Urlaubstage unkompliziert berechnen (bei Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung)

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Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wie viele Urlaubstage pro Jahr zustehen, hängt von vielen Faktoren ab. Dabei können Anzahl der Arbeitstage pro Woche, Alter oder Vordienstjahre eine Rolle spielen. Dieser Beitrag verrät Ihnen genaue Anzahl der Urlaubstage je nach Arbeitszeitmodell, sodass Sie sich mühsame Berechnung der Urlaubstage ersparen können.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch in Österreich

Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt in Österreich fünf Urlaubswochen. Das Gesetz spricht zwar von 30 Werktagen Urlaubsanspruch, wobei auch Samstag ein Werktag ist. Die meisten Unternehmen entscheiden sich aber für eine Berechnung des Urlaubs in Arbeitstagen. Egal, ob man den bezahlten Urlaub in Werk- oder Arbeitstagen berechnet, ergibt sich letztendlich jedenfalls ein Urlaubsanspruch von fünf Urlaubswochen.

Nach einer Dienstzeit von 25 Jahren erhöht sich der bezahlte Urlaub auf sechs Urlaubswochen. Für die Bemessung des erhöhten Urlaubsanspruchs sind aber nicht nur die Dienstzeiten beim selben Dienstgeber maßgeblich.

An die Dienstzeit können auch folgende Zeiten angerechnet werden:

  • Schulzeiten außerhalb der allgemeinen neunjährigen Schulpflicht bis zu max. 4 Jahren
  • Vordienstzeiten bei einem anderen Arbeitgeber, Zeiten einer selbständigen Tätigkeit oder Entwicklungshelferzeiten bis zu max. 5 Jahren,

wobei aber maximal insgesamt 7 Jahre für Schul- und Vordienstzeiten als Dienstjahre angerechnet werden können.

Außerdem ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit max. 5 Jahren an die Dienstzeit anzurechnen. Es können daher insgesamt 12 Jahre als Dienstjahre noch zu Beginn eines neuen Dienstverhältnisses für den erhöhten Urlaubsanspruch angerechnet werden.

Hinweis: Im ersten Halbjahr des Dienstverhältnisses entsteht der Urlaubsanspruch nur im Verhältnis zur zurückgelegten Dienstzeit. Nach ca. einem Monat hat der Arbeitnehmer den Anspruch auf ca. zwei Urlaubstage bei einer fünf-Tage-Arbeitswoche. Nach ca. zweieinhalb Monaten beim selben Arbeitgeber hat man Anspruch auch eine ganze Urlaubswoche. Erst nach 6 Monaten in derselben Firma entsteht der volle Urlaubsanspruch für das laufende Urlaubsjahr. Ab dem zweiten Arbeitsjahr/Urlaubsjahr (d.h. Eintrittsdatum + darauffolgende 364/365 Tage) steht dem Arbeitnehmer gleich zu Beginn des Urlaubsjahrs der gesamte Urlaubsanspruch zur Verfügung.

Urlaubsanspruch in Österreich im Überblick:

Arbeitswoche6-Tage-Arbeitswoche5-Tage-Arbeitswoche4-Tage-Arbeitswoche3-Tage-Arbeitswoche2-Tage-Arbeitswoche1-Tag-Arbeitswoche
Anzahl der Urlaubstage in den ersten 25 Dienstjahren
(5 Urlaubswochen)
30
(d.h. 6 Tage x 5 Wochen)
25
(d.h. 5 Tage x 5 Wochen)
20
(d.h. 4 Tage x 5 Wochen)
15
(d.h. 3 Tage x 5 Wochen)
10
(d.h. 2 Tage x 5 Wochen)
5
(d.h. 1 Tag x 5 Wochen)
Anzahl der Urlaubtage nach 25 Dienstjahren
(6 Urlaubswochen)
36
(d.h. 6 Tage x 6 Wochen)
30
(d.h. 5 Tage x 6 Wochen)
24
(d.h. 4 Tage x 6 Wochen)
18
(d.h. 3 Tage x 6 Wochen)
12
(d.h. 2 Tage x 6 Wochen)
6
(d.h. 1 Tag x 6 Wochen)

Gesetzlicher Urlaubsanspruch in Deutschland

Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt in Deutschland 24 Werktage, wobei wie in Österreich auch Samstag als Werktag gilt. 24 Urlaubstage gebühren aber nur bei einer Sechs-Tage-Arbeitswoche. Wer weniger Tage pro Woche arbeitet, erhält einen entsprechenden anteiligen Anspruch, zum Beispiel bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage oder bei einer 3-Tage-Woche 12 Urlaubstage, sodass sich für jeden Arbeitnehmer insgesamt mindestens vier Urlaubswochen pro Jahr ergeben.

Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag können eine günstigere Urlaubsregelung für den Arbeitnehmer vorsehen, d.h. dem Arbeitnehmer kann ein längerer Erholungsurlaub eingeräumt werden. Eine Schlechterstellung des Arbeitnehmers durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ist aber nicht erlaubt. Jedem Arbeitnehmer muss daher mindestens ein Urlaub im Ausmaß von vier Wochen pro Jahr gewährt werden. Die meisten Tarifverträge sehen allerdings einen Urlaubsanspruch von fünf Wochen vor.

Urlaubsanspruch in Deutschland im Überblick:

Arbeitswoche6-Tage-Arbeitswoche5-Tage-Arbeitswoche4-Tage-Arbeitswoche3-Tage-Arbeitswoche2-Tage-Arbeitswoche1-Tag-Arbeitswoche
Gesetzliche Urlaubstage
(4 Urlaubswochen)
24
(d.h. 6 Tage x 4 Wochen)
20
(d.h. 5 Tage x 4 Wochen)
16
(d.h. 4 Tage x 4 Wochen)
12
(d.h. 3 Tage x 4 Wochen)
8
(d.h. 2 Tage x 4 Wochen)
4
(d.h. 1 Tag x 4 Wochen)
Urlaubtage nach dem Tarifvertrag
(5 Urlaubswochen)
30
(d.h. 6 Tage x 5 Wochen)
25
(d.h. 5 Tage x 5 Wochen)
20
(d.h. 4 Tage x 5 Wochen)
15
(d.h. 3 Tage x 5 Wochen)
10
(d.h. 2 Tage x 5 Wochen)
5
(d.h. 1 Tag x 5 Wochen)

Für bestimmte Personengruppen gelten Sonderregelungen hinsichtlich der Höhe des Urlaubsanspruchs. So haben etwa schwerbehinderte Arbeitnehmer Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage. Ebenso kann das Alter eine Rolle beim Urlaubsausmaß spielen. Jugendliche bis 16 Jahren haben so einen Anspruch auf mindestens 30 Werktage Erholungsurlaub, bei Jugendlichen bis 17 Jahre beträgt der Urlaubsanspruch mindestens 27 Werktage und unter 18-jährigen stehen mindestens 25 freie Werktage zu.

Außerdem gibt es einzelne Sonderregelungen für Zivildienstleistende, Beschäftigte in der Heimarbeit und für Seeleute.

Hinweis:  Bei neuen Arbeitsverhältnissen entsteht der volle Urlaubsanspruch erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten. Bevor die Wartezeit von sechs Monaten erreicht ist, steht dem Arbeitnehmer nach § 5 Absatz 1a BUrlG für jeden vollen Monat der Beschäftigung ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu

Mehr über Urlaubsanspruch in Deutschland erfahren Sie in unserem Lexikonbeitrag.

Gesetzlicher Ferienanspruch in der Schweiz

Der gesetzliche Ferienanspruch in der Schweiz beträgt vier Wochen. Bei einer fünf Tage-Arbeitswoche hat der Arbeitnehmer daher Anspruch auf 20 Ferientage.

Hat der Arbeitnehmer das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet, hat er Anspruch auf eine zusätzliche Ferienwoche. Bei einer fünf-Tage-Arbeitswoche ergeben sich 25 Ferientage pro Jahr.

Gesamtarbeitsverträge oder Arbeitsvertrag können eine günstigere Urlaubsregelung für den Arbeitnehmer vorsehen. Dem Arbeitnehmer können daher längere als gesetzlich vorgesehene Ferien gewährt werden. Eine Schlechterstellung des Arbeitnehmers durch Gesamtarbeitsvertrag oder Arbeitsvertrag ist grundsätzlich nicht erlaubt. Nur in bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Fällen, können die Ferien gekürzt werden (Art. 329b OR).

In Gesamtarbeitsverträgen wird insbesondere Arbeitnehmern ab dem 50. Lebensjahr häufig ein höherer Ferienanspruch (oft 5 Ferienwochen) eingeräumt.

Ferienanspruch in der Schweiz im Überblick:

Arbeitswoche6-Tage-Arbeitswoche5-Tage-Arbeitswoche4-Tage-Arbeitswoche3-Tage-Arbeitswoche2-Tage-Arbeitswoche1-Tag-Arbeitswoche
Gesetzliche Ferientage
(4 Urlaubswochen)
24
(d.h. 6 Tage x 4 Wochen)
20
(d.h. 5 Tage x 4 Wochen)
16
(d.h. 4 Tage x 4 Wochen)
12
(d.h. 3 Tage x 4 Wochen)
8
(d.h. 2 Tage x 4 Wochen)
4
(d.h. 1 Tag x 4 Wochen)
Gesetzliche Ferientage für AN bis zum 20. Lebensjahr
(5 Urlaubswochen)
30
(d.h. 6 Tage x 5 Wochen)
25
(d.h. 5 Tage x 5 Wochen)
20
(d.h. 4 Tage x 5 Wochen)
15
(d.h. 3 Tage x 5 Wochen)
10
(d.h. 2 Tage x 5 Wochen)
5
(d.h. 1 Tag x 5 Wochen)

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