Homeoffice-Pauschale

Finanzielle Entlastung für Heimarbeit

  • Was ist die Homeoffice-Pauschale?

    Die Homeoffice-Pauschale ist eine steuerliche Vergünstigung oder Abzugsmöglichkeit, die in einigen Ländern angeboten wird, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von zu Hause aus arbeiten, finanzielle Entlastung zu gewähren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die genaue Ausgestaltung und Höhe der Homeoffice-Pauschale kann von Land zu Land unterschiedlich sein.
  • In der Regel können Arbeitnehmende einen festen Betrag oder Prozentsatz ihrer Kosten ohne detaillierte Belege geltend machen.
  • Im Jahr 2023 wurde die Homeoffice-Pauschale angehoben und kann an bis zu 210 Arbeitstagen im Jahr beansprucht werden, bei einem Betrag von 6 Euro täglich.
  • Die Pauschale gilt auch, wenn kein anderer Arbeitsplatz verfügbar ist, selbst wenn nicht hauptsächlich von zu Hause aus gearbeitet wird.
  • Zu den Voraussetzungen gehören ein häusliches Arbeitszimmer, tatsächliche Arbeit im Homeoffice, eine Arbeitgeberbescheinigung und das Fehlen einer Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber.
  • Die Auszahlung der Homeoffice-Pauschale erfolgt in der Regel im Rahmen der jährlichen Steuererklärung.
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Homeoffice-Pauschale: Definition

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Steueränderungen 2023

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Voraussetzungen für die Homeoffice-Pauschale

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Werbungskostenpauschale

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Homeoffice-Pauschale oder Fahrtkosten absetzen?

Homeoffice-Pauschale: Definition

Die Homeoffice-Pauschale ist eine steuerliche Vergünstigung oder Abzugsmöglichkeit, die in einigen Ländern angeboten wird, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von zu Hause aus arbeiten, finanzielle Entlastung zu gewähren. Sie dient dazu, die mit dem Heim-Büro verbundenen Kosten abzudecken, vor allem solche, die durch die Nutzung des eigenen Wohnraums für berufliche Zwecke entstehen.

Die genaue Ausgestaltung und Höhe der Homeoffice-Pauschale kann von Land zu Land unterschiedlich sein. In der Regel können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen festen Betrag oder Prozentsatz ihrer Kosten für Dinge, wie Miete, Strom, Internet, Büromaterial und Arbeitsmittel für ihr häusliches Arbeitszimmer, als Homeoffice-Pauschale geltend machen, ohne detaillierte Belege vorlegen zu müssen. Dies ermöglicht eine einfachere Abwicklung der Steuernfür diejenigen, die von zu Hause aus arbeiten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Rechtslage zur Homeoffice-Pauschale je nach Land und Steuergesetzgebung variieren kann, daher ist es ratsam, sich bei den zuständigen Steuerbehörden oder einem Steuerberater über die aktuellen Vorschriften und Bedingungen in Ihrer Region zu informieren und sich gegebenenfalls zusätzliche Steuertipps von diesen einzuholen.

Steueränderungen 2023

In den Steuerjahren 2020, 2021 und 2022 konnten Arbeitnehmende einen pauschalen Betrag von 5 Euro pro Tag, an dem sie in ihrem häuslichen Arbeitszimmer gearbeitet haben, von der Steuer absetzen. Diese Pauschale war auf maximal 600 Euro im Jahr begrenzt. Im Jahre 2023 wurden einige

Die Pauschale wird entfristet und erhöht:

Mit den Steueränderungen im Jahr 2023 wurden die Regelungen für das häusliche Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale angeglichen und vereinfacht. Infolgedessen wurde die Pauschale angehoben und kann jetzt an bis zu 210 Arbeitstagen im Jahr beansprucht werden. Die Homeoffice-Pauschale beträgt nunmehr 6 Euro pro Tag und kann vom Arbeitnehmer beantragt werden, wenn er an einem Arbeitstag mehr als 50 % der Arbeitszeit von Zuhause aus arbeitet. Insgesamt können Mitarbeiter demnach bis zu 1.260 Euro pro Jahr als steuerlich absetzbare Werbungskosten geltend machen.

Die Pauschale gilt auch, wenn kein anderer Arbeitsplatz verfügbar ist:

Um eine gleichmäßige steuerliche Behandlung sicherzustellen, hat man den bisherigen „eingeschränkten Abzug“ für häusliche Arbeitszimmer überarbeitet. Bis 2022 war es möglich, bis zu 1.250 Euro pro Jahr abzusetzen, vorausgesetzt, es stand kein anderer Arbeitsplatz für eine bestimmte berufliche Tätigkeit zur Verfügung, und strenge Kriterien für ein häusliches Arbeitszimmer wurden erfüllt.

Ab 2023 wurde der „eingeschränkte Abzug“ durch die Homeoffice-Pauschale ersetzt, die bis zu 1.260 Euro im Jahrbeträgt. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob ein häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist oder nicht, und erfordert keine Nachweise.

Neu ab 2023 besteht die Möglichkeit, die Homeoffice-Pauschale in Anspruch zu nehmen, wenn dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz für bestimmte Tätigkeiten zur Verfügung steht, selbst wenn an diesem Tag nicht hauptsächlich vom Heim-Büro aus gearbeitet wird, sondern auch an einem anderen Ort oder am Hauptarbeitsplatz. Der maximale absetzbare Betrag bleibt bei 1.260 Euro. Dies könnte beispielsweise für Lehrkräfte relevant sein, die in der Schule unterrichten und zu Hause Unterricht vor- und nachbereiten. Es ist jedoch zu beachten, dass in solchen Fällen auch die Möglichkeit besteht, zusätzlich die Fahrtkosten zur Hauptarbeitsstätte oder zur Außendiensttätigkeit abzusetzen.

Ein Tipp: Es ist ratsam, vom Arbeitgeber bescheinigen zu lassen, dass für bestimmte Tätigkeiten kein anderer Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung steht.

Der Mittelpunkt der Tätigkeit liegt im häuslichen Arbeitszimmer:

Arbeitnehmer, die ein häusliches Arbeitszimmer besitzen, das den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt, können die Ausgaben wie bisher in voller Höhe absetzen oder ab 2023 eine Pauschale von 1.260 Euro im Jahr geltend machen, ohne jegliche Nachweise erbringen zu müssen. Allerdings muss hierbei für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen für den Abzug nicht erfüllt sind, ein Zwölftel der Pauschale abgezogen werden.

Wann darf die Homeoffice-Pauschale nicht genutzt werden?

Eine Voraussetzung für die Nutzung der Homeoffice-Pauschale ist, auf den Abzug der Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer zu verzichten. Es können also nicht gleichzeitig die Kosten für ein Arbeitszimmer in vollem Umfang geltend gemacht werden und die Homeoffice-Pauschale in Anspruch genommen werden. Dies galt bereits in den Steuerjahren 2020 bis 2022.

Neu ab 2023: Ein Abzugsverbot gilt auch, wenn der Arbeitnehmer an einem Zweitwohnsitz im Homeoffice arbeitet und bereits die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung für diese Wohnung absetzt.

Voraussetzungen für die Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale ist eine steuerliche Maßnahme, die von der Bundesregierung in Deutschland eingeführt wurde, um die Kosten für das Arbeiten von zu Hause während der Corona-Pandemie zu berücksichtigen. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Homeoffice-Pauschale können sich ändern, daher ist es wichtig, aktuelle Informationen von offiziellen Quellen oder einem Steuerberater einzuholen.

  • Häusliches Arbeitszimmer

    Sie benötigen ein häusliches Arbeitszimmer, das ausschließlich oder nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird, eine Arbeitsecke im Schlafzimmer oder der Küchentisch sind dafür beispielsweise nicht ausreichend. Es muss also der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit sein.

  • Tätigkeit im Homeoffice

    Sie müssen tatsächlich von zu Hause aus arbeiten und dort Ihre beruflichen Aufgaben erledigen.

  • Arbeitgeberbescheinigung

    Ihr Arbeitgeber muss Ihnen eine Bescheinigung ausstellen, in der bestätigt wird, dass Sie im Homeoffice arbeiten mussten. Diese Bescheinigung muss Angaben zu den Zeiträumen enthalten, beispielsweise die Homeoffice-Tage, in denen Sie von zu Hause aus gearbeitet haben.

  • Keine Erstattung durch den Arbeitgeber

    Sie dürfen keine Erstattung Ihrer Homeoffice-Kosten durch Ihren Arbeitgeber erhalten. Wenn Ihr Arbeitgeber bereits Kosten erstattet hat, sind diese Kosten nicht zusätzlich steuerlich absetzbar.

  • Kein Abzug von Miete und Nebenkosten

    Es ist wichtig zu beachten, dass Sie die Miete oder Nebenkosten für Ihre Wohnung nicht als Homeoffice-Kosten absetzen können. Die Homeoffice-Pauschale berücksichtigt andere Kosten wie Strom, Heizung, Wasser, Abwasser und die Abschreibung für die Anschaffung von Büromöbeln und Arbeitsmitteln.

Bitte beachten Sie, dass steuerliche Regelungen sich ändern können. Es ist ratsam, sich an einen Steuerberater oder die örtliche Finanzbehörde zu wenden, um sicherzustellen, dass Sie die aktuellen Voraussetzungen für die Homeoffice-Pauschale erfüllen und alle erforderlichen Unterlagen korrekt einreichen.

Wie kann die Zeiterfassung bei der Homeoffice-Pauschale helfen?

Die Anwendung einer präzisen Zeiterfassung im Kontext der Homeoffice-Pauschale kann eine Vielzahl positiver Effekte mit sich bringen:

Arbeitszeitnachweis

Die Zeiterfassung ermöglicht einen akkuraten Nachweis der tatsächlich investierten Arbeitsstunden im Homeoffice.

Präzise Pauschalberechnung

Durch eine genaue Zeiterfassung gewährleisten Sie eine exakte Berechnung der Homeoffice-Pauschale, wodurch mögliche Fehler vermieden werden können.

Missbrauchsvorbeugung

Eine durchgehende Zeiterfassung minimiert das Risiko von Fehlverhalten oder ungenauen Angaben bei der Beantragung der Pauschale.

Dokumentation für Prüfungen

Steuerbehörden oder Arbeitgeber führen gelegentlich Prüfungen bezüglich der Homeoffice-Pauschale durch. Eine präzise Zeiterfassung kann als überzeugender Beweis dienen, dass Sie Ihre Arbeitszeit tatsächlich im Homeoffice verbracht haben.

Transparente Kommunikation zum Arbeitgeber

Eine transparente Zeiterfassung stellt sicher, dass Sie die vereinbarte Arbeitszeit im Homeoffice einhalten und ermöglicht Ihnen, diese Einhaltung nachzuweisen.

Nicht zuletzt trägt eine akkurate Zeiterfassung dazu bei, Ihre Arbeit im Homeoffice besser zu planen und zu organisieren. Insgesamt fördert die Zeiterfassung bei der Homeoffice-Pauschale die Effizienz, die Verantwortlichkeit und die Rechenschaftspflicht, was zu einem reibungsloseren und transparenteren Arbeitsprozess beiträgt.

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Werbungskostenpauschale

Die Home-Office-Pauschale wird in die allgemeine Werbungskostenpauschale einbezogen. Das bedeutet, dass die Beträge der Home-Office-Pauschale, die normalerweise als „Arbeitnehmer-Pauschbetrag“ bezeichnet werden und bestimmte Aufwendungen abdecken, in die Gesamtsumme der Werbungskosten integriert sind. Diese Werbungskostenpauschale wird jährlich festgelegt und von den Einkünften abgezogen, ohne dass das Finanzamt Nachweise für spezifische Ausgaben verlangt.

Leider hat die Home-Office-Pauschale keinen steuerlichen Vorteil, wenn sie die Höhe der allgemeinen Werbungskostenpauschale nicht übersteigt. Wenn die Home-Office-Pauschale separat von der allgemeinen Werbungskostenpauschale absetzbar wäre, würden viele Arbeitnehmer davon profitieren. Allerdings befürchtet der Gesetzgeber, dass dies eine „übermäßige Begünstigung“ darstellen könnte und möglicherweise verfassungswidrig wäre.

Homeoffice-Pauschale oder Fahrtkosten absetzen?

Ob es sich mehr lohnt die Fahrtkosten abzusetzen oder die Homeoffice-Pauschale in Anspruch zu nehmen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter Umständen kann die Homeoffice-Pauschale den Wegfall der Fahrtkosten bzw. Pendlerpauschale kompensieren. Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer Arbeitsweg und steigt ab dem 21. Kilometer einfacher Strecke auf 0,38 Euro pro gefahrenen Kilometer (gilt für die Jahre 2022 bis 2026). Pro Arbeitstag kannst Du entweder den Hinweg oder den Rückweg ansetzen.

Die Entscheidung zwischen der Nutzung der Homeoffice-Pauschale oder dem Absetzen der Fahrtkosten hängt also von verschiedenen Faktoren ab. Dies schließt die Länge deines Arbeitsweges sowie die Fahrzeugkosten, den Spritpreis und den Spritverbrauch mit ein. Die Homeoffice-Pauschale beträgt 5 Euro pro Tag (2020 bis 2022) und entspricht einem täglichen Arbeitsweg von etwa 17 Kilometern. Ab 2023 beträgt die Pauschale 6 Euro pro Tag und entspricht einem täglichen Arbeitsweg (einfache Strecke) von genau 20 Kilometern. Wenn dein Arbeitsweg länger ist, kann sich die Entfernungspauschale finanziell mehr lohnen. Wenn dein Arbeitsweg kürzer ist, kann sich die Homeoffice-Pauschale steuerlich mehr auszahlen.

Auszahlung der Homeoffice-Pauschale

Die Auszahlung der Homeoffice-Pauschale erfolgt in der Regel im Rahmen der jährlichen Steuererklärung. Arbeitnehmer müssen die entsprechenden Beträge in ihrer Steuererklärung angeben und nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Pauschale erfüllen. Die Pauschale wird dann von den steuerlichen Einkünften abgezogen, was zu einer Reduzierung der Steuerschuld führt oder zu einer höheren Steuererstattung führen kann.

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Fenja Profil

Fenja Behnke

Zeitmanagement betrifft uns alle. Besonders in dieser so kurzlebigen Zeit ist es wichtig, dass wir unsere Zeit bewusst und richtig nutzen. Vor allem bei meinem Studium der Publizistik und Kommunikationswissenschaft ist es für mich wichtig, die richtige Balance bei allem zu behalten, um Prüfungen und Deadlines, aber auch mein Privatleben unter einen Hut zu bekommen. Ich lese mich selber gerne in verschiedene Themen ein und versuche aus diesen zu lernen, umso mehr freut es mich, mit meinen gesammelten Recherchen auch anderen weiterhelfen zu können!