Zusammengefasst: Maximale Arbeitszeit (Täglich und Wöchentlich)

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Unternehmer arbeiten für gewöhnlich an vielen Projekten, wodurch schnell ein hoher Zeitdruck entstehen kann. Um die Arbeit zeitgerecht zu erledigen, entscheiden sich viele dazu, Überstunden zu machen. So sehr Überstunden auch ein Projekt retten können, sollten sie nicht zum Alltag werden, da es sowohl in Deutschland, als auch in Österreich und in der Schweiz Höchstgrenzen für die Arbeitszeit gibt. Wir haben die wichtigsten Informationen zum Thema Arbeitszeit für Sie zusammengefasst.

Maximale Arbeitszeit in Deutschland

Höchstarbeitzeit

In Deutschland bildet das Arbeitszeitgesetz den gesetzlichen Rahmen für die Gestaltung der Arbeitszeiten. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt laut dem Arbeitszeitgesetz 8 Stunden pro Tag. Wenn an sechs Werktagen gearbeitet wird, ergibt sich eine gesamte wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden.

Es kann vorübergehend zu einer Überschreitung der 48-Stunden Grenze kommen. Pro Woche darf die Überschreitung nur zwölf Stunden betragen, immer jeweils zwei Stunden pro Arbeitstag. Diese Überstunden müssen in einem vorgeschriebenen Zeitraum von sechs Kalendermonaten bzw. 24 Wochen abgebaut werden.

Ruhepause und Ruhezeit

Arbeitnehmer müssen bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Arbeitspause von mindestens 30 Minuten machen. Es dürfen auch zwei Arbeitspausen von jeweils 15 Minuten eingelegt werden. Die Pause muss aber mindestens 15 Minuten dauern, um als Arbeitspause zu gelten. Übersteigt die Arbeitszeit neun Stunden, sieht das Arbeitszeitgesetz eine Pausenzeit von mindestens 45 Minuten vor.

Weiters muss der Arbeitnehmer zwischen zwei Arbeitstagen seine Arbeitszeit für mindestens elf Stunden unterbrechen. Je nach Branche gibt es Ausnahmen von dieser Regelungen.

Sonntags- und Feiertagsarbeit 

Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und Feiertagen normalerweise nicht arbeiten. Manche Branchen sind von dieser Regelung ausgenommen (z.B. Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehr, etc.). Sollte am Sonntag oder an einem Feiertag gearbeitet werden, müssen für die betroffenen Arbeitnehmer mindestens 15 Sonntage jährlich arbeitsfrei bleiben. Für die Arbeit am Sonntag oder Feiertag ist außerdem ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen zu gewähren.

Nachtarbeit

Mit Nachtarbeit ist die Arbeitszeit von 23 bis 6 Uhr gemeint. Der Arbeitnehmer muss in diesen Zeitraum mindestens zwei Arbeitsstunden erbringen. Ein Arbeitnehmer gilt als Nachtarbeiternehmer, wenn er mindestens 48 Nachtschichten pro Jahr geleistet hat.

Maximale Arbeitszeit in Österreich

Höchstarbeitzeit

In Österreich gilt seit 01.09.2018 folgende Regelung:

  • Tägliche Höchstarbeitszeit: 12 Arbeitsstunden pro Tag
  • Wöchentliche Höchstarbeitszeit: 60 Arbeitsstunden pro Woche

Dauerhaft dürfen Arbeitnehmer im Viermonatsschnitt allerdings nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten.

Ruhepause und Ruhezeit

Arbeitnehmer müssen bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine unbezahlte Arbeitspause von mindestens 30 Minuten machen. Es dürfen auch zwei Arbeitspausen von jeweils 15 Minuten eingelegt werden.

Nach dem Arbeitstag ist dem Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu gewährleisten. Der Kollektivvertrag kann die Ruhezeit auf mindestens 8 Stunden verkürzen (branchenabhängig).

Sonntags- und Feiertagsarbeit 

Das Arbeitsruhegesetz in Österreich sieht vor, dass Mitarbeiter am Sonntag und Feiertag nicht arbeiten. Arbeitnehmer dürfen während der Wochenendruhe nur beschäftigt sein, wenn es das Arbeitsruhegesetz erlaubt (z.B. für Reinungs- oder Instandhaltungsarbeiten), dies im Kollektivvertrag geregelt oder durch den Dienstvertrag oder Betriebsvereinbarung erlaubt wurde. Der Arbeitgeber kann Arbeitnehmer also nur am Sonntag nur dann beschäftigen, wenn ein vereinbarter Ausnahmefall vorliegt. Ähnliches gilt für die Feiertagsruhe.

Nachtarbeit

In Österreich ist jene Person ein Nachtarbeitnehmer, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Arbeitnehmer muss während der Nacht (zwischen 22 und 5 Uhr) mindestens drei Stunden arbeiten
  • und regelmäßig bzw. 48 Nachtschichten im Kalenderjahr erledigt haben.

Maximale Arbeitszeit in der Schweiz

Höchstarbeitszeit

In der Schweiz beträgt die wöchentliche Höchstarbeitzeit 45 bis 50 Stunden pro Woche (branchenabhängig). Diese kann in Ausnahmefällen überschritten werden.

Von Überstunden spricht man wenn die vertraglich festgelegte Normalarbeitszeit überschritten wird. Diese sind zu leisten, wenn es für das Unternehmen notwendig ist und Ruhepausen eingehalten werden. Weiters müssen sie mit einem Zuschlag von mindestens 25% kompensiert werden.

Überzeit sind wiederum Überstunden, die die gesetzliche Höchstarbeitszeit übersteigen. Wenn Überzeit geleistet werden, dürfen diese maximal zwei Stunden pro Tag betragen und mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25% entschädigt werden. Die Überzeit darf im Kalenderjahr nicht mehr als 170 Stunden (bei einer wöchentlicher Arbeitszeit von 45 Stunden) bzw. 140 Stunden (bei 50 Stunden) betragen.

Ruhepause und Ruhezeit

In der Schweiz bestimmt das Arbeitsgesetz folgendes:

  • bei einer täglichen Arbeitszeit von 5,5 Stunden ist eine unbezahlte Pause von 15 Minuten zu machen,
  • bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden ist eine unbezahlte Pause von 30 Minuten zu machen,
  • bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden ist eine unbezahlte Pause von 60 Minuten zu machen.

Pausen, die über 30 Minuten dauern, können aufgeteilt werden.

Jeder Arbeitnehmer hat außerdem ein Recht auf mindestens 11 Stunden Ruhezeit. Der Arbeitgeber kann die Ruhezeit einmal pro Woche bis auf maximal 8 Stunden reduzieren.

Sonntags- und Feiertagsarbeit 

Vorübergehende Sonntagsarbeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer an maximal 6 Sonntagen pro Jahr arbeiten muss. In Fällen wie diesen erhält der Arbeitnehmer sowohl einen Zuschlag von 50% als auch eine Zeitkompensation. Sonntagsarbeit, die bis zu 5 Stunden dauert, ist durch Freizeit von gleicher Dauer auszugleichen. Sonntagsarbeit, die über 5 Stunden dauert, muss durch einen Ersatzruhetag (24 Stunden) kompensiert werden. Vom Bundesrecht anerkannte Feiertage sind Sonntagen gleichgestellt.

Nachtarbeit

Unter Nachtarbeit versteht man die Arbeitszeit, die zwischen 23 und 6 Uhr geleistet wird. Wer 25 Nächte pro Kalenderjahr arbeitet, gilt in der Schweiz als regelmäßiger Nachtarbeitnehmer. Wiederkehrende Nachtarbeit ermöglicht einen Anspruch auf einen Zeitzuschlag von mindestens 10 %. 

Automatisierte Arbeitszeiterfassung

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