Kernarbeitszeit
Festgelegter Zeitraum innerhalb der regulären Arbeitszeit
Festgelegter Zeitraum innerhalb der regulären Arbeitszeit
Kurz erklärt:
Kernarbeitszeit ist kein eigenes Arbeitszeitmodell, sondern ein verbindlicher Zeitrahmen innerhalb flexibler Arbeitszeiten.
Bedeutung der Kernarbeitszeit
Rechtliche Grundlagen
Vor- und Nachteile der Kernarbeitszeit
Kernarbeitszeit in der Praxis
Kernarbeitszeit und Zeiterfassung
Die Einführung von Kernarbeitszeiten dient dazu, trotz flexibler Arbeitszeitgestaltung Koordination, Teamarbeit und Erreichbarkeit zu gewährleisten. Sie schafft einen verlässlichen Rahmen für Abstimmungen, fördert die Produktivität und hilft bei der Einhaltung unternehmerischer Abläufe.
Beispiel: Wenn die Kernzeit von 10:00 bis 15:00 Uhr definiert ist, können Mitarbeitende ihren Arbeitstag flexibel darum herum gestalten, müssen aber in dieser Zeit erreichbar sein – egal ob im Büro oder im Homeoffice.
Die Kernarbeitszeit wird als fixes Zeitfenster definiert, während die übrige Arbeitszeit flexibel gestaltet werden kann.
Kernarbeitszeit wird fast ausschließlich in Verbindung mit Gleitzeit genutzt.
Außerhalb der Kernzeit können Mitarbeitende ihre Arbeitszeit selbstbestimmt vor- oder nachholen, sofern die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit eingehalten wird.
Zusammenfassung:
Das Arbeitszeitgesetz macht keine Vorgaben zur Kernarbeitszeit, setzt jedoch klare Grenzen:
Kernarbeitszeit muss innerhalb dieser gesetzlichen Grenzen liegen.
Die Einführung, Änderung oder Abschaffung von Kernarbeitszeiten unterliegt in Betrieben mit Betriebsrat der zwingenden Mitbestimmung. Grundlage hierfür ist § 87 Absatz 1 Nummer 2 des Betriebsverfassungsgesetzes, da Kernarbeitszeit den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit sowie deren Verteilung betrifft.
Der Arbeitgeber kann Kernarbeitszeiten daher nicht einseitig festlegen, wenn ein Betriebsrat besteht. In der Praxis erfolgt die Regelung meist über eine Betriebsvereinbarung, in der unter anderem folgende Punkte festgelegt werden:
Der Betriebsrat hat dabei die Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten und darauf zu achten, dass Kernarbeitszeiten fair, transparent und diskriminierungsfrei gestaltet werden. Insbesondere bei Teilzeitbeschäftigten oder Mitarbeitenden mit besonderen Betreuungspflichten spielt der Betriebsrat eine wichtige Rolle, um Benachteiligungen zu vermeiden.
Kommt keine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zustande, kann die Regelung der Kernarbeitszeit im Zweifel auch Gegenstand eines Einigungsstellenverfahrens sein. Eine klare und frühzeitige Einbindung des Betriebsrats trägt daher wesentlich zu Rechtssicherheit und Akzeptanz im Unternehmen bei.
Die Rahmenarbeitszeit stellt den gesamten Zeitraum dar, innerhalb dessen die tägliche Arbeitszeit flexibel eingeteilt werden kann. Sie erweitert die Kernarbeitszeit und bietet den Mitarbeitern die Möglichkeit, Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit – unter Berücksichtigung der Geschäftszeiten – individuell zu gestalten. Dies gewährt Flexibilität und ermöglicht es, persönliche Bedürfnisse mit beruflichen Anforderungen in Einklang zu bringen.
Der wesentliche Unterschied zwischen Rahmenarbeitszeit und Kernarbeitszeit liegt in ihrer Struktur und Flexibilität. Während die Kernarbeitszeit fest definierte Stunden am Tag umfasst, in denen alle Arbeitnehmer präsent sein müssen, bietet die Rahmenarbeitszeit einen breiteren Zeitrahmen für die Einteilung der Arbeitszeit an. Hierbei haben Angestellte die Freiheit, ihren Arbeitsbeginn und -schluss innerhalb dieses vorgegebenen Rahmens individuell zu wählen, wodurch eine höhere Arbeitsflexibilität für verschiedene Arbeitszeitmodelle ermöglicht wird.
Die Kernarbeitszeit zielt darauf ab, eine effektive Kommunikation und Zusammenarbeit im Team zu gewährleisten, wohingegen die Rahmenarbeitszeit die individuelle Lebensführung und Bedürfnisse der Mitarbeitende stärker berücksichtigt. Beide Modelle dienen dem Ziel, die Produktivität und Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen, setzen jedoch unterschiedliche Schwerpunkte in Bezug auf Flexibilität und Strukturiertheit des Arbeitstages.
| Modell | Kernarbeitszeit | Gleitzeit | Vertrauensarbeitszeit |
|---|---|---|---|
| Anwesenheit | Pflicht während Kernzeit | Flexibler | Keine Erfassung, nur Zielerfüllung |
| Zeiterfassung | Nötig | Nötig | teilweise entbehrlich |
| Flexibilität | Mittel | Hoch | Sehr hoch |
| Betriebsrat | Mitsprache möglich | Mitsprache möglich | kaum Regelung |
Bei dem Modell der Gleitzeit mit Kernarbeitszeit können Arbeitnehmer ihre Ankunfts- und Abgangszeiten innerhalb der Rahmenarbeitszeit selbst wählen, solange sie während der Kernarbeitszeit anwesend sind. Dies unterstützt eine Work-Life-Balance und kann zur Mitarbeiterzufriedenheit beitragen, da es individuellen Bedürfnissen entgegenkommt. Auch hier ist die Kernarbeitszeit entscheidend für die reibungslose Kommunikation und Zusammenarbeit im Unternehmen. Ein sorgfältiges Zeitmanagement und die Absprache von Abwesenheitszeiten sind jedoch unerlässlich, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Deadline eingehalten werden.
Einige Unternehmen bieten Gleitzeitmodelle an, die ganz auf die Festlegung einer Kernarbeitszeit verzichten. Hier genießen Angestellte maximale Flexibilität. Während solche Modelle große Freiheiten bieten, erfordern sie ein hohes Maß an Selbstorganisation, sowohl seitens der Arbeitnehmer als auch des Managements. Auch in diesen Fällen ist es jedoch wichtig, dass die Kommunikation und Zusammenarbeit innerhalb des Teams gut strukturiert bleibt, um effizientes Arbeiten zu ermöglichen.
Auch im Homeoffice kann eine Kernarbeitszeit wirksam festgelegt werden. Entscheidend ist dabei nicht die physische Anwesenheit im Betrieb, sondern die verbindliche Erreichbarkeit und Arbeitsbereitschaft während des definierten Zeitfensters. Mitarbeitende müssen in dieser Zeit beispielsweise telefonisch, per E-Mail oder über Kollaborationstools erreichbar sein und an virtuellen Meetings teilnehmen können.
Rechtlich unterscheidet sich Kernarbeitszeit im Homeoffice nicht von der Arbeit im Betrieb. Sofern Kernarbeitszeiten arbeitsvertraglich, per Betriebsvereinbarung oder durch eine Homeoffice-Richtlinie geregelt sind, sind sie für Beschäftigte verbindlich. Dabei gelten weiterhin die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes, insbesondere zu Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass im Homeoffice häufig verkürzte oder flexible Kernzeiten sinnvoll sind, etwa von 10:00 bis 14:00 Uhr. Dies erleichtert die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, ohne die Zusammenarbeit im Team zu beeinträchtigen. Wichtig ist eine klare Regelung, wie Anwesenheit, Pausen und Arbeitszeiten dokumentiert werden, um Missverständnisse und rechtliche Risiken zu vermeiden.
Bei Teilzeitbeschäftigten ist die Gestaltung der Kernarbeitszeit besonders sensibel. Grundsätzlich ist Kernarbeitszeit auch bei Teilzeit zulässig, sofern Teilzeitkräfte nicht benachteiligt werden. Das bedeutet, dass Kernzeiten nicht pauschal so festgelegt werden dürfen, dass sie regelmäßig außerhalb der individuell vereinbarten Arbeitszeit liegen.
In der Praxis müssen Kernarbeitszeiten daher entweder:
Eine starre Kernarbeitszeit, die Teilzeitkräfte faktisch zur Mehrarbeit zwingt, wäre unzulässig. Arbeitgeber sind verpflichtet, bei der Festlegung auf familiäre Verpflichtungen, Betreuungspflichten oder gesundheitliche Gründe Rücksicht zu nehmen.
Besonders in Betrieben mit gemischten Arbeitszeitmodellen empfiehlt sich eine differenzierte Regelung in der Betriebsvereinbarung, die Vollzeit- und Teilzeitkräfte getrennt betrachtet. So lassen sich Gleichbehandlung, Planbarkeit und Rechtssicherheit miteinander verbinden.
Beim mobilen Arbeiten – also der Tätigkeit außerhalb des festen Arbeitsplatzes, etwa unterwegs oder an wechselnden Orten – kann Kernarbeitszeit ebenfalls vorgesehen werden. Voraussetzung ist, dass die Kernarbeitszeit technisch und organisatorisch umsetzbar ist. Mitarbeitende müssen während der Kernzeit zuverlässig erreichbar sein und ihre Arbeit ausüben können.
Im Gegensatz zum klassischen Homeoffice erfordert mobiles Arbeiten häufig größere zeitliche Flexibilität, da äußere Faktoren wie Reisezeiten oder wechselnde Arbeitsumgebungen eine Rolle spielen. Aus diesem Grund werden Kernarbeitszeiten im mobilen Arbeiten oft enger gefasst oder auf bestimmte Wochentage beschränkt.
Auch hier gilt: Die Regelungen zur Kernarbeitszeit müssen klar dokumentiert sein – etwa in einer Richtlinie zum mobilen Arbeiten oder in einer Betriebsvereinbarung. Zusätzlich ist eine geeignete Zeiterfassung erforderlich, um Arbeitszeiten nachvollziehbar zu dokumentieren und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen.
Obwohl die Kernarbeitszeit für den reibungslosen Betrieb eines Unternehmens wichtig ist, gibt es inzwischen immer mehr Unternehmen, die flexible Arbeitszeiten anbieten. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter ihre Arbeitszeit innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen selbst bestimmen können. Dadurch soll eine bessere Work-Life-Balance ermöglicht werden und die individuellen Bedürfnisse der Arbeitnehmer berücksichtigt werden.
Flexible Arbeitszeiten, kombiniert mit einer Kernarbeitszeit, stellen einen innovativen Ansatz dar, um den sich wandelnden Anforderungen moderner Arbeitnehmer gerecht zu werden. Dieser Hybridansatz ermöglicht es den Mitarbeitern, ihre Arbeitszeiten um die festgelegten Kernstunden herum flexibel zu gestalten, fördert dadurch die Eigenverantwortung und steigert die Arbeitszufriedenheit. Es unterstützt auch Unternehmen dabei, talentierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, indem es eine attraktivere und anpassungsfähigere Arbeitsumgebung bietet.
Die Nichteinhaltung der Kernarbeitszeit kann zu erheblichen Störungen im Geschäftsbetrieb führen. Unpünktlichkeit oder Abwesenheit während dieser Zeiten beeinträchtigt die Zusammenarbeit und die Effizienz des Teams, da geplante Meetings und Arbeitsabläufe ins Stocken geraten können. Es ist daher im Interesse des Unternehmens und der Angestellten, eine Kultur der Verantwortlichkeit und Pünktlichkeit zu fördern. Verstöße sollten zunächst durch konstruktive Gespräche angesprochen werden, um die Ursachen zu verstehen und geeignete Lösungen zu finden. Langfristig kann eine wiederholte Verletzung der Kernarbeitszeit jedoch disziplinarische Maßnahmen erfordern, um die Unternehmensziele und die Arbeitsmoral zu wahren.
Wir die Kernzeit ohne Absprache regelmäßig verletzt, kann das eine Abmahnung zur Folge haben. In schweren Fällen sind sogar Kündigung oder leisrungsrechtlichee Maßnahmen möglich. Plausible Gründe (z.B. Arztbesuch, Verkehr) müssen nachweisbar sein.
Mit der richtigen Zeiterfassungssoftware können Sie Kernarbeitszeit sowie alternative Modelle sehr einfach umsetzen. In der Software sind zunächst alle erforderlichen Informationen wie das Ausmaß der Normalarbeitzeit, der Gleitzeitrahmen und die Kernarbeitszeiten (falls vorhanden) abzuspeichern. Anhand von diesen Informationen berechnet die Software automatisch die Plus bzw. Minusstunden, sodass Arbeitnehmer und Arbeitgeber jederzeit einen Überblick über ihre geleistete Arbeitszeit behalten.
In TimeTrack können Sie Kern- und Rahmenarbeitszeiten für Ihre Mitarbeiter hinterlegen. Das System erkennt Abweichungen automatisch und gibt entsprechende Warnungen in der Stundenübersicht aus. Zusätzlich können Vorgesetzte oder zuständige Person bei der Verletzungen der Regeln per Mail regelmäßig informiert werden.
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Mag. iur. Gorica Stojkovic-Bubic ist TimeTrack-Expertin für arbeitsrechtliche Themen. Nach 10-jähriger Tätigkeit für eine renommierte Wiener Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt Arbeitsrecht verstärkt sie nun das junge TimeTrack Team und schreibt gerne Rechtsbeiträge rund um Arbeitszeit und Arbeitswelt.
Was versteht man unter Kernarbeitszeit?
Kernarbeitszeit bezeichnet den festgelegten Zeitraum innerhalb eines Arbeitstags, in dem alle Mitarbeitenden eines Unternehmens oder Teams anwesend und erreichbar sein müssen.
Sie wird in der Regel als Bestandteil flexibler Arbeitszeitmodelle eingesetzt, um Zusammenarbeit, Abstimmung und betriebliche Abläufe sicherzustellen. Außerhalb der Kernarbeitszeit können Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit häufig flexibel gestaltet werden.
Ist Kernarbeitszeit gesetzlich vorgeschrieben?
Kernarbeitszeit ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und ergibt sich nicht direkt aus dem Arbeitszeitgesetz.
Arbeitgeber können Kernarbeitszeiten freiwillig einführen, müssen dabei jedoch die gesetzlichen Vorgaben zu Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausen einhalten. Besteht ein Betriebsrat, unterliegt die Einführung oder Änderung der Kernarbeitszeit der Mitbestimmung.
Was ist der Unterschied zwischen Gleitzeit und Kernarbeitszeit?
Der Unterschied zwischen Gleitzeit und Kernarbeitszeit besteht darin, dass Gleitzeit die flexible Gestaltung der Arbeitszeit ermöglicht, während Kernarbeitszeit eine verbindliche Anwesenheitspflicht vorgibt.
Gleitzeit beschreibt das gesamte flexible Zeitmodell, Kernarbeitszeit hingegen ist ein festes Zeitfenster innerhalb dieses Modells, in dem alle Mitarbeitenden gleichzeitig verfügbar sein müssen.
Wer legt die Kernarbeitszeit fest?
Die Kernarbeitszeit wird vom Arbeitgeber festgelegt, jedoch nicht einseitig, wenn ein Betriebsrat besteht.
In Betrieben mit Mitbestimmung erfolgt die Festlegung in der Regel über eine Betriebsvereinbarung. Alternativ kann Kernarbeitszeit auch im Arbeitsvertrag oder in einer Arbeitszeitregelung verbindlich vereinbart werden.
Kann Kernarbeitszeit abgeschafft werden?
Kernarbeitszeit kann grundsätzlich abgeschafft oder geändert werden, jedoch nicht einseitig durch den Arbeitgeber.
Besteht eine Betriebsvereinbarung, ist die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich. Zudem müssen vertragliche Regelungen beachtet werden, sodass eine Abschaffung häufig nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich ist.
Wie wird Kernarbeitszeit kontrolliert?
Kernarbeitszeit wird in der Praxis meist über eine Zeiterfassung oder Anwesenheitsdokumentation kontrolliert.
Digitale Zeiterfassungssysteme ermöglichen es, Beginn und Ende der Arbeitszeit transparent zu erfassen und die Einhaltung der Kernzeit nachvollziehbar zu überprüfen. Dies schafft Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen.