen während der Arbeitszeit erforderlich.
Überstunden und Entschädigung Wenn eine Dienstreise dazu führt, dass ein Arbeitnehmer seine vereinbarte Arbeitszeit überschreitet, gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes für Überstunden. Dies bedeutet, dass Überstunden entweder durch Freizeit oder eine finanzielle Entschädigung ausgeglichen werden müssen.