Deutschland In jedem Fall ist es erforderlich, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber umgehend benachrichtigt, wenn er krank ist. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, sollte spätestens nach einer dreitägigen Krankheitsdauer ein ärztlicher Krankenschein vorgelegt werden. Eine einfache Benachrichtigung über den Krankheitszustand reicht in diesem Fall nicht aus. Durch diesen Krankenschein, auch als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder Krankschreibung bekannt, bestätigt der Arzt, dass der betroffene Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen für eine bestimmte Zeitspanne nicht in der Lage ist, seine Tätigkeit zu verrichten. Gemäß § 275 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entbindet diese AU-Bescheinigung den Arbeitnehmer von seiner Verpflichtung zur Arbeit, stellt jedoch kein Verbot dar, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Nachdem die Krankmeldung und Krankschreibung erfolgt sind, wird die Lohn-Auszahlung durch den Arbeitgeber für einen Zeitraum von sechs Wochen gewährleistet. Danach übernimmt die Krankenkasse bis zur Arbeitsaufnahme und bezahlt Krankengeld.
Österreich In Österreich ist es ebenso wie in Deutschland erforderlich, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankmeldung meldet. Im Unterschied zu Deutschland kann jedoch der Arbeitgeber bereits ab dem ersten Tag verlangen, eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen, ansonsten erlischt der Anspruch auf Lohnzahlung. Das Arbeiten trotz Krankschreibung, in Österreich als „Krankenstand“ bezeichnet, ist grundsätzlich erlaubt, da es sich nicht um ein Arbeitsverbot handelt. Es ist jedoch zu beachten, dass das österreichische Versicherungsrecht und Gesundheitswesen eine Gesundschreibung vor dem erneuten Arbeitsantritt vorsieht, die unter bestimmten Umständen von der Krankenkasse angefordert werden kann.
Schweiz In der Schweiz muss eine Krankmeldung am ersten Tag erfolgen. Eine ärztliche Krankschreibung, in der Schweiz als „Arztzeugnis“ bezeichnet, muss jedoch erst ab dem dritten Tag vorgelegt werden. Das Arbeiten trotz Krankschreibung ist auch in der Schweiz möglich, da die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lediglich eine Prognose des Arztes darüber darstellt, wie lange die Erkrankung voraussichtlich andauern wird.