Gesetzliche Ruhepause: Alles was Sie über die Arbeitspausen wissen müssen

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Arbeitstage sind oft lang und erschöpfend. Um Leistungsfähigkeit optimal zu erhalten und möglichst fokussiert zu arbeiten, ist die Einhaltung der Ruhepause für jeden Arbeitnehmer wichtig. Arbeitspausen sind auf Dauer gesehen für beiden Seiten nützlich, aber auch gesetzlich vorgeschrieben. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt deshalb zum Schutz des Arbeitnehmers nicht nur die Grenzen der Arbeitszeit, sondern auch die verpflichtend einzuhaltenden Ruhepausen.

Ruhepausen: Gesetzliche Regelung gemäß § 4 ArbZG


Unter Ruhe- bzw. Arbeitspausen versteht man jede Unterbrechung von Arbeit, die mindestens 15 Minuten dauert. Während der Arbeitsunterbrechung hat der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung zu erbringen, sondern sich zu erholen. Die Arbeitspause wird meistens für die Einnahme der Mahlzeiten genutzt.

Dauer der Ruhepause ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Laut § 4 ArbZG muss der Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten machen. Es ist erlaubt, auch zwei Arbeitspausen von jeweils 15 Minuten einzulegen.

Dauert die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers nicht länger als sechs Stunden, ist dieser Arbeitnehmer gesetzlich nicht verpflichtet, eine Arbeitspause einzulegen. Dem Arbeitnehmer steht natürlich frei, eine freiwillige Arbeitspause mit seinem Arbeitgeber zu vereinbaren.

Übersteigt die Arbeitszeit neun Stunden, sieht das Arbeitszeitgesetz eine Pausenzeit von mindestens 45 Minuten vor. Die 45-minütige Pause kann auch in mehrere Pausen eingeteilt werden, wobei wiederum zu beachten ist, dass jede Pause mindestens 15 Minuten dauert. Pausen, die kürzer als 15 Minuten sind, werden im arbeitsrechtlichen Sinne nicht als Arbeitspausen anerkannt und zählen zur Arbeitszeit. Die Ruhepausen dürfen außerdem nicht zu Beginn oder Ende der täglichen Arbeitszeit liegen, da sie die Arbeitszeit unterbrechen müssen. Der Arbeitnehmer darf daher nicht auf die Pause verzichten, um seine Arbeit später aufzunehmen oder früher zu beenden.

Ruhepausen Vorschriften dienen Arbeitsbereitschaft und Gesundheit

Pausenregelung im Überblick:

  • Bei einer Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden ist keine Ruhepause notwendig
  • Bei einer Arbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden muss eine Pause von mindestens 30 Minuten gewährt werden (Normalfall)
  • Ab neun Arbeitsstunden ist eine Pause von mindestens 45 Minuten zu gewähren.

Ruhepause: Was hat der Arbeitgeber zu beachten


Die Einhaltung des ArbZG ist die Verpflichtung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber hat daher sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer die Pausen tatsächlich einhält. Auch wenn Arbeitnehmer selbst ihre Arbeitspausen dokumentieren müssen, bleibt der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass Pausenauszeichnungen existieren, die vollständig und richtig sind.

 

 

Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Lage der Pause nach betrieblichen Erfordernissen zu bestimmen. Oft wird dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben, die Arbeitspause innerhalb eines festgelegten Zeitfensters (bspw. zwischen 11:00h und 13:00h) zu nehmen.

Der Arbeitnehmer hat aber frei zu entscheiden, wo und wie er seine Arbeitspause verbringen will. Die Arbeitspause soll also frei gestaltet werden und nach Belieben des Arbeitnehmers etwa für Sport, Einkaufen oder Mahlzeiten genutzt werden. Der Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmern nicht untersagen, den Arbeitsplatz oder das Betriebsgelände zu verlassen. Versucht der Arbeitgeber den Aufenthaltsort des Arbeitnehmers während Pause zu bestimmen, können sich die Mitarbeiter an den Betriebsrat wenden.

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber gemäß § 6 Abs. 3 Arbeitsstättenverordnung einen Pausenraum oder einen entsprechenden Pausenbereich zur Verfügung stellen, wenn er mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind.  

Ruhepause: Bezahlt oder unbezahlt?


Pausenzeit ist keine Arbeitszeit und ist daher grundsätzlich nicht bezahlt. Die Arbeitspause wird also in den meisten Betrieben von der Arbeitszeit abgezogen.

Das Arbeitszeitgesetz sieht außerdem vor, dass die Arbeitspause bereits im Vorfeld festgelegt werden muss, wobei der Arbeitnehmer jedenfalls wissen muss, wie lange die Ruhepause dauern soll. Eine spontane Anordnung der Pause seitens des Arbeitgebers ist also dann zulässig, wenn die Dauer der Arbeitspause im Vornhinein feststeht. Anderenfalls ist dem Arbeitnehmer nicht möglich, sich ausreichend auf die bevorstehende Erholung einzustellen.

Dem Arbeitgeber seht es natürlich frei, Arbeitspausen als normale Arbeitszeit zu vergüten.

Ruhepause: Unterschied zur bezahlten Betriebspause


Eine unerwartete Unterbrechung der Arbeit aus organisatorischen oder technischen Gründen ist keine Arbeitspause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, sondern eine Betriebspause, weil im Vornhinein nicht klar ist, wie lange diese Arbeitsunterbrechung dauern wird und der Arbeitnehmer jederzeit für die Wiederaufnahme der Arbeit bereit sein muss. Betriebspausen zählen zu bezahlten Pausen.

Ebenso gehören kurze Erholungspausen bei Schicht- und Nachtarbeit zur bezahlten Arbeitszeit. Da Schicht- und Nachtarbeit besonders belastende Arbeitsformen sind, sollen solche regelmäßige, kurze Unterbrechungen der Arbeit stattfinden, um ein optimales Arbeitsergebnis zu erzielen.

Regelungen Ruhepausen insbesondere bei Schicht- und Nachtarbeit

Unterschied: Ruhepause und Ruhezeit


Trotz ähnlicher Begriffe ist Ruhepause nicht mit der Ruhezeit zu verwechseln. Ruhezeit ist der Zeitraum zwischen zwei Arbeitstagen, die der Arbeitnehmer für Freizeit und Erholung zur Verfügung steht. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen.

Jugendarbeitsschutzgesetzt Ruhepausen


Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält besondere Pausenregelung für Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 Jahren. Bei einer Arbeitszeit zwischen 4,5 und 6 Stunden steht den jugendlichen Arbeitnehmern eine mindestens 30-minütige und bei mehr als 6 Stunden eine mindestens 60-minütige Pause zu. Ein Jugendlicher darf also nicht länger als viereinhalb Stunden ohne Pause beschäftigt sein. Es ist zu beachten, dass Jugendliche maximal acht Stunden pro Tag arbeiten dürfen.

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Wenn Sie sich keine Gedanken darüber machen wollen, ob Sie sich beim Pausengang aus- und eingestempelt haben, kann im TimeTrack ein automatischer Pausenabzug eingestellt werden. Ist ein automatischer Abzug nicht gewünscht, können Sie die Pausenregelung unter den Pausenregelung Einstellungen ändern, indem Sie das Häkchen aus der Box “Pause automatisch abziehen” entfernen.

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Fazit


Ruhepausen sind nicht nur gesetzlich erforderlich, sondern auch der Unternehmenseffizient und der Mitarbeiterzufriedenheit zuträglich. Da im hektischen Arbeitsalltag manchmal der Fokus auf diese gesunde Balance verloren geht, können Ihnen Software-Tools zu Hilfe stehen. Die Softwarelösung von TimeTrack hilft Ihnen dabei Sie an die Pausenzeiten zu erinnern, diese zu dokumentieren und auf ihre legale Richtigkeit zu überprüfen. Versuchen Sie doch jetzt die kostenlose 14-tägige Probeversion von TimeTrack und gestalten Sie Ihre Ruhepausen nun noch erholender!