Altersteilzeit

  • Was ist Altersteilzeit?

    Unter Altersteilzeit versteht man ein Teilzeitmodell, bei dem ältere Arbeitnehmer für die verbleibende Zeit bis zur Rente ihre Arbeitszeiten halbieren. Altersteilzeitarbeit bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Vorteile, da Unternehmen von den Erfahrungen älterer Arbeitnehmer profitieren können und gleichzeitig spezifische gesetzliche Vorgaben zur Berechnung von Beiträgen und Entgelten im Rahmen der Altersteilzeitarbeit berücksichtigt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zweck der Altersteilzeit ist es, den älteren Arbeitnehmern (55+) durch verkürzte Arbeitszeiten einen gleitenden Übergang in den Ruhestand anzubieten
  • Der Arbeitgeber muss das reduzierte Gehalt um mindestens 20 Prozent aufstocken und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge zahlen
  • Altersteilzeit wird auf freiwilliger Basis gewährt oder aufgrund des Tarifvertrags bzw. einer Betriebsvereinbarung genehmigt (es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit)
  • Es wird grundsätzlich zwischen zwei Altersteilzeitmodellen unterschieden: dem Blockmodell und dem Gleichverteilungsmodell
  • Die Altersteilzeit unterliegt bestimmten Regelungen, die im Altersteilzeitgesetz festgelegt sind. Zusätzlich können spezifische Regelungen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen existieren. Viele Aspekte der Altersteilzeit können individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.
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Altersteilzeit: Definition

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Für wen kommt in Frage

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Voraussetzung die erfüllt werden müssen

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Anspruch auf Altersteilzeit

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Altersteilzeitmodelle

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Gehalt bei Altersteilzeit

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Folgen bei Erkrankung des Arbeitnehmers

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Vorteile der Altersteilzeit

Was ist Altersteilzeit?

Bei der Altersteilzeit wird bisherige Arbeitszeit um die Hälfe reduziert, um älteren Arbeitnehmer einen leichteren Übergang in die Rente zu ermöglichen. Diese Regelung erleichtert den Übergang vom Arbeitsleben in die Rente erheblich. Auf diese Weise werden zum einen ältere Arbeitnehmer entlastet, andererseits kann der Arbeitgeber freiwerdende Arbeitsplätze neu besetzen, ohne wertvolles Wissen zu verlieren. Rechtliche Grundlage bildet das Altersteilzeitgesetz (kurz „AltTZG“).

Grundsätzlich handelt es sich bei der Altersteilzeit also um eine Teilzeitbeschäftigung. Unterschiede zur normalen Teilzeitarbeit ergeben sich aus besonderen Voraussetzungen wie insbesondere einem bestimmten Alter und einer mindestens dreijährigen Beschäftigung.

Für den Arbeitnehmer bedeutet die Altersteilzeit allerdings auch eine Reduktion der laufenden Bezüge, bedingt durch die Reduktion der Arbeitszeit. Um diesen Verlust teilweise auszugleichen, muss der Arbeitgeber das reduzierte Gehalt aufstocken und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge zahlen.

Für wen kommt die Altersteilzeit in Frage?

Altersteilzeit ist eine attraktive Option für Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Diese Regelung ermöglicht es älteren Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu gestalten. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer noch mindestens drei Jahre bis zum Renteneintritt hat und weiterhin versicherungspflichtig beschäftigt bleibt. Diese Voraussetzungen stellen sicher, dass die Altersteilzeit sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber sinnvoll und praktikabel ist.

Welche Voraussetzungen müssen bei Altersteilzeit erfüllt sein?

Altersteilzeit kann nur dann genehmigt werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Arbeitnehmer hat das 55. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Beginns der Altersteilzeit vollendet,
  • Der Arbeitnehmer hat noch mindestens drei****Jahre bis zum Rentenantritt,
  • Der Arbeitnehmer bleibt weiterhin versicherungspflichtig beschäftigt (der Verdienst während der Altersteilzeit muss mehr als 450 Euro (Stand 2020) im Monat betragen), und
  • Der Arbeitnehmer war in den letzten fünf Jahren mindestens 1.080 Kalendertage (also etwa drei Jahre) sozialversicherungspflichtig beschäftigt; Dazu zählen auch Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II. Eine Vollzeitbeschäftigung wird aber nicht vorausgesetzt – auch Tage, die in Teilzeit gearbeitet wurden, werden als volle Kalendertage berücksichtigt.

Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz?

In Deutschland gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit. Altersteilzeit setzt daher eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin voraus, die auf freiwilliger Basis getroffen wird.

Manche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen legen allerdings einen Anspruch auf Altersteilzeit fest. Wird der Anspruch auf Altersteilzeit im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen Altersteilzeit zu gewähren.

Ein Unternehmen muss aber für höchstens 5 % seiner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen Altersteilzeit genehmigen. Ist dieser Wert erreicht, kann der Arbeitgeber andere Anträge auf Altersteilzeit ablehnen.

Altersteilzeitmodelle: Gleichverteilungsmodell oder Blockmodell?

Es wird zwischen zwei verschiedenen Altersteilzeitmodellen unterschieden: dem Blockmodell und dem Gleichverteilungsmodell. Gemeinsam ist beiden Modellen, dass die Arbeitszeit und laufende Bezüge über die gesamte Dauer der Altersteilzeit verringert werden.

Gleichverteilungsmodell

TimeTrack – Gleichverteilungsmodell

Beim Gleichverteilungsmodell wird die Arbeitszeit um die Hälfte herabgesetzt und über die gesamte Dauer der Altersteilzeit gleichmäßig verteilt bzw. gleichmäßig verringert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich darüber, wie viele Wochenstunden der Arbeitnehmer im Rahmen der Altersteilzeit zu erbringen hat.

Beim Gleichverteilungsmodell kann das Unternehmen weiterhin vom Know-How des Mitarbeiters profitieren und neue Mitarbeiter können von älteren Kollegen eingeschult werden. Gleichzeitig ist für den Arbeitnehmer der Übergang in die Rente fließend.

TimeTrack – Blockmodell

Das Blockmodell funktioniert hingegen in zwei Phasen. In der ersten Phase arbeitet der Arbeitnehmer im unveränderten Ausmaß, d.h. es kommt zu keiner Reduktion der Arbeitszeit, wobei seine Bezüge reduziert werden.

In der zweiten Phase der Altersteilzeit wird die Arbeitszeit auf 0 reduziert, der Arbeitnehmer erhält aber weiterhin das reduzierte Gehalt bis zum Renteneintritt. Wenn beispielsweise eine Altersteilzeit über einen Zeitraum von zwei Jahren vereinbart wird, dann arbeitet der Arbeitnehmer das erste Jahr und hat im zweiten Jahr frei. Dieses Modell erleichtert den gleitenden Übergang in die Altersrente, da der Arbeitnehmer bereits an eine reduzierte Arbeitszeit gewöhnt ist und so schrittweise in den Ruhestand übergeht.

Wie wirkt sich Altersteilzeit auf das Gehalt des Arbeitnehmers aus?

Bei der Altersteilzeit werden neben der Arbeitszeit auch die Gehaltszahlungen um die Hälfte reduziert. Als Ausgleich für diese Einkommenseinbuße muss der Arbeitgeber das gekürzte Gehalt um mindestens 20 Prozent des Regelarbeitsentgelts aufstocken. Als Regelarbeitsentgelt gelten nur regelmäßigen monatlichen Zahlungen. Die 20-prozentige Gehaltsaufstockung ist zwar sozialversicherungs- und steuerfrei, wird aber bei der Steuererklärung einbezogen, was wiederum zu einer Erhöhung des Steuersatzes führen kann.

Außerdem können, abhängig vom Inhalt des Arbeitsvertrages, Sonderzahlungen (beispielsweise Weinachtgeld und Urlaubsgeld) entfallen, weil Sonderzahlungen nicht zum Regelarbeitsentgelt im Sinne des Altersteilzeitgesetzes zählen.

Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, deren Höhe sich aus 80 Prozent des Regelarbeitsentgelts berechnet.

Was gilt im Fall einer Erkrankung des Arbeitnehmers bzw. Insolvenz des Arbeitgebers?

Beim Blockmodell wird vom Arbeitnehmer eine Vorleistung erbracht. Der Arbeitnehmer erbringt in erster Phase des Blockmodells seine volle Arbeitsleistung, bekommt aber nur ein reduziertes Gehalt. Um Ansprüche des Arbeitnehmers zu schützen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die verdiente, aber noch nicht ausbezahlte Vergütung des Beschäftigten gegen Insolvenz zu sichern.

Wird der Arbeitnehmer krank oder länger arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber während der ersten Phase (d.h. Arbeitsphase) für eine Entgeltfortzahlung sorgen. Erkrankt der Arbeitnehmer während der zweiten Phase (d.h. Freistellungsphase), muss der Arbeitgeber auf jeden Fall das Entgelt weiterzahlen, weil der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung bereits in der ersten Arbeitsphase zur Gänze erbracht hat.

Vorteile und Nachteile von Altersteilzeit

Vorteile von Arbeitsteilzeit für Arbeitnehmer

  • Gleitender Übergang vom Arbeitsalltag in die Pension. Dies gilt nur für Gleichverteilungsmodell, nicht für Blockmodell;
  • Der Arbeitnehmer arbeitet weniger, aber bekommt nicht ein halbes Gehalt, sondern profitiert von Aufstockung des Lohns und der Rentenbeiträge während der Altersteilzeit durch den Arbeitgeber;
  • Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, sein Wissen an seinen Nachfolger weiterzugeben.

Nachteile von Arbeitsteilzeit für Arbeitnehmer

  • Einkommensverlust durch reduzierte Arbeitszeit, auch bei Aufstockung des Gehalts;
  • Weniger soziale Kontakte durch geringere Anwesenheit am Arbeitsplatz;
  • Gefahr der Isolation im Blockmodell durch längere Freizeitphase;
  • Begrenzte Karriereentwicklung durch weniger Arbeitszeit und Präsenz.

Vorteile von Altersteilzeit für Arbeitgeber

  • Schrittweiser Wissens- und Erfahrungsverlust. Das Unternehmen bereitet sich langsam für die Pensionierung des Arbeitnehmers und der Arbeitnehmer kann seinen Nachfolger ausreichend für die Dienstübernahme vorbereiten. Dies gilt aber nicht für das Blockmodell!
  • Altersteilzeit bietet die Möglichkeit, die Arbeitszeit auch nach betrieblichem Bedarf Know-How der älteren Arbeitnehmer kann so sinnvoller eingesetzt werden;
  • Der Arbeitgeber hat zufriedenere Arbeitnehmer, die durch gewonnene Freizeit motivierter werden;
  • Durch Alterszeitmodelle kann der Arbeitgeber jüngeren Arbeitnehmern einen Arbeitsplatz anbieten.

Nachteile von Altersteilzeit für Arbeitgeber

  • Produktivitätsverlust durch reduzierte Arbeitszeit erfahrener Mitarbeiter und den daraus resultierenden Wissens- und Erfahrungslücken;
  • Erhöhter organisatorischer Aufwand zur Planung und Koordination individueller Arbeitszeitvereinbarungen;
  • Mögliche Kostensteigerung durch die Notwendigkeit, neue Mitarbeiter einzustellen oder bestehende weiterzubilden;
  • Flexibilitätseinbußen bei der Arbeitszeitgestaltung aufgrund individueller Vereinbarungen mit den Arbeitnehmern.

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Gorica Stojkovic-Bubic

Mag. iur. Gorica Stojkovic-Bubic ist TimeTrack-Expertin für arbeitsrechtliche Themen. Nach 10-jähriger Tätigkeit für eine renommierte Wiener Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt Arbeitsrecht verstärkt sie nun das junge TimeTrack Team und schreibt gerne Rechtsbeiträge rund um Arbeitszeit und Arbeitswelt.