Individuell konfigurierbare Zuschlagsarten
Flexible Bedingungen frei definierbar
Zuschlagspriorisierung bei Überschneidungen
Automatische Zuschlagsberechnung
Reibungslose Anbindung an Lohnsysteme
In TimeTrack legen Sie für jede Zuschlagsart die Zuschlagshöhe frei fest – z. B. 15 %, 25 %, 50 % oder 200 %. Zusätzlich definieren Sie exakt, unter welchen Bedingungen der Zuschlag greift: Uhrzeit, Wochentag, Dauer, Mehrarbeit, Schichtbeginn usw.
Durch die Möglichkeit, Prioritäten und Gewichtungen zu vergeben, wird klar geregelt, welcher Zuschlag Vorrang hat, wenn mehrere gleichzeitig infrage kommen. Das System berechnet automatisch den jeweils gültigen Zuschlag – ideal für die fehlerfreie und transparente Lohnabrechnung.
In TimeTrack lassen sich Nachtzuschläge exakt definieren – zum Beispiel für einen festen Zeitraum wie 22:00 bis 06:00 Uhr, kombiniert mit Bedingungen wie einer Mindestanzahl von Nachtstunden, die geleistet werden müssen. Sie können festlegen, an welchen Wochentagen die Regel gilt und wie hoch der Zuschlag ausfallen soll. Selbst mehrstufige Modelle (z. B. 20 % ab 2 Stunden, 25 % ab 4 Stunden) sind möglich – je nach betrieblicher oder tariflicher Regelung.
Eine Pflegeeinrichtung zahlt einen 25 % Zuschlag für Nachtschichten, aber nur, wenn mindestens 4 Stunden innerhalb des Zeitraums 22:00–06:00 Uhr gearbeitet werden.
Beispielrechnung:
Mitarbeiter arbeitet von 21:00 bis 03:00 Uhr → nur 4 Stunden liegen im Zuschlagszeitraum → Zuschlag wird gewährt.
Bei einer Schicht von 20:00 bis 01:00 Uhr → nur 3 Stunden im Zeitraum → kein Zuschlag.
TimeTrack erkennt gesetzliche Feiertage automatisch – bundesweit oder bundeslandbezogen – und wendet die gewünschten Zuschläge vollautomatisch an. Besondere Feiertage wie Ostersonntag, Pfingstsonntag oder der 1. Mai können mit individuellen Zuschlagssätzen wie 200 % versehen werden. Auch kombinierte Zuschläge sind möglich, z. B. wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt. Die Zuschläge können zusätzlich an Genehmigungsprozesse geknüpft werden (z. B. nur mit Freigabe durch Vorgesetzte).
Ein Unternehmen zahlt an regulären Feiertagen 100 % Zuschlag. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, verdoppelt sich der Zuschlag auf 200 %.
Pfingstsonntag – gearbeitete 8 Stunden → 200 % Zuschlag auf das Grundentgelt.
Sie können in TimeTrack genau festlegen, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten ein Wochenendzuschlag gelten soll – zum Beispiel nur am Sonntag zwischen 06:00 und 10:00 Uhr oder am Samstag ab der 9. Stunde. Auch Kombinationen mit anderen Bedingungen (z. B. nur bei vorheriger Genehmigung) sind möglich. So lassen sich unterschiedlichste Tarifregelungen oder branchenspezifische Anforderungen exakt abbilden.
Ein Supermarkt zahlt 50 % Zuschlag für Sonntagsarbeit – aber nur für die Stunden zwischen 06:00 und 10:00 Uhr.
Mitarbeiter arbeitet am Sonntag von 06:00 bis 14:00 Uhr → Zuschlag nur für die ersten 4 Stunden.
Mit TimeTrack können Überstundenzuschläge abhängig von der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit definiert werden. So kann z. B. ein Zuschlag ab der 9. Stunde pro Tag gelten – oder sobald die Wochenarbeitszeit von 40 Stunden überschritten wird. Samstage lassen sich als normale Werktage oder Sonderregelung behandeln, und Zuschläge können auch gestaffelt sein (z. B. 25 % ab der ersten Überstunde, 50 % ab der 10. Stunde). Die Berechnung erfolgt automatisch auf Basis der erfassten Zeiten.
– Überstunden ab 40 Stunden/Woche → 25 % Zuschlag
– Samstag ab der 9. Stunde gilt automatisch als Überstunde
Woche: 38 Stunden gearbeitet bis Freitag. Am Samstag 10 Stunden → 1 Stunde Überstunde mit 25 % Zuschlag.
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Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit basieren auf festen Zeitfenstern: Nachtarbeit meist zwischen 22:00 und 06:00 Uhr, Sonntagsarbeit ganztägig und Feiertagsarbeit laut gesetzlichem oder betrieblichem Kalender. Grundlage für die Erfassung sind gesetzliche Vorgaben, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Eine exakte Zeiterfassung ist unerlässlich, um die Zuschläge korrekt zu berechnen.
Die Höhe von Zuschlägen bei Schichtarbeit hängt von der Lage und Dauer der Schicht ab. Früh-, Spät- und Nachtschichten können unterschiedlich vergütet werden. Die Berechnung erfolgt anhand definierter Regeln in Abhängigkeit von Beginn und Ende der Arbeitszeit.
Bereitschaftszeiten werden getrennt von aktiver Arbeitszeit erfasst, da sie oft anders vergütet werden. Zuschläge unterscheiden sich je nach Art der Bereitschaft (aktiv oder passiv) und Einsätzen. Systeme zur Zeiterfassung können zwischen Bereitschaft und tatsächlichem Arbeitseinsatz unterscheiden und passende Zuschläge automatisch zuordnen.
Auch Teilzeitkräfte und Minijobber haben Anspruch auf gesetzlich oder tariflich geregelte Zuschläge. Entscheidend ist, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten werden, etwa tägliche oder wöchentliche Höchstdauern. In solchen Fällen greifen Zuschlagsregelungen unabhängig vom Beschäftigungsumfang.
Zuschläge gelten auch bei Gleitzeit, wenn Arbeit zu bestimmten Zeiten stattfindet – etwa nachts, am Wochenende oder an Feiertagen. Die tatsächliche Arbeitszeit entscheidet über den Anspruch, nicht das Modell. Eine präzise Arbeitszeiterfassung ermöglicht eine regelkonforme Zuschlagsberechnung.
Überstundenzuschläge entstehen meist ab einer bestimmten Anzahl täglicher oder wöchentlicher Arbeitsstunden. Üblich sind Aufschläge ab der 9. Tagesstunde oder über 40 Wochenstunden. Die Höhe richtet sich nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
Zuschläge können in vielen Zeiterfassungssystemen als Regeln hinterlegt werden, die automatisch angewendet werden. Dabei werden Uhrzeiten, Kalendertage und Arbeitsdauer berücksichtigt. So ist keine manuelle Nachbearbeitung nötig und Zuschläge werden zuverlässig berechnet.
Erfasste Zuschläge lassen sich über Schnittstellen oder Exportformate automatisiert an die Lohnabrechnung übergeben. Dadurch fließen sie korrekt und vollständig in die monatliche Gehaltsabrechnung ein – ohne zusätzlichen Aufwand bei der manuellen Berechnung.