AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:

Das Unternehmen TimeTrack GmbH (im Folgenden „TimeTrack“) bietet auf der Internetseite www.timetrackapp.com die Nutzung einer Software zur Zeiterfassung und Planung (im Folgenden „Software“) an. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die TimeTrack gegenüber ihren Kunden erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde. Bedingungen des Kunden werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.

2. Kostenloses Probekonto:

Der Kunde kann auf der Internetseite www.timetrackapp.com ein Probekonto erstellen und die Software 14 Tage lang kostenlos testen. Durch Anmeldung für das kostenloses Probekonto entstehen für den Kunden keine Kosten. Nach Ablauf des Probekontos ist keine weitere Nutzung möglich, es sei denn, das Probekonto wurde von TimeTrack verlängert.

TimeTrack behält sich das Recht vor, den Testzeitraum jederzeit und ohne Vorankündigung zu beenden, die Erstellung eines kostenlosen Accounts ohne Angabe von Gründen von Anfang an zu verweigern, oder die Anzahl der kostenlosen Accounts, die ein bestimmter  Kunde anlegen kann, zu limitieren.

3. Vertragsdauer und Kündigung:

Der Vertragsabschluss und damit eine Überführung von einem kostenlosen Probekonto in ein kostenpflichtiges TimeTrack-Konto erfolgt mit Freischaltung des Systems infolge der Eingabe der vollständigen Unternehmens- und Zahlungsdaten des Kunden in der Software. Alternativ kommt der Vertrag durch formgerechte Annahme eines schriftlichen Angebots seitens der Kunden zustande. Die Verrechnung der Lizenzen beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses, sofern keine abweichende Vereinbarung in Schriftform getroffen wurde.

Der Kunde kann ein monatliches oder ein jährliches Abo erwerben. Der Abo-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt bei einem Monatsabo 7 Tage zum Ende der Abolaufzeit und bei einem Jahresabo 30 Tage zum Ende der Abolaufzeit. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich das Abo automatisch um die Laufzeit des aktuell ausgewählten Abos (ein monatliches Abo wird um einen weiteren Monat bzw. ein jährliches Abo wird um ein weiteres Jahr verlängert). Der Kunde kann das Abo kündigen, indem er in seinem online Konto unter „Einstellungen“ entsprechende Erklärung abgibt bzw. automatische Abo-Verlängerung deaktiviert. Eine Kündigung per E-Mail bzw. Fax ist nicht möglich, weil sie mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand verbunden ist. Lediglich Kunden die Zahlart „per Rechnung“ gewählt haben, können das Abo per E-Mail auf die E-Mail-Adresse invoice@timetrackapp.com kündigen.

Nach erfolgter Kündigung werden im Rahmen einer Endabrechnung alle noch fälligen Zahlungen ermittelt. Diese werden dem Kunden in Rechnung gestellt und sind prompt fällig. TimeTrack behält sich die Vertragskündigung aus wichtigen Gründen (Missbrauch, unerlaubte Weitervermietung etc.) ausdrücklich vor.

Bei On Premise Kunden richtet sich die Dauer des Lizenzvertrags nach der Dauer des Wartungsvertrags. Mit Ablauf des Wartungsvertrags laufen alle Lizenzen ab und der Kunde ist nicht mehr berechtigt, TimeTrack Software zu nutzen. TimeTrack GmbH behält sich das Recht vor, die Software von den Servern des Kunden zu löschen und der Kunde stimmt bereits jetzt zu, TimeTrack Zugang zu seinen Servern in so einem Fall zu ermöglichen.

4. Preise / Umsatzsteuer:

Es gelten ausschließlich die auf der Webseite www.timetrackapp.com angeführten Preise, sofern keine davon abweichenden Preise individuell vereinbart wurden. Bei den angebotenen Produkten für Geschäftskunden (Standard, Premium, Gold) handelt es sich um Nettopreise. TimeTrack behält sich Änderungen der angeführten Preise während der Vertragslaufzeit ausdrücklich vor, wobei der Kunde bei einer Preiserhöhung über Indexanpassung (max. 10 %) ein Sonderkündigungsrecht hat, das innerhalb von 14 Tagen ab Ankündigung der Preiserhöhung per Mail auszuüben ist.

Hat der Kunde seinen Sitz in einem EU-Staat, so wird TimeTrack zusätzlich zum Nettopreis auch die, für den jeweiligen EU- Staat aktuelle Umsatzsteuer verrechnen, es sei denn, es kommt das Reverse Charge System zur Anwendung (d.h. bei Bekanntgabe einer UID-Nummer wird dem Kunden aus anderen EU-Staaten außerhalb von Österreich keine Umsatzsteuer verrechnet). Vom Reverse Charge System sind österreichische Kunden ausgenommen, weil TimeTrack ihren Sitz in Österreich hat und verpflichtet ist, bei österreichischen Kunden immer Umsatzsteuer zu entrichten. Für alle außerhalb der EU ansässige Kunden wird lediglich der Nettopreis in Rechnung gestellt und der Kunde trägt selbst die Verantwortung, die gegebenenfalls in seinem Ansässigkeitsstaat angefallene Umsatzsteuer zu entrichten.

Falls der Kunde erst nachträglich seine UID-Nummer bekanntgibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der bereits entrichteten Umsatzsteuer. Die bereits entrichtete Umsatzsteuer wird an das zuständige Finanzamt weitergeleitet und kann allenfalls direkt vom Finanzamt (und nicht vom TimeTrack) zurückverlangt werden. Erst mit der Bekanntgabe der UID-Nummer über die Web App, ist TimeTrack bei EU- Kunden außerhalb Österreichs berechtigt, keine Umsatzsteuer zu verrechnen und dies erfolgt mit der nächsten Bestellung. Jede Änderung der UID-Nummer muss TimeTrack unverzüglich mitgeteilt werden.

Bei Änderung der Nutzeranzahl während der Abo-Laufzeit bzw. bei Erwerb eines anderen Produkts, wird der Abo-Preis anteilsmäßig erhöht bzw. reduziert und der Kunde erhält innerhalb von wenigen Tagen eine neue Rechnung. Sollte sich im Rahmen der Abrechnung eine Gutschrift ergeben, wird diese bei künftigen Kundenzahlungen entsprechend berücksichtigt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Gutschrift.

Bei Bankzahlungen außerhalb der EU ist TimeTrack außerdem berechtigt, dem Kunden angefallene Bankspesen weiterzuverrechnen.

5. Zahlung und Abrechnung:

Die Bezahlung kann ausschließlich per Kreditkarte Mastercard oder Visa erfolgen (Kunden aus den USA können auch mit American Express bezahlen).

Die Jahresabonnenten haben außerdem die Möglichkeit, eine Bezahlung „per Rechnung“ anzufordern.

Sollte ein Kunde mit Zahlungen mehr als vier Tage in Verzug geraten, berechtigt uns dies zur Deaktivierung des Zugangs zur Software, Vertragsauflösung und Betreibung der offenen Forderungen.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Kreditkartenkonto, von dem die Nutzungsgebühr abgebucht wird, über eine ausreichende Deckung verfügt. Ist eine Abbuchung nicht möglich, behält sich TimeTrack vor, ab zwei fehlgeschlagener Buchungen eine Gebühr von EUR 10,- pro fehlgeschlagener Buchung zusätzlich zu verrechnen.

6. Nutzungsbedingungen:

TimeTrack stellt dem Kunden die Software zur Abdeckung der auf der Website www.timetrackapp.com beschriebenen und von Kunden selbst ausgewählten Funktionalitäten in der Art und Weise bereit, dass dem Kunden die Nutzung der Funktionalitäten ermöglicht wird. TimeTrack räumt im Zuge dieser Dienstleistung dem Kunden nicht das Recht ein, die Software kundenseitig zu vervielfältigen, zu bearbeiten, weiterzugeben oder in irgendeiner Form zu verändern. Bei den von TimeTrack angebotenen Leistungen, einschließlich der Möglichkeit, Funktionalitäten der Software zu nutzen, handelt es sich ausschließlich um Dienstleistungen.

Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Anmeldung benötigten Informationen wahrheitsgemäß anzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten für sein Konto vor der unberechtigten Kenntnisnahme Dritter zu schützen. Dem Kunden ist es untersagt, die Leistungen von TimeTrack missbräuchlich in Anspruch zu nehmen. Bei Verstoß des Kunden gegen diese Nutzungsbedingungen entzieht TimeTrack dem Kunden das Recht, die Software ohne Erstattung jeglicher Kosten weiterhin zu nutzen. Sollte die Software auf Servern des Kunden betrieben werden, behält sich TimeTrack das Recht vor, die Software von den Servern des Kunden zu löschen. Die dazu notwendigen Zugänge sind TimeTrack zur Verfügung zu stellen. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen, um Fehlfunktionen der Software möglichst zu verhindern bzw. deren Folgen zu minimieren: insb. Datensicherung nach dem Stand der Technik, Störungsdiagnose nach dem Stand der Technik und regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse. Der Kunde hat unverzüglich jede unberechtigte, missbräuchliche Nutzung oder in betrügerischer Absicht vorgenommene Verwendung der Software, sowie der Verdacht, dass die Software einer solchen Gefahr ausgesetzt sein könnte, per Email auf E-Mail-Adresse auf info@timetrackapp.com zu melden.

7. Leistungsumfang und Erreichbarkeit:

Der Leistungsumfang der angebotenen Produkte ist auf der Seite www.timetrackapp.com dargestellt. Die Vertragsparteien sind sich bewusst, dass aufgrund der besonderen Komplexität im Bereich des Transports und der Verarbeitung von Daten keine hundertprozentige Sicherheit gewährleistet werden kann. Allgemeine Regeln über Leistungsstörungen und Schadenersatz sind daher vor dem Hintergrund der speziellen technischen Bedingungen, die in diesen Bereichen vorgefunden werden, zu verstehen und anzuwenden. TimeTrack erbringt die Leistungen mit äußerster Sorgfalt. Von dieser Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Ereignisse, die nicht von TimeTrack zu verantworten sind.

TimeTrack ist berechtigt, den vereinbarten Leistungsumfang jederzeit zu ändern, wenn hierdurch eine Verbesserung der betroffenen Dienste eintritt, eine Änderung der Rechtslage dies erfordert, eine solche Änderung aufgrund der praktischen Erfahrungen zweckmäßig ist oder wenn die Änderung handelsüblich ist und unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen dem Kunden zumutbar ist.

Der Kunde darf den Vertragsgegenstand ausschließlich für sein Unternehmen und die dort anfallenden Geschäftsfälle nutzen. Die Verbraucherschutzbestimmungen finden daher keine Anwendung. Der Kunde darf die Software insbesondere nicht (i) Dritten – in welcher Form auch immer – zur Verfügung stellen (zB Vermieten oder Application Service Providing) und/oder (ii) für Geschäftsfälle Dritter nutzen. Der Kunde darf – ohne ausdrückliche Zustimmung von TimeTrack – keine Änderungen am Server durchführen.

8. Haftungsfreistellung:

TimeTrack haftet nicht für Schäden, die auf Handlungen Dritter, höhere Gewalt (z.B. Feuer- und Wasserschäden, direkter oder indirekter Blitzschlag) oder Einwirkungen durch den Kunden bzw. dessen Mitarbeiter zurückzuführen sind. Darüber hinaus haftet TimeTrack in keinem Fall für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, ideelle Schäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste, Vermögensschäden und Ansprüche Dritter aus dem Titel der Produkthaftung. TimeTrack haftet nicht für Inhalt, Richtigkeit oder Vollständigkeit von durch den Kunden übermittelten Daten oder Inhalte. Der Admin des Kunden trägt die Verantwortung für die Einstellungen im Mitarbeiterkonto und hat außerdem zu prüfen, ob die im System angeführte Feiertage tatsächlich den firmeninternen Feiertagen entspricht. TimeTrack übernimmt keine Haftung dafür, dass die durch TimeTrack bereitgestellte Software allen Anforderungen des Kunden genügt und für den Kunden den gewünschten wirtschaftlichen Erfolg erzielt. TimeTrack übernimmt weiters keine Haftung für Schäden, welche auf einen vorsätzlichen oder fahrlässigen Umgang oder eine fehlerhafte Bedienung durch den Kunden bzw. seine Mitarbeiter zurückzuführen sind, etwa infolge der Nichtbeachtung der Vorgaben von TimeTrack, bei Hacker-Angriffen, bei Fehlern beim Serverprovider (im Fall eines gemieteten Servers), Viren und Trojanern über das Netzwerk des Nutzers etc. Ebenso wenig haftet der TimeTrack für Störungen im und zum Internet, für Angriffe Dritter sowie für Datenverlust und -beschädigung.

TimeTrack haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit haftet TimeTrack für allfällige Schäden, wobei die maximale Haftungssumme sich auf das vereinbarte monatliche/jährliche Leistungsentgelt bzw. die vereinbarten Lizenzkosten beschränkt.

Sollte der Kunde im Zusammenhang mit der Nutzung der Software Rechtsvorschriften übertreten, so hält sie TimeTrack gegenüber sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.

TimeTrack wird bei Bedarf – zur Fehleranalyse oder Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktion der Software – auf die Daten des Kunden zugreifen. Es wird eine tägliche Sicherung der Daten von TimeTrack eingerichtet. TimeTrack führt aber keine tägliche Kontrolle der Datensicherung. Die Kontrolle wird einmal im Monat durchgeführt und im Fehlerfall die Datensicherung wieder eingerichtet. Es liegt jedenfalls nicht im Verantwortungsbereich von TimeTrack zu überwachen oder zu kontrollieren, ob in den gespeicherten Daten allenfalls rechtswidrige Inhalte enthalten sind. Eine Haftung für Änderungen, Beschädigungen, Löschungen oder für Datenverluste wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

 9. Gewährleistung:

TimeTrack leistet nach §§ 922 ff ABGB und den in gegenständlichen AGBs festgelegten Bedingungen Gewähr für den Vertragsgegenstand. Weiters gewährleistet TimeTrack, dass die vertragsgemäße Nutzung des Vertragsgegenstandes durch den Kunden nicht in die Rechte Dritter eingreift. Dass ein Mangel, wobei ein Sachmangel jedenfalls reproduzierbar sein muss, vorliegt, hat allerdings der Kunde zu beweisen; die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB kommt nicht zur Anwendung. Der Kunde übernimmt in Bezug auf alle Leistungen der TimeTrack in Durchführung dieses Vertrages eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 UGB, widrigenfalls die dort normierten Rechtsfolgen gelten. In jedem Fall hat der Kunde sämtliche Leistungsstörungen iwS gegenüber der TimeTrack schriftlich zu rügen. Der Kunde hat alle Mängel schriftlich und unverzüglich der TimeTrack anzuzeigen und dabei eine ausführliche Beschreibung des Mangels oder, wenn dies nicht möglich ist, die Symptome des Problems, sowie alle Informationen, die für die Beseitigung des Mangels nützlich sein können, vorzulegen.

Die Vertragsparteien stimmen hiermit überein, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Programme/Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungen fehlerfrei sind. Bei Sachmängeln hat TimeTrack zunächst in jedem Fall die Möglichkeit, Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) durchzuführen. Der Kunde hat im Rahmen der Gewährleistung einen neuen bzw. veränderten Vertragsgegenstand zu akzeptieren, falls der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen, vom Kunden zu beweisenden, Nachteilen führt. Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt sechs Monate und beginnt mit Vertragsabschluss. Wenn der Server beim externen Serverprovider registriert ist, kann der Kunde zwar die Zugangsdaten für den Server bekommen. Dabei verfällt allerdings die Gewährleistung und der Kunde bleibt für die von ihm vorgenommenen Änderungen am Server selbst verantwortlich.

10. Nutzungsrechte:

Festgehalten wird, dass der Quellcode (Source Code) der Software nicht Teil des Vertragsgegenstandes ist.  Der Kunde darf keine Änderung des gelieferten Source Codes am Server durchführen und hat insbesondere keine Berechtigung, den Source Code für vertragsfremde Zwecke zu verwenden. TimeTrack wird gelegentlich eine Revision der Anzahl der Benutzer am Server der On Premise Kunden durchführen, um die Benutzeranzahl zu überprüfen und allenfalls ein Missbrauch des Source Codes zu verhindern. Wenn der On Premise Kunde eigenen Server hat, muss TimeTrack der Zugang zum Server für die Revision und Support jederzeit gewährleistet werden.

Alle Ansprüche auf und Rechte an Software und dazu angehörigen Unterlagen, an Leistungen, Arbeitsergebnissen sowie am technischen Know-how der TimeTrack und den diesbezüglichen Betriebsgeheimnissen, insbesondere Urheberrechten, Kennzeichenrechten und Patentrechten, Rechten an Erfindungen sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte, fallen ausschließlich TimeTrack zu. Alle Rechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich schriftlich eingeräumt werden, sind TimeTrack vorbehalten. Dies gilt auch für – in welcher Form und in welchem Zusammenhang auch immer – von TimeTrack durchgeführte Bearbeitungen des Vertragsgegenstandes oder Teilen hiervon.

11. Änderungen der AGB:

TimeTrack behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen oder zu ändern. Widerspricht der Kunde den geänderten Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von drei Werktagen schriftlich, gelten die geänderten AGB als angenommen.

12. Referenzen:

TimeTrack ist unter Berücksichtigung des Datenschutzes und der Geheimhaltung berechtigt, die dem Vertrag zugrundeliegende Leistungserbringung unter namentlicher Nennung des Kunden als Referenzprojekt zu beschreiben und diese Beschreibung zu veröffentlichen. Dies beinhaltet auch die Verwendung markenrechtlich geschützten Logos, Produktbezeichnungen und anderen Warenzeichen des Kunden. Der Kunde hat das Recht, der Nennung als Referenzkunde zu widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

13. Schlussbestimmungen:

Als Gerichtsstand wird ausschließlich Wien, Österreich, vereinbart. Erfüllungsort ist ebenfalls Wien.

Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich österreichisches Recht.

Die deutsche Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die rechtlich allein verbindliche und maßgebliche Version; die englische Version dient lediglich zur Information.

Die Vertragsparteien vereinbaren für die Gültigkeit von Verträgen die Schriftform.

Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Vertragsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

Letzte Aktualisierung: 01 Februar 2022