AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:

Das Unternehmen TimeTrack GmbH (im Folgenden „TimeTrack“) bietet auf der Internetseite www.timetrackapp.com die Nutzung einer Software zur Zeiterfassung, Planung und die damit verbundenen Services (im Folgenden „TimeTrack Software“) an. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen (im Folgenden “Services”), die TimeTrack gegenüber ihren Kunden erbringt. Diese Vereinbarung findet Anwendung auf sämtliche Services sowie auf sämtliche Hardware, die TimeTrack gegenüber seinen Kunden erbringt bzw. verkauft. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde. Bedingungen des Kunden werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen, es sei denn, TimeTrack hat diesen schriftlich zugestimmt.

2. Kostenloses Probekonto:

Der Kunde kann auf der Internetseite www.timetrackapp.com ein Probekonto erstellen und die TimeTrack Software 14 Tage lang kostenlos testen. Durch Anmeldung für das kostenlose Probekonto entstehen für den Kunden keine Kosten. Nach Ablauf des Probekontos ist keine weitere Nutzung möglich, es sei denn, das Probekonto wurde von TimeTrack verlängert. 30 Tage nach Ablauf des Testzeitraums wird das Probekonto und alle dort gespeicherten Daten gelöscht. TimeTrack behält sich das Recht vor, den Testzeitraum jederzeit und ohne Vorankündigung zu beenden, die Erstellung eines kostenlosen Accounts ohne Angabe von Gründen von Anfang an zu verweigern, oder die Anzahl der kostenlosen Accounts, die ein bestimmter Kunde anlegen kann, zu limitieren.

3. Vertragsdauer und Kündigung:

Der Vertragsabschluss und damit eine Überführung des kostenlosen Probekontos in ein kostenpflichtiges TimeTrack-Konto erfolgen mit Freischaltung des Systems, nachdem der Kunde seine vollständigen Unternehmens- und Zahlungsdaten in der TimeTrack Software eingegeben hat. Alternativ kommt der Vertrag durch formgerechte Annahme eines schriftlichen Angebots seitens der Kunden zustande.

Der Kunde kann ein monatliches oder ein jährliches Abo erwerben. Der Abo-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt bei einem Monatsabo 7 Tage zum Ende der Abolaufzeit und bei einem Jahresabo 30 Tage zum Ende der Abolaufzeit. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich das Abo automatisch um die Laufzeit des aktuell ausgewählten Abos (ein monatliches Abo verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat bzw. ein jährliches Abo jeweils um ein weiteres Jahr).

Kündigung bei der Zahlart „Kreditkarte“:
Der Kunde kann das Abonnement kündigen, indem er in seinem Online-Konto unter „Einstellungen“ eine entsprechende Erklärung abgibt bzw. die automatische AboVerlängerung deaktiviert. Eine Kündigung per E-Mail ist nicht möglich, da dies mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand verbunden wäre.

Kündigung bei der Zahlart „Rechnung“:
Eine Kündigung ist ausschließlich per E-Mail an invoice@timetrackapp.com möglich und bedarf einer Kündigungsbestätigung durch unser Buchhaltungsteam.

Nach erfolgter Kündigung werden im Rahmen einer Endabrechnung alle noch fälligen Zahlungen ermittelt. Diese werden dem Kunden in Rechnung gestellt und sind prompt fällig. TimeTrack behält sich die Vertragskündigung aus wichtigen Gründen (Missbrauch, unerlaubte Weitervermietung etc.) ausdrücklich vor.

Bei On-Premise-Kunden richtet sich die Dauer des Nutzungsrechts nach der Dauer des vereinbarten Lizenz- bzw. Wartungsvertrags. Mit Beendigung des Vertrags endet das Recht des Kunden, die TimeTrack Software weiter zu nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, die Software unverzüglich außer Betrieb zu nehmen und auf Verlangen von TimeTrack die Deinstallation bzw. Nichtweiterverwendung schriftlich zu bestätigen.

Soweit dies zur Überprüfung der vertragsgemäßen Nutzung, zur Durchführung von Supportleistungen oder zur Deinstallation nach Vertragsende erforderlich ist, wird der Kunde TimeTrack nach angemessener vorheriger Abstimmung und während üblicher Geschäftszeiten den erforderlichen Zugang zu den betroffenen Systemen gewähren.

4. Preise:

Es gelten ausschließlich die auf der Webseite www.timetrackapp.com angeführten Preise, sofern nicht ausdrücklich individuell abweichende Preise vereinbart wurden. Bei den angebotenen Produkten für Geschäftskunden (Standard, Premium, Gold) handelt es sich um Nettopreise.

TimeTrack ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte mit Wirkung für zukünftige Vertragsperioden angemessen anzupassen. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens vier (4) Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Sofern die Preiserhöhung mehr als 20 % des zuletzt vereinbarten regelmäßigen Entgelts beträgt, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu.

Hat der Kunde seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, verrechnet TimeTrack zusätzlich zum Nettopreis die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer, sofern nicht das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommt. Das ReverseCharge-Verfahren findet Anwendung, wenn der Kunde eine gültige UmsatzsteuerIdentifikationsnummer (UID-Nummer) bekannt gibt; in diesem Fall wird Kunden mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat außerhalb Österreichs keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union werden ausschließlich zum Nettopreis fakturiert. Der Kunde ist in diesem Fall selbst dafür verantwortlich, etwaige im Ansässigkeitsstaat anfallende Umsatzsteuern oder sonstige Abgaben ordnungsgemäß zu entrichten.

Gibt der Kunde seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) erst nachträglich bekannt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits in Rechnung gestellten und entrichteten Umsatzsteuer. Erst ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Bekanntgabe einer gültigen UID-Nummer über die Web-App ist TimeTrack berechtigt, bei Kunden mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union außerhalb Österreichs keine Umsatzsteuer zu verrechnen. Dies gilt erstmals für die jeweils nächste Bestellung bzw. Abrechnungsperiode.

Änderungen der UID-Nummer sind TimeTrack unverzüglich mitzuteilen.

Bei Erhöhung der Nutzeranzahl während der Abo-Laufzeit bzw. bei Erwerb eines anderen Produkts, wird der Abo-Preis anteilsmäßig erhöht und der Kunde erhält innerhalb von wenigen Tagen eine neue Rechnung. TimeTrack gewährt keine Rückerstattung für die während der Abolaufzeit nicht genutzte Lizenzen. Die ursprünglich erworbene Anzahl an Lizenzen sowie etwaig zusätzlich erworbene Lizenzen können bis zum Ende der jeweiligen Abolaufzeit genutzt werden. Bei einer automatischen Verlängerung um ein weiteres Jahr wird die Anzahl der letzten Lizenzenanzahl der vorherigen Abolaufzeit als Basis für die Berechnung der Verlängerung herangezogen. Der Kunde ist berechtigt, die Anzahl der Lizenzen während der Laufzeit des Abonnements um maximal 10 % mit Wirksamkeit zu Quartalende zu reduzieren.

Bei Bankzahlungen außerhalb der EU ist TimeTrack außerdem berechtigt, dem Kunden angefallene Bankspesen weiterzuverrechnen. Somit sind alle Überweisungen auf das Bankkonto von TimeTrack spesenfrei zu leisten.

5. Zahlung und Abrechnung:

Die Verrechnung der Lizenzen beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses (siehe dazu auch Punkt 3. der Vereinbarung), sofern keine abweichende Vereinbarung in Schriftform getroffen wurde, spätestens jedoch acht (8) Wochen nach erfolgtem Kickoff-Termin.

Die Bezahlung kann ausschließlich per Kreditkarte Mastercard oder Visa erfolgen (Kunden aus den USA können auch mit American Express bezahlen).

Die Jahresabonnenten haben außerdem die Möglichkeit, eine Bezahlung „per Rechnung“ anzufordern.

Einmalkosten, wie Hardware oder Dienstleistungen, werden separat verrechnet. Sollte ein Kunde mit Zahlungen mehr als vierzehn Tage in Verzug geraten, ist TimeTrack zur Deaktivierung des Zugangs zur Software, Vertragsauflösung und Betreibung der offenen Forderungen berechtigt.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Kreditkartenkonto, von dem die Nutzungsgebühr abgebucht wird, über eine ausreichende Deckung verfügt. Ist eine Abbuchung nicht möglich, behält sich TimeTrack vor, ab zwei fehlgeschlagener Buchungen eine Gebühr von EUR 50,- pro fehlgeschlagener Buchung zusätzlich zu verrechnen.

6. Nutzungsbedingungen:

TimeTrack stellt dem Kunden die Software zur Abdeckung der in der Anlage 1 beschriebenen und von Kunden selbst ausgewählten Funktionalitäten in der Art und Weise bereit, dass dem Kunden die Nutzung der Funktionalitäten ermöglicht wird. TimeTrack räumt im Zuge dieser Dienstleistung dem Kunden nicht das Recht ein, die TimeTrack Software kundenseitig zu vervielfältigen, zu bearbeiten, weiterzugeben oder in irgendeiner Form zu verändern.

Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Anmeldung benötigten Informationen wahrheitsgemäß anzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten für sein Konto vor der unberechtigten Kenntnisnahme Dritter zu schützen. Dem Kunden ist es untersagt, die Leistungen von TimeTrack missbräuchlich in Anspruch zu nehmen.

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen des Kunden gegen diese Nutzungsbedingungen ist TimeTrack nach vorheriger schriftlicher Abmahnung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, den Zugang zur Software ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

Die Sperre oder Kündigung hat unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden zu erfolgen. Ein Recht zur außerordentlichen Sperre ohne vorherige Fristsetzung bleibt unberührt, wenn dies zur Abwehr erheblicher Sicherheitsrisiken, zur Verhinderung von Missbrauch oder zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.

Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen, um Fehlfunktionen der TimeTrack Software möglichst zu verhindern bzw. deren Folgen zu minimieren: insb. Datensicherung nach dem Stand der Technik, Störungsdiagnose nach dem Stand der Technik und regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse. Der Kunde hat unverzüglich jede unberechtigte, missbräuchliche Nutzung oder in betrügerischer Absicht vorgenommene Verwendung der TimeTrack Software, sowie der Verdacht, dass die TimeTrack Software einer solchen Gefahr ausgesetzt sein könnte, per Email an info@timetrackapp.com zu melden.

7. Leistungsumfang:

Sofern vertraglich nichts Anderes vereinbart, ist der Leistungsumfang der Software in der Anlage 1 (Leistungsumfang) beschrieben. TimeTrack ist berechtigt, die angebotenen Leistungen, Funktionen und technischen Komponenten der Software weiterzuentwickeln und angemessene Änderungen vorzunehmen, soweit dies
(i) der technischen Weiterentwicklung,
(ii) der Verbesserung der IT-Sicherheit,
(iii) der Anpassung an gesetzliche oder regulatorische Anforderungen,
(iv) der Anpassung an geänderte technische Rahmenbedingungen oder
(v) der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und Kompatibilität dient und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

TimeTrack wird keine wesentlichen Kernfunktionen ersatzlos entfallen lassen oder in einer Weise beschränken, dass der vertraglich vereinbarte Hauptzweck der Software beeinträchtigt wird, es sei denn, dies ist aus zwingenden rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich.

Der Kunde darf den Vertragsgegenstand ausschließlich für sein Unternehmen und die dort anfallenden Geschäftsfälle nutzen. Die Verbraucherschutzbestimmungen finden daher keine Anwendung. Der Kunde darf die TimeTrack Software insbesondere nicht (i) Dritten – in welcher Form auch immer – zur Verfügung stellen (zB Vermieten oder Application Service Providing) und/oder (ii) für Geschäftsfälle Dritter nutzen. Der Kunde darf – ohne ausdrückliche Zustimmung von TimeTrack – keine Änderungen am Server durchführen.

8. Haftung:

Die Vertragsparteien sind sich bewusst, dass aufgrund der besonderen Komplexität im Bereich des Transports und der Verarbeitung von Daten keine vollständige Sicherheit gewährleistet werden kann. Allgemeine Regelungen über Leistungsstörungen sind daher unter Berücksichtigung der speziellen technischen Gegebenheiten in diesen Bereichen auszulegen und anzuwenden. TimeTrack erbringt die Leistungen mit äußerster Sorgfalt.

TimeTrack haftet nicht für Schäden, die auf Handlungen Dritter, höhere Gewalt (z.B. Feuer- und Wasserschäden, direkter oder indirekter Blitzschlag) oder Einwirkungen durch den Kunden bzw. dessen Mitarbeiter zurückzuführen sind. Darüber hinaus haftet TimeTrack nicht für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, ideelle Schäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste, Vermögensschäden und Ansprüche Dritter aus dem Titel der Produkthaftung. TimeTrack haftet nicht für Inhalt, Richtigkeit oder Vollständigkeit von durch den Kunden übermittelten Daten oder Inhalte. Der Kunde ist für die Prüfung und Richtigkeit der im System vorgenommenen Einstellungen und hinterlegten Daten verantwortlich. Dies gilt insbesondere für solche Angaben, die von den betrieblichen Regelungen des Kunden abhängen. TimeTrack übernimmt keine Haftung dafür, dass die durch TimeTrack bereitgestellte Software allen Anforderungen des Kunden genügt und für den Kunden den gewünschten wirtschaftlichen Erfolg erzielt. TimeTrack übernimmt weiters keine Haftung für Schäden, welche auf einen vorsätzlichen oder fahrlässigen Umgang oder eine fehlerhafte Bedienung durch den Kunden bzw. seine Mitarbeiter zurückzuführen sind, etwa infolge der Nichtbeachtung der Vorgaben von TimeTrack, bei Hacker-Angriffen, bei Fehlern beim Serverprovider (im Fall eines gemieteten Servers), Viren und Trojanern über das Netzwerk des Nutzers etc. Ebenso wenig haftet TimeTrack für Störungen im und zum Internet, für Angriffe Dritter sowie für Datenverlust und -beschädigung.

TimeTrack haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Gesamthaftung von TimeTrack aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis auf das vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor Eintritt des schadensbegründenden Ereignisses tatsächlich bezahlte Entgelt begrenzt. Sollte der Kunde im Zusammenhang mit der Nutzung der Software Rechtsvorschriften übertreten, so hält sie TimeTrack gegenüber sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter schad- und klaglos. TimeTrack wird bei Bedarf – zur Fehleranalyse oder Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktion der Software – auf die Daten des Kunden zugreifen.

TimeTrack richtet im Rahmen des technischen Betriebs regelmäßige Datensicherungen nach dem jeweils aktuellen Betriebskonzept ein. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, dienen diese Datensicherungen primär der Systemwiederherstellung im Katastrophenfall und nicht der versionierten Wiederherstellung einzelner Datenstände auf Anforderung des Kunden. Der Kunde bleibt verpflichtet, exportierbare Daten, Berichte und sonstige für ihn geschäftskritische Informationen im erforderlichen Umfang selbst zu sichern, soweit ihm dies technisch möglich und zumutbar ist. Es liegt jedenfalls nicht im Verantwortungsbereich von TimeTrack zu überwachen oder zu kontrollieren, ob in den gespeicherten Daten allenfalls rechtswidrige Inhalte enthalten sind. Eine Haftung für Änderungen, Beschädigungen, Löschungen oder für Datenverluste wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen

 9. Untersuchungs- und Rügepflicht:

Der Kunde übernimmt in Bezug auf alle Leistungen der TimeTrack in Durchführung dieses Vertrages eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 UGB. In jedem Fall hat der Kunde sämtliche Leistungsstörungen iwS gegenüber der TimeTrack schriftlich zu rügen. Der Kunde ist verpflichtet, die TimeTrack Software auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen und etwaige Mängel innerhalb von 2 Wochen ab Inbetriebnahme mit einer detaillierten Mängelbeschreibung an den Anbieter zu melden.

Nicht-offensichtliche Mängel müssen spätestens 2 Wochen nach dem Erkennen durch den Kunden an den Anbieter gemeldet werden.

Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die TimeTrack Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

10. Nutzungsrechte:

Festgehalten wird, dass der Quellcode (Source Code) der TimeTrack Software nicht Teil des Vertragsgegenstandes ist. Der Kunde darf keine Änderung des gelieferten Source Codes am Server durchführen und hat insbesondere keine Berechtigung, den Source Code für vertragsfremde Zwecke zu verwenden. TimeTrack wird gelegentlich eine Revision der Anzahl der Benutzer am Server der On Premise Kunden durchführen, um die Benutzeranzahl zu überprüfen und allenfalls ein Missbrauch des Source Codes zu verhindern. Wenn der On Premise Kunde eigenen Server hat, muss TimeTrack der Zugang zum Server für die Revision und Support jederzeit gewährleistet werden.

Alle Ansprüche auf und Rechte an TimeTrack Software und dazu angehörigen Unterlagen, an Leistungen, Arbeitsergebnissen sowie am technischen Know-how der TimeTrack und den diesbezüglichen Betriebsgeheimnissen, insbesondere Urheberrechten, Kennzeichenrechten und Patentrechten, Rechten an Erfindungen sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte, fallen ausschließlich TimeTrack zu. Alle Rechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich schriftlich eingeräumt werden, sind TimeTrack vorbehalten. Dies gilt auch für – in welcher Form und in welchem Zusammenhang auch immer – von TimeTrack durchgeführte Bearbeitungen des Vertragsgegenstandes oder Teilen hiervon.

11. Eigentumsvorbehalt bei Hardwaregeräten:

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt jegliche von TimeTrack verkaufte Hardware Eigentum vom TimeTrack. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die Hardware zurückzufordern. In der Rückforderung der Hardware durch TimeTrack liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn dies wird vom Anbieter ausdrücklich schriftlich erklärt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen.

Die Montage und der Anschluss der Hardware erfolgt durch den Kunden. Der Kunde stellt eine funktionierende und stabile Internetverbindung zur Verfügung, um eine reibungslose Verbindung mit den Systemen des Anbieters zu gewährleisten. TimeTrack stellt dem Kunden alle notwendigen Informationen zur Verbindung von Hardware mit TimeTrack Software zur Verfügung.

12. Änderungen der AGB:

TimeTrack behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen oder zu ändern. Widerspricht der Kunde den geänderten Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich, gelten die geänderten AGB als angenommen.

13. Referenzen:

TimeTrack ist unter Berücksichtigung des Datenschutzes und der Geheimhaltung berechtigt, die dem Vertrag zugrundeliegende Leistungserbringung unter namentlicher Nennung des Kunden als Referenzprojekt zu beschreiben und diese Beschreibung zu veröffentlichen. Dies beinhaltet auch die Verwendung markenrechtlich geschützten Logos, Produktbezeichnungen und anderen Warenzeichen des Kunden. Der Kunde hat das Recht, der Nennung als Referenzkunde zu widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

14. Schlussbestimmungen:

Als Gerichtsstand wird ausschließlich Wien, Österreich, vereinbart. Erfüllungsort ist ebenfalls Wien.

Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass TimeTrack alle Nachrichten, Vereinbarungen, Dokumente, sonstige Informationen und Offenlegungen per E-Mail elektronisch zugestellt werden dürfen.

Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich österreichisches Recht.

Die deutsche Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die rechtlich allein verbindliche und maßgebliche Version; die englische Version dient lediglich zur Information.

Die Vertragsparteien vereinbaren für die Gültigkeit von Verträgen die Schriftform.

Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Vertragsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

Die Parteien verzichten ausdrücklich auf das Recht, Verträge wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte anzufechten.

Diese Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzt alle vorhergehenden Versionen, deren Anlagen eingeschlossen.

Anlage 1

1. Produktbeschreibung

Die TimeTrack Software ist ein Zeiterfassungssystem, das aus mehreren voneinander unabhängigen Modulen besteht und als SaaS (Software as a Service) angeboten. Software as a Service (SaaS) ist ein Bereitstellungsmodell, bei dem der Anbieter dem Kunden die Nutzung der Software über eine Internetverbindung ermöglicht und für Betrieb, Wartung, Pflege und Updates der Software verantwortlich ist.

Die TimeTrack Software wird entsprechend dem von Kunden gewünschten Funktionsumfang in den Modulen Arbeitszeiterfassung, Projektzeiterfassung oder Personaleinsatzplanung angeboten. Eine Vielzahl an Konfigurationsmöglichkeiten und Modulen erlaubt die Anpassung des jeweiligen Produkts an individuelle Bedürfnisse.

1.1. Arbeitszeiterfassung

Die TimeTrack Arbeitszeiterfassung ist die optimale Lösung für die einfache, kostengünstige und sichere Personalzeitwirtschaft.

Das Modul Arbeitszeiterfassung ermöglicht die elektronische Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Auswertung von Arbeitszeiten der Mitarbeiter. Hierzu zählen insbesondere die Erfassung von Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausen, Abwesenheiten und Dienstgängen über stationäre Erfassungsterminals, Web-Oberflächen oder mobile Endgeräte. Das Modul unterstützt verschiedene Arbeitszeitmodelle, einschließlich Gleitzeit-, Schicht-, Teilzeit- und Vertrauensarbeitszeitmodelle, sowie die Abbildung von Kernzeiten, Pausenregelungen und Zuschlagsregelungen. Die erfassten Zeiten werden regelbasiert bewertet, mit Sollzeiten abgeglichen und zur Berechnung von Mehrarbeit, Überstunden sowie Zuschlägen herangezogen. Nachträgliche Korrekturen sind mit revisionssicherer Protokollierung möglich; historische Abrechnungen bleiben nachvollziehbar. Das Modul stellt Auswertungen und Berichte bereit, unterstützt den Offline-Betrieb von Erfassungsgeräten mit nachgelagerter Synchronisation und ermöglicht den Export der Arbeitszeitdaten über definierte Schnittstellen.

Die wichtigsten Funktionen im Überblick:

1.2. Projektzeiterfassung

Das Modul Projektzeiterfassung der TimeTrack GmbH ermöglicht die Erfassung, Zuordnung, Speicherung und Auswertung von Arbeitszeiten zu Projekten, Teilprojekten,
Tätigkeiten und Kostenstellen. Die Erfassung der Projektzeiten erfolgt über WebOberflächen, mobile Endgeräte oder angebundene Erfassungssysteme. Das Modul kann parallel zur Arbeitszeiterfassung oder unabhängig hiervon genutzt werden. Es unterstützt frei definierbare Projektstrukturen, Zeitarten und Buchungsregeln. Nachträgliche Korrekturen sind mit revisionssicherer Protokollierung möglich. Die erfassten Projektzeiten stehen für Auswertungen, Berichte sowie Exporte über definierte Schnittstellen zur Verfügung. Für die Projekte können unter anderem Projektleiter, eine Kundenzuordnung, Zugriffsbeschränkungen und weitere Parameter individuell definiert werden. Einfache Controlling-Möglichkeiten sind mittels Soll-/Ist-Vergleiche und Kosten/Umsatz je nach Bedarf verfügbar.

Die wichtigsten Funktionen:

  • Projekt-Stempeluhr zur Erfassung projektbezogener Arbeitszeiten.
  • Leistungserfassung: Erfassung von Tätigkeiten/Leistungen als Basis für Kundenrechnungen.
  • Leistungsnachweis: Automatisch erstellte Rechnungen nach erbrachten Leistungen.
  • Budget- und Stundenplanung: Festlegung von Projektzielen, -dauer und geplantem Budget.
  • Projektzuweisung: Zuordnung eines oder mehrerer Projekte an Projektmitarbeiter
  • Definition von Projektleitern mit erweiterten Berechtigungen
  • Projektverfolgung: Projektcontrolling mit Fokus auf Budget, Zeitplan und Ressourcen.
  • Projektauswertung mit detaillierten Berichten und Analysen.
  • Reisekosten: Automatische Berechnung des Verpflegungsmehraufwandes
  • Ausgabenerfassung: Erfassung der Ausgaben für die unkomplizierte Abrechnung.
  • Benachrichtigungen: Benachrichtigungen für Projektfortschritt, Fristen und Aufgabenupdates.
  • Fotodokumentation: Hochladen von Rechnungen und Fotos als Nachweise
  • Genehmigungsverfahren für Projektzeiterfassung
  • Projektbasierte Zeiterfassung auch am mobilen Terminal

1.3. Personaleinsatzplanung

Die Personaleinsatzplanung von TimeTrack ermöglicht eine transparente, flexible und integrierte Planung von Mitarbeitereinsätzen und Schichtplänen unter Berücksichtigung von Verfügbarkeiten, Qualifikationen und Arbeitszeitmodellen.

Die wichtigsten Funktionen:

  • Automatische Planung mit intelligentem Algorithmus
  • Schichtplanung, Schichtzuordnung, Schichtwiederholung, Schichtbewerbung bzw. -benachrichtigungen
  • Termin- bzw. Aufgabenplanung samt übersichtlichem Termin- bzw. Aufgabenkalender
  • Festlegung von unterschiedlichen Standorten für die Planung
  • Abruf der Planung für Mitarbeiter per Weboberfläche und per Smartphone-App
  • Export von Schichtplänen als PDF
  • Kombination mit der Arbeitszeiterfassung für exakte Ist-Erfassung

2. Basisleistungen

TimeTrack bietet während der Vertragslaufzeit umfassende Serviceleistungen. Diese Serviceleistungen umfassen die Sicherstellung des reibungslosen technischen Betriebs, laufende Updates und inkludieren die definierten Support-Leistungen. Die genaue Leistungsbeschreibung ist in unserem Service Level Agreement (SLA) in Anlage 2 beschrieben.

3. Optionale Leistungen

3.1. Umfassendes Systemeinrichtungsservice

Für die Einführung von TimeTrack Software wird ein umfassender Systemeinrichtungsservice bereitgestellt, der Projektmanagement, Beratung, Kommunikation, Systemeinrichtung, Konfiguration, Onboarding sowie Schulungen für Key-User und die Personalabteilung umfasst. Darüber hinaus erfolgt die erforderliche Abstimmung mit der IT des Kunden.

Der Implementierungsaufwand wird auf Basis der Mitarbeiteranzahl sowie der eingesetzten Module kalkuliert. Mit diesem Aufwand sind sämtliche Dienstleistungen abgedeckt, die für die erfolgreiche Implementierung des Systems sowie einen reibungslosen Übergang in den Produktivbetrieb (Go-Live) erforderlich sind. Nach der „Go-Live”-Phase endet das Onboarding Service. Danach steht Ihnen TimeTrack Support-Team bei Fragen rund um die tägliche Nutzung von TimeTrack Software zur Verfügung.

Die Durchlaufzeit für den Onboarding-Prozess richtet sich nach dem geplanten Go-Live Termin und wird zu Beginn abgestimmt. Das Onboarding-Service beinhaltet keine Sonderanpassungen, die nicht im Standard-Funktionsumfang von TimeTrack enthalten sind.

3.2. Schnittstellen

TimeTrack verfügt über standardisierte und flexible Schnittstellen zur Integration in Lohn-, HR-, ERP- und IT-Systeme. Abrechnungsrelevante Zeit- und Projektdaten können automatisiert exportiert oder über APIs bereitgestellt werden; Stammdaten lassen sich importieren und synchronisieren.

Die konkrete Ausgestaltung, Parametrisierung und Einrichtung von Schnittstellen kann projektabhängig erfolgen und ist nicht Bestandteil der Standardleistung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

3.3 Zutrittterminals

Zutrittsterminals ermöglichen eine sichere und flexible Zutrittskontrolle zu Gebäuden und Bereichen. In Verbindung mit TimeTrack können Zutritt und Zeiterfassung integriert oder getrennt betrieben werden, inklusive Offline-Betrieb und zentraler Rechteverwaltung.

Zutrittsleser im Überblick:

  • Datafox EVO 3.5 PURE
  • Datafox EVO 3.5 Universal
  • Datafox EVO 4.3 Flex
  • Datafox EVO 5.0 Flex
  • Datafox EVO 5.0 Pure

Anlage 2

Service Level Agreement (SLA)

1. Allgemein

Dieses Service Level Agreement (SLA) regelt die Leistungen und Verfügbarkeiten des Anwendersupports sowie des technischen Betriebs, die dem Kunden während der Vertragslaufzeit im Zusammenhang mit der Nutzung von TimeTrack zur Verfügung stehen.

2. Supportleistungen

TimeTrack erbringt gegenüber dem Kunden Supportleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung von TimeTrack.

Als Supportleistungen gelten insbesondere folgende Tätigkeiten des Anbieters:

  • Unterstützung bei der Bedienung der allgemeinen Systemfunktionalitäten
  • Unterstützung bei der Verwaltung von Benutzern, Rollen und Berechtigungen
  • Unterstützung bei der Analyse von Daten, insbesondere Zeitbuchungen, Abwesenheitsanträgen und vergleichbaren Informationen
  • Unterstützung bei der Qualitätssicherung der Datenerfassung
  • Durchführung von Konfigurationsanpassungen, soweit diese mit den Standardfunktionen des Systems abgebildet werden können

Nicht Bestandteil der laufenden Supportleistungen sind insbesondere die Betreuung, Wartung oder Weiterentwicklung individuell beauftragter Erweiterungen sowie die Betreuung oder Anpassung individueller Schnittstellen.

Supportleistungen werden nur erbracht, wenn eine hinreichend konkrete Fehlerbeschreibung vorliegt. Diese hat insbesondere die Funktionsstörung, die betroffenen Produktkomponenten sowie die bereits unternommenen Schritte zu enthalten.

Vom Anwendersupport ausdrücklich ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Fehler oder Störungen, die daraus resultieren, dass der Kunde das Produkt nicht entsprechend den Schulungsinhalten, der Knowledge Base oder sonstigen
    Vorgaben des Anbieters nutzt
  • unbefugte oder nicht abgestimmte Änderungen an Konfiguration oder Systemsetup durch den Kunden
  • Fälle, in denen der Kunde den Anbieter an der Wartung oder Pflege des Produkts hindert
  • Fehler oder Störungen, die durch den Einsatz von Fremdprodukten verursacht werden
  • Fehler oder Störungen, die durch den Kunden selbst verursacht wurden, insbesondere durch
    • Veränderungen an der Software,
    • das Hinzufügen oder Löschen von Systembestandteilen oder
    • das unzulässige Zuweisen, Ändern oder Entfernen von Benutzerrechten

3. Ticketing und Servicezeiten

Der Anbieter stellt dem Kunden eine Support Email-Adresse zur Verfügung. Alle Support-Anfragen werden in einem Ticketing System zur Abbildung des Service & Support Prozesses erfasst und bearbeitet.

Der betreute Betrieb erfolgt an Werktagen wie folgt: Montag – Donnerstag 09:00-17:00, Freitag 09:00-13:00 (CET/CEST). Gesetzliche Feiertage in Österreich, die unter die Woche fallen, gelten nicht als Werktage.

4. Reaktionszeit und Fehlerbehebungszeit

Supportzeiten:
Der reguläre Support wird an Werktagen von Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr (CET/CEST) erbracht. Gesetzliche Feiertage in Österreich gelten nicht als Werktage.

Priorisierung von Störungen:
Störungen werden nach ihrer Auswirkung auf die Nutzung der Software in angemessene Prioritätsklassen eingeteilt:

Priorität 1 (kritisch): Gesamtsystem oder wesentliche Kernfunktion nicht nutzbar, kein Workaround verfügbar
Priorität 2 (hoch): wesentliche Funktion eingeschränkt, Nutzung erheblich beeinträchtigt, Workaround nur eingeschränkt möglich
Priorität 3 (mittel): nicht kritische Funktion beeinträchtigt, Workaround vorhanden
Priorität 4 (niedrig): allgemeine Anfragen, geringfügige Fehler, kosmetische Mängel

Reaktionszeiten:

TimeTrack bestätigt Support-Anfragen innerhalb angemessener Frist während der Supportzeiten. Für Störungen der Priorität 1 erfolgt die erste qualifizierte Rückmeldung in der Regel innerhalb von 8 Geschäftsstunden, für Priorität 2 innerhalb von 2 Werktagen, für Priorität 3 und 4 innerhalb von 5 Werktagen.

Fehlerbehebung:

TimeTrack schuldet keinen Erfolg innerhalb einer bestimmten Frist, wird jedoch wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, gemeldete Fehler entsprechend ihrer Priorität zu analysieren, zu umgehen oder zu beheben. Soweit eine sofortige Behebung nicht möglich ist, wird TimeTrack dem Kunden einen Lösungsansatz oder zumutbaren Workaround mitteilen.

5. Verfügbarkeit

TimeTrack gewährleistet eine Verfügbarkeit von TimeTrack Software von 99.0 % im Jahresdurchschnitt, in dem die bereitgestellte Dienstleistung nicht durch eine Ausfallzeit beeinträchtigt wurde. Ist die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet, ist TimeTrack berechtigt, den Zugang zu der Dienstleistung je nach Erfordernis vorübergehend zu beschränken.

Zeiträume, in denen aufgrund nachfolgender Ereignisse bzw. Umstände eine Störung auftritt, gelten grundsätzlich nicht als Ausfallzeiten: der Kunde hat eine Störung gemeldet, obwohl keine Störung vorlag; eine Störung, verursacht durch Ereignisse die außerhalb des Verantwortungsbereichs von TimeTrack liegen. Geplante Wartungsarbeiten, die für Sicherheit, Stabilität oder Weiterentwicklung der Software erforderlich sind, werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Soweit dies möglich und zumutbar ist, wird der Kunde über wesentliche planmäßige Wartungsarbeiten vorab informiert. Zeiten planmäßiger Wartung gelten nicht als Ausfallzeiten.

Der Lizenzgeber wird angemessene Backup- und Disaster-Recovery-Verfahren aufrechterhalten, die darauf ausgelegt sind, ein Recovery Time Objective (RTO) von höchstens vierundzwanzig (24) Stunden und ein Recovery Point Objective (RPO) von höchstens vierundzwanzig (24) Stunden sicherzustellen. Es erfolgen tägliche Datenbank-Backups.

6. Releases und laufende Updates

Releases erfolgen im Rahmen eines kontinuierlichen Integrations- und Auslieferungsprozesses und dienen der Fehlerbehebung sowie der Bereitstellung neuer oder verbesserter Funktionen. Bei nutzungsrelevanten Änderungen wird der Kunde vorab oder mit dem Release informiert. Ein Anspruch auf Bereitstellung eines Releases zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht.