Wie viele Stunden arbeitet man bei der Wiedereingliederung? Bei der Wiedereingliederung nach einer Krankheit arbeitet man in der Regel zunächst nur wenige Stunden pro Tag im Beruf. Die genaue Arbeitszeit wird individuell auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten des Mitarbeitenden abgestimmt. Im Rahmen des Hamburger Modells wird die Arbeitszeit schrittweise erhöht, bis der Arbeitnehmer wieder vollständig arbeitsfähig ist. Die genaue Dauer und Intensität der Wiedereingliederung hängt von der individuellen Situation des Mitarbeitenden ab.
Was ist das betriebliche Eingliederungsmanagement? Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Instrument, das ArbeitgeberInnen dabei hilft, ihre MitarbeiterInnen nach einer längeren Krankheitspause bestmöglich zu unterstützen und wieder in den Arbeitsalltag zu integrieren. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeitenden zu stabilisieren oder zu verbessern und ihm langfristig eine Perspektive im Unternehmen zu bieten. Im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements werden individuelle Maßnahmen zur Wiedereingliederung entwickelt und umgesetzt. Dabei wird eng mit dem Mitarbeitenden und dem behandelnden Arzt zusammengearbeitet.
Besteht ein Anspruch auf die vorherige Position? Im Rahmen der Wiedereingliederung besteht grundsätzlich ein Anspruch auf die vorherige Position. Allerdings kann es in Einzelfällen notwendig sein, die Arbeitsbedingungen anzupassen oder eine alternative Position im Unternehmen anzubieten, um eine erfolgreiche Wiedereingliederung zu ermöglichen. Hierbei werden die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten der ArbeitnehmerInnen berücksichtigt, damit eine Wiedereingliederung nach Krankheit am Arbeitsplatz – und somit ein guter Wiedereinstieg – auch wirklich gelingen kann.
Kann man arbeiten, trotz Arbeitsunfähigkeit? Arbeiten trotz Arbeitsunfähigkeit ist in der Regel nicht möglich und auch nicht erlaubt. Wenn ein Mitarbeitende arbeitsunfähig ist, darf er nicht arbeiten, da dies sowohl seine Genesung als auch die Sicherheit anderer gefährden kann. In bestimmten Fällen kann jedoch eine teilweise Wiedereingliederung mit reduzierter Arbeitszeit oder geänderten Arbeitsbedingungen im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) möglich sein. Hierbei muss jedoch immer das Wohl des Mitarbeitenden im Vordergrund stehen.