Schritt 1: Arztbesuch Zuerst geht der versicherte Arbeitnehmer mit Symptomen wie gewohnt zur Arztpraxis. Nach durchgeführter Untersuchung stellt der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit fest.
Schritt 2: Ärzte melden an die Krankenkassen Die Arztpraxis meldet auf dem elektronischen Weg die Arbeitsunfähigkeit der zuständigen Krankenkasse. Die gleichen Daten, die sonst in Form von Papierbelegen festgehalten worden sind, werden nun in elektronischer Form von den Praxen an die Krankenkassen übermittelt.
Schritt 3: Arbeitnehmer melden an Arbeitgeber Die Arbeitnehmer geben ihren Arbeitgeber per Mail, Telefon oder über moderne Zeiterfassungslösungen wie TimeTrack darüber Auskunft, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Anders als zuvor sind aber nun nicht mehr die Arbeitnehmer dafür verantwortlich, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an ihr Unternehmen auszuhändigen. Der Arbeitgeber ruft die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital bei der Krankenkasse ab und muss keinen gelben Zettel von dem Arbeitnehmer bekommen.
Schritt 4: Arbeitgeber können Kranmeldung bei der Krankenkasse einsehen Wenn der Arbeitgeber über eine Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitenden informiert wurde, können die Daten über die Arbeitsunfähigkeit nun digital bei der jeweiligen Krankenkasse abgerufen werden. Nachdem der Arbeitgeber einen Abruf bei der Krankenkasse gemacht hat, bekommt er eine eAU mit folgenden Daten: · Name des Beschäftigten, · Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit, · Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, · Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung · Angabe zu einem möglichen Unfall (auch Arbeitsunfall) oder zu dessen Folgen