Arbeitsunfall

Unfälle, die während der Ausübung beruflicher Tätigkeiten auftreten

  • Was ist ein Arbeitsunfall?

    Ein Arbeitsunfall ist ein Ereignis, bei dem eine Person während ihrer beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit verletzt wird. Arbeitsunfälle können verschiedene Formen annehmen, von Stürzen und Schnittverletzungen bis hin zu schweren Unfällen mit Maschinen. Wichtig ist, dass der Unfall in direktem Zusammenhang mit der ausgeführten Handlung am Arbeitsplatz steht. Bei meldepflichtigen Arbeitsunfällen, insbesondere bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen, ist es notwendig, eine Unfallanzeige innerhalb von drei Tagen nach dem Unfall einzureichen, um relevante Informationen zum Unfallhergang und den beteiligten Personen zu dokumentieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Arbeitsunfall sofort Erste Hilfe leisten und medizinische Versorgung sicherstellen.
  • Den Arbeitsunfall unverzüglich dem Arbeitgeber melden, der ihn dann der Berufsgenossenschaft meldet.
  • Arbeitnehmer müssen den Unfall wahrheitsgemäß schildern und aktiv an den Unfalluntersuchungen teilnehmen.
  • Eine Unfallanzeige innerhalb von drei Tagen nach dem Unfall einreichen, um relevante Informationen zum Unfallhergang und den beteiligten Personen zu dokumentieren.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Kosten für medizinische Behandlung, Rehabilitation und Verletztengeld.
  • Regelmäßige Schulungen und die Bereitstellung von Sicherheitsausrüstung sind entscheidend für die Unfallprävention.

Ein Arbeitsunfall kann schwerwiegende Konsequenzen für die betroffene Person und das Unternehmen haben. Deshalb ist es wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Angestellte genau wissen, welche Schritte bei einem Arbeitsunfall zu nehmen sind.

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Definition Arbeitsunfall

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Arbeitsunfall – Sofortmaßnahmen

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Pflicht des Arbeitsgebers

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Arbeitsunfall – Prävention

Definition eines Arbeitsunfalls

Ein Arbeitsunfall ist per Definition ein Unfall, der sich während der beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit ereignet. § 8 SGB VII definiert den Unfallversicherungsschutz am Arbeitsplatz. Dabei ist es unerheblich, ob der Unfall auf dem Betriebsgelände, in der Kantine oder an einem anderen Arbeitsplatz passiert. Wichtig ist der direkte Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit.

Zu den typischen Arbeitsunfällen zählen Verletzungen durch Maschinen, Stürze auf dem Betriebsgelände, Schnittwunden, Verbrennungen sowie Unfälle im Straßenverkehr, wenn diese in Ausübung der beruflichen Tätigkeit geschehen. Ein Beispiel hierfür wäre ein Handwerker, der sich bei der Bedienung einer Kreissäge verletzt, oder ein Büroangestellter, der auf dem Weg zur Arbeit in einen Verkehrsunfall verwickelt wird.

Nicht jeder Unfall, der während der Arbeitszeit passiert, wird als Arbeitsunfall anerkannt. Wenn der Unfall ohne direkten Bezug zur beruflichen Handlung stattfindet, zum Beispiel bei einer privaten Tätigkeit während der Arbeitszeit, ist er nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Auch Unfälle, die auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, können von der Anerkennung als Arbeitsunfall ausgeschlossen sein. Ein Wegeunfall ereignet sich auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeitsstätte, und fällt unter die Kategorie des Arbeitsunfalls.

Sofortmaßnahmen nach einem Arbeitsunfall

Erste Hilfe leisten und medizinische Versorgung sicherstellen

Im Falle eines Arbeitsunfalls ist es entscheidend, sofort Hilfe zu leisten und bei Bedarf einen Arzt oder Rettungsdienst zu rufen. Jeder Betrieb sollte über ausgebildete Ersthelfer verfügen, die in der Lage sind, bei Unglücksfällen schnell und kompetent zu handeln.

Dokumentation des Unfalls (Unfallbericht, Zeugen)

Jeder Arbeitsunfall muss dokumentiert werden. Eine Unfallanzeige muss innerhalb von drei Tagen nach dem Unfall eingereicht werden. Ein Unfallbericht, der den Hergang und die Beteiligten beschreibt, ist unerlässlich. Zeugen des Unfalls sollten ebenfalls ihre Aussagen machen, um den Vorfall klar zu dokumentieren.

Meldung des Unfalls an den Arbeitgeber

Der Arbeitsunfall muss unverzüglich dem Arbeitgeber gemeldet werden. Dieser ist dann verpflichtet, den Unfall der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse zu melden, insbesondere wenn der Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt.

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Die Pflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jeden Arbeitsunfall unverzüglich der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu melden. Zusätzlich muss eine Unfallanzeige innerhalb von drei Tagen nach dem Unfall eingereicht werden, um relevante Informationen zum Unfallhergang und den beteiligten Personen zu dokumentieren. Dies ist besonders wichtig, damit der Versicherungsschutz für den betroffenen Kollegen gewährleistet ist und die notwendigen Schritte zur Unterstützung und Entschädigung eingeleitet werden können.

Nach einem Arbeitsunfall muss der Arbeitgeber eine gründliche Untersuchung durchführen, um die Ursachen des Unfalls zu ermitteln und zukünftige Unfälle zu verhindern. Diese Untersuchungen sind entscheidend, um die Sicherheitsstandards der Firma kontinuierlich zu verbessern und ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu vermeiden.

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass im Betrieb ausreichende Hilfe-Maßnahmen vorhanden sind und dass Notfallpläne regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Diese Maßnahmen sind notwendig, um im Ernstfall schnell und effektiv reagieren zu können und die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Pflichten des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer sind verpflichtet, Arbeitsunfälle unverzüglich ihrem Arbeitgeber zu melden. Diese Meldung ist wichtig, um den Versicherungsschutz zu aktivieren und die notwendigen weiteren Schritte einzuleiten, zB die Berufsgenossenschaft einzuschalten. Eine Unfallanzeige muss innerhalb von drei Tagen nach dem Unfall eingereicht werden, um relevante Informationen zum Unfallhergang und den beteiligten Personen zu dokumentieren. Eine schnelle Meldung hilft, den Unfall korrekt zu dokumentieren und sicherzustellen, dass der betroffene Kollege die benötigte Unterstützung erhält.

Die Angestellten muss den Unfallhergang wahrheitsgemäß schildern, um Missverständnisse und mögliche Probleme bei der Unfallmeldung zu vermeiden. Eine genaue und ehrliche Beschreibung des Unfalls trägt dazu bei, dass die Unfalluntersuchung korrekt und umfassend durchgeführt werden kann.

Zudem sollten Arbeitnehmer aktiv an den Unfalluntersuchungen teilnehmen und alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen, um die Ursachen des Unfalls zu klären. Diese Zusammenarbeit ist entscheidend, um die Sicherheitsstandards bei der Arbeit zu verbessern und zukünftige Unfälle zu verhindern.

Rechtliche Aspekte und Versicherungsschutz

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet umfangreichen Schutz für Arbeitnehmer, die einen Arbeitsunfall erleiden. Diese Versicherung übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung, Rehabilitation und gegebenenfalls das Verletztengeld. Sie stellt sicher, dass der Arbeitnehmer die notwendige medizinische Versorgung erhält und unterstützt die Rückkehr an den Arbeitsplatz. In Deutschland ist dies im Sozialgesetzbuch (SGB) VII verankert, das die gesetzliche Unfallversicherung regelt.

Betroffene Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine umfassende medizinische Hilfe und auf Verletztengeld, wenn sie aufgrund des Arbeitsunfalls arbeitsunfähig sind (§ 45 SGB VII). In Fällen, in denen die Arbeitsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist, kann der Arbeitnehmer auch Anspruch auf eine Unfallrente haben (§ 56 SGB VII). Diese Leistungen sollen die finanziellen Einbußen ausgleichen, die durch den Unfall entstehen.

Im Falle von Streitigkeiten oder der Ablehnung von Zahlungen durch die Unfallversicherung können Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Hierbei können sie den Sozialgerichtsbarkeitsweg beschreiten (§ 54 SGB X). Es ist wichtig, dass Angestellte ihre Rechte kennen und gegebenenfalls rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen, um die notwendigen Leistungen zu erhalten.

Lohnfortzahlung und Verletztengeld

Bei einem Arbeitsunfall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung. In den ersten sechs Wochen nach dem Unfall zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter. Sollte die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen andauern, übernimmt die Krankenkasse die Zahlung. In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer Verletztengeld, das 80 Prozent des Bruttoentgelts beträgt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Lohnfortzahlung und das Verletztengeld von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit abhängen. Wenn der Arbeitnehmer mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist, muss der Arbeitgeber den Unfall bei der Berufsgenossenschaft melden. Die Berufsgenossenschaft prüft dann, ob der Versicherungsschutz greift und wie hoch er ausfällt.

Wegeunfall und andere besondere Fälle

Ein Wegeunfall ist ein Arbeitsunfall, der auf dem Weg zum oder vom Arbeitsplatz passiert. Obwohl er außerhalb des Betriebs passiert, steht er im direkten Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit. Daher bewertet das Gesetz Unfälle auf dem Weg zum und vom Arbeitsplatz als Arbeitsunfall.

Es gibt auch andere besondere Fälle, die als Arbeitsunfall gelten können. Dazu zählen zum Beispiel Unfälle, die während der Arbeitszeit außerhalb des eigentlichen Arbeitsplatzes passieren, wie z.B. auf dem Weg zur Toilette oder während einer Pausenzeit. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber in solchen Fällen den Unfall bei der Berufsgenossenschaft meldet, um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer die notwendige Unterstützung erhält.

Kündigung und Schmerzensgeld

Die Frage der Kündigung nach einem Arbeitsunfall ist ein heikles und rechtlich komplexes Thema. Grundsätzlich sollte ein Arbeitsunfall nicht als direkter Grund für eine Kündigung dienen, und in vielen Ländern gibt es rechtliche Bestimmungen, die den Arbeitnehmer in solchen Fällen schützen.

In der Regel hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn er einen Arbeitsunfall erleidet. Der Arbeitgeber muss nur in ganz bestimmten Fällen ein Schmerzensgeld bezahlen, wenn ihm beim Unfall ein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer in solchen Fällen rechtliche Beratung in Anspruch nimmt, um sicherzustellen, dass er seine Rechte wahrt.

Prävention von Arbeitsunfällen

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind entscheidend, um Arbeitsunfälle zu verhindern. Unternehmen sollten regelmäßige Schulungen und Sicherheitsüberprüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um sicher zu arbeiten. Diese Schulungen können das Bewusstsein für potenzielle Gefahren schärfen und die Unfallprävention verbessern.

Die Bereitstellung von Sicherheitsausrüstung ist eine weitere wichtige Maßnahme zur Verhütung des Unfalls. Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle Mitarbeiter Zugang zu geeigneter Schutzausrüstung haben und diese korrekt verwenden. Sicherheitsstandards sollten regelmäßig überprüft und an aktuelle Anforderungen angepasst werden, um einen hohen Schutz der Mitarbeiter zu gewährleisten. Dies umfasst die regelmäßige Inspektion von Arbeitsplätzen, die Aktualisierung von Sicherheitsprotokollen und die Implementierung neuer Technologien und Verfahren.

TimeTrack unterstützt beim Arbeitsunfall

Mit TimeTrack können Unternehmen sicherstellen, dass alle Arbeitszeiten genau erfasst und dokumentiert werden. Dies hilft nicht nur bei der Nachverfolgung der Arbeitsstunden, sondern auch bei der Erstellung detaillierter Berichte über Arbeitsunfälle. Diese Berichte sind essenziell, um den Hergang eines Unfalls zu verstehen und die notwendigen Schritte zur Prävention zukünftiger Unfälle zu ergreifen.

Eine besondere Funktion von TimeTrack ist die Unterstützung bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitern nach einem Arbeitsunfall. Die Wiedereingliederung ist ein wichtiger Prozess, um sicherzustellen, dass verletzte Kollegen schrittweise und sicher in den Arbeitsprozess zurückkehren können. Weitere Informationen zur Wiedereingliederung nach einem Arbeitsunfall finden Sie auf unserer Website. TimeTrack hilft dabei, den Wiedereingliederungsprozess zu planen und zu überwachen, indem es die Arbeitszeiten und Belastungen der Mitarbeiter genau verfolgt und Anpassungen ermöglicht, um eine reibungslose Rückkehr an den Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Darüber hinaus unterstützt TimeTrack auch bei der Verwaltung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Arbeitgeber können die Bescheinigungen elektronisch erhalten und verarbeiten, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert. Dies ist besonders wichtig, wenn es um die rechtzeitige und korrekte Dokumentation von Arbeitsunfällen und die anschließende Meldung an die zuständigen Stellen geht.

Weitere Fragen in Kürze

Wie lange hat man Zeit um einen Arbeitsunfall zu melden?

Ein Arbeitsunfall sollte sofort gemeldet werden, spätestens jedoch innerhalb von drei Kalendertagen. Eine Unfallanzeige muss ebenfalls innerhalb von drei Tagen nach dem Unfall eingereicht werden, um relevante Informationen zum Unfallhergang und den beteiligten Personen zu dokumentieren.

Welche Vorteile hat man bei einem Arbeitsunfall?

Arbeitnehmer erhalten medizinische Versorgung, Verletztengeld und bei dauerhafter Beeinträchtigung eine Unfallrente.

Wie schnell muss man nach Arbeitsunfall zum Arzt?

Bei einem Arbeitsunfall sollte man sofort einen Arzt aufsuchen, idealerweise einen Durchgangsarzt (D-Arzt).

Was passiert wenn ein Arbeitsunfall zu spät gemeldet wird?

Bei verspäteter Meldung können Probleme mit dem Versicherungsschutz und der Anerkennung des Unfalls auftreten.

Wann kriegt man Arbeitsunfall Geld?

Verletztengeld wird ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, wenn diese länger als drei Tage andauert.

Wer entscheidet ob es ein Arbeitsunfall ist?

Die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse entscheidet, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt, basierend auf den vorliegenden Informationen und Berichten.

Fazit

Arbeitsunfälle können schwerwiegende Folgen haben, sowohl für die betroffenen Personen als auch für die Unternehmen. Deshalb ist es wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ihre Pflichten und Rechte kennen und entsprechend handeln. Durch effektive Prävention und eine schnelle, korrekte Reaktion im Ernstfall kann viel Leid und Aufwand vermieden werden.

Disclaimer

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Inhalte unserer Internetseite lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt. Der Inhalt unseres Webangebots kann daher eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die sich auf Ihre spezifische Situation bezieht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

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Fabian Neiger

Zeitmanagement ist das A und O von einem erfolgreichen Projekt! Bei Erfahrungen in der Gastronomie, im Banking und im Marketing habe ich gelernt, wie wichtig es ist seine Zeit bewusst einzuteilen und was dabei herausspringen kann. So lässt sich zum Beispiel die Effizienz, die Anzahl Pausen, und die Qualität der Arbeit bewusst steigern, wenn die eigene Zeit richtig organisiert wird. Ich freue mich, als Blog-Autor mich selbst über Zeitmanagement weiterzubilden und dieses Wissen mit Interessierten zu teilen!