Zuschläge – was steht Ihnen bei Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit zu?

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Zuschläge für geleistete Arbeit

Zuschläge sind Teile des Entgelts und werden zusätzlich zum laufenden Fixbezug ausbezahlt. Mit Zuschlägen entlohnt der Arbeitgeber die Arbeitsleistung in den Nachtstunden oder an bestimmten Tagen. Für den Arbeitnehmer stellen die Zuschläge also einen Ausgleich für seine Betätigung an den Tagen, die für andere Arbeitnehmer arbeitsfrei sind. Zuschläge sind von Zulagen zu unterscheiden, die für Arbeit unter erschwerten Arbeitsbedingungen geleistet werden.

Die Bezahlung von Zuschlägen ist oft zwingend durch Gesetz oder Tarif- bzw. Kollektivverträge vorgesehen. Der Arbeitgeber kann sich aber auch im Rahmen einer Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglichen Regelung freiwillig zur Auszahlung von Zuschlägen verpflichten.

Bei Zeitzuschlägen ist zwischen Überstundenzuschlägen und Zuschlägen für die Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit zu unterscheiden.

Überstundenzuschlag: Definition und Höhe des Zuschlags


Definition

Der Überstundenzuschlag wird für jede geleistete Überstunde zusätzlich zum laufenden Entgelt in Form eines Prozentsatzes vom Stundenlohn ausbezahlt. Der Arbeitnehmer wird mit dem Zuschlag dafür belohnt, dass er länger als vertraglich vereinbart seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt.

Die Entlohnung von Überstunden besteht aus:

  • den Überstundengrundlohn und
  • Dem Überstundenzuschlag

 

Höhe des Überstundenzuschlags

Deutschland

Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag. Die geleisteten Überstunden werden daher im Regelfall mit dem regulären Stundenlohn oder einen entsprechenden Freizeitausgleich vergütet. Ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag kann sich aber aus dem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglicher Regelung ergeben.

Österreich

Der Überstundenzuschlag beträgt in Österreich mindestens 50 % des Stundenlohns. Wenn Zeitausgleich vereinbart ist, steht dem Arbeitnehmer für jede geleistete Überstunde 1,5 Stunden Zeitausgleich zu.

Schweiz

Die Überstunden sind grundsätzlich mit dem regulären Lohn zuzüglich Zuschlag vom 25 % zu vergüten (Art. 321c Abs. 3 OR). Diese Regelung ist nicht zwingend, sodass im Einzelfall auch ein Zeitausgleich vereinbart werden kann. Auf Betriebsebene kann auch eine andere Regelung durch NAV oder GAV getroffen werden.

Nachtzuschlag: Definition und Höhe


Definition

Der Nachtzuschlag gebührt als zusätzliche Vergütung neben dem laufenden Entgelt und stellt einen Ausgleich dafür dar, dass der Arbeitnehmer wegen der Nachtarbeit einer zusätzlichen Belastung ausgesetzt ist. Ob im konkreten Fall Nachtarbeit vorliegt und ein Nachtzuschlag zu zahlen ist, richtet sich nach dem anwendbaren Tarif- bzw. Kollektivvertrag.

nachtzeit geleisteten arbeitsstunden

Höhe des Nachtzuschlags

Deutschland

Nachtarbeit ist im deutschen Arbeitszeitgesetz geregelt und bezieht sich auf jene Arbeit, die in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 06:00 Uhr geleistet wird und mindestens zwei Stunden dauert, wobei Tarifverträge auch abweichende Bestimmungen enthalten können. Nachtzuschlag gebührt nur Arbeitnehmern, die regelmäßig Nachtarbeit in der Nachtschicht oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten.

Die Höhe des Nachtzuschlags ist gesetzlich nicht festgelegt. Aus dem Gesetz ergibt sich lediglich, dass der Nachtzuschlag bzw. Freizeitausgleich „angemessen“ sein soll. Die meisten Tarifverträge regeln die genaue Höhe des Nachtzuschlags. Kommt kein Tarifvertrag zur Anwendung oder ist im einschlägigen Kollektivvertrag kein Nachtzuschlag geregelt, kann der Arbeitgeber selbst entscheiden, was angemessen ist. In der Regel wird der Nachtzuschlag zwischen 25 Prozent und 40 Prozent des Stundenlohns für die zwischen 00:00 Uhr und 04:00 Uhr geleisteten Arbeitsstunden betragen. Bei Dauernacharbeit ist der 30-prozentige Nachtzuschlag gängig. Nachtzuschläge in Höhe von 25 Prozent bzw. 40 Prozent für die Arbeitsstunden von 00:00 Uhr bis 04:00 sind außerdem steuer– und sozialversicherungsfrei.

Österreich

In Österreich gelten, steuerrechtlich gesehen, nur jene Arbeitnehmer als Nachtarbeitnehmer, die regelmäßig und zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr mindestens drei Stunden arbeiten. Arbeitsrechtlich liegt die Nachtarbeit bereits nach 20:00 Uhr vor. Ob und in welchem Ausmaß für Nachtarbeit ein Zuschlag gebührt, regelt der jeweilige Kollektivvertrag. Die meisten Kollektivverträge sehen einen Nachtzuschlag von 100% vor. Bis zu einem Betrag von EUR 360 pro Monat sind die Nachtzuschläge sogar steuerfrei, wobei eine lückenlose Arbeitszeiterfassung vorausgesetzt wird.

Schweiz

Nachtarbeit ist in der Schweiz gesetzlich nur für bestimmte Branchen vorgesehen. Außerhalb dieser Branchen kann die Nacht- und Sonntagsarbeit je nach Einzelfall bewilligt werden, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind.  Nachtarbeit ist jene Arbeit, die zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr erbracht wird. Es ist zwischen gelegentlicher und wiederkehrender Nachtarbeit zu unterscheiden. Erst ab 25 Nachtschichten jährlich spricht man von einer wiederkehrenden Nachtarbeit. Bei nur gelegentlicher Nachtarbeiter steht ein Lohnzuschlag von mindestens 25 % zu. Für die wiederkehrende Nachtarbeit ist ein 10%-iger Zeitzuschlag zu leisten, wobei diese Ausgleichsruhezeit innerhalb eines Jahres gewährt werden muss.

Sonntagszuschlag: Definition und Höhe des Zuschlags


Definition

Der Sonntagszuschlag wird extra zum laufenden Grundlohn ausbezahlt und gleicht die Nachteile aus, die dem Arbeitnehmer wegen der Sonntagsarbeit entstehen. Darunter ist in erster Linie die Freizeit mit der Familie und Freunden zu verstehen.

Höhe des Sonntagszuschlags

Deutschland

Der Sonntagszuschlag ist gesetzlich nicht vorgesehen. Ein Anspruch des Arbeitnehmers kann sich aber aus dem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Einzelvertrag ergeben. Der Sonntagszuschlag im Ausmaß von 50 % des Grundlohns ist sogar steuerfrei und sozialbeitragsfrei, wenn der Grundlohn mit höchstens EUR 50 angesetzt ist (siehe § 3b EStG).

Österreich

Die Vergütung der Sonntagsarbeit ist in den einzelnen Kollektivverträgen geregelt. Im Regelfall wird die Sonntagsarbeit mit einem Zuschlag von 100% des Grundgehalts abgegolten. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind gemeinsam mit ausbezahlten Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen insgesamt bis 360 EUR monatlich steuerfrei.

Schweiz

Es ist zwischen vorübergehender und dauernder Sonntagsarbeit zu unterscheiden. Vorübergehende Sonntagsarbeit liegt vor, wenn der Mitarbeiter an maximal 6 Sonntagen pro Kalenderjahr beschäftigt wird. Bei vorübergehender Sonntagsarbeit erhält der Arbeitnehmer sowohl einen Lohnzuschlag von 50 % als auch ein Zeitausgleich. Sonntagsarbeit von einer Dauer von bis zu 5 Stunden ist durch Freizeit von gleicher Dauer auszugleichen. Dauert die Sonntagsarbeit länger als 5 Stunden, so ist dem Mitarbeiter ein Ersatzruhetag zu gewähren. Bei dauernder Sonntagsarbeit beschränkt sich der Anspruch auf die zeitliche Kompensation der Sonntagsarbeit und den Ersatzruhetag.

Feiertagszuschlag: Definition und Höhe


Definition

Der Feiertagszuschlag wird vom Arbeitgeber für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen in Form eines Prozentsatzes ausbezahlt. Der Zuschlag gebührt immer zusätzlich zum laufenden Bezug und unterliegt steuerrechtlichen Begünstigungen. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem anwendbaren Tarifvertrag bzw. Kollektivvertrag.

Höhe des Feiertagszuschlags

Deutschland

Feiertagsarbeit ist in Deutschland grundsätzlich verboten. § 10 ArbZG listet allerdings eine Reihe von Brachen auf, für welche Feiertagsarbeit erlaubt ist (etwa Not- bzw. Rettungsdienste, Verkehrsbetriebe oder Gastronomiebetriebe). Einen gesetzlichen Anspruch auf Feiertagszuschlag gibt es nicht. Der Feiertagszuschlag kann sich aus dem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Zusätzlich kann ein Anspruch auf Sonntagszuschlag durch eine betriebliche Übung entstehen, wenn der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum einen Zuschlag für Feiertagsarbeit freiwillig gezahlt hat und keinen Widerrufsvorbehalt erklärt. Ist die Höhe des Zuschlags tariflich nicht vorgesehen, entscheidet der Arbeitgeber selbst über die Höhe des Feiertagszuschlags.

Österreich

Als Feiertage gelten die im Arbeitsruhegesetz aufgezählten Feiertage und Feiertage, die in den einzelnen Bundesländern durch Landesgesetz als Landesfreitage festgesetzt sind. Einen gesetzlichen Anspruch auf den Feiertagszuschlag gibt es nicht. Für betroffenen Branchen sehen die Kollektivverträge die genaue Höhe des Zuschlags vor. Die meisten Kollektivverträge sehen einen Feiertagszuschlag von mindestens 100 %. Bei Arbeit an gesetzlichem Feiertag bekommt der Arbeitnehmer:

  • das Feiertagsentgelt (das normale fortlaufende Gehalt)
  • das Feiertagsarbeitsentgelt (das erarbeitete Entgelt) und eventuell
  • einen Feiertagszuschlag (ein Prozentsatz des Feiertagsentgelts)

Die Feiertagszuschläge sind bis zu EUR 360 steuerfrei. Die Steuerfreiheit derartiger Zuschläge setzt eine konkrete Zuordnung zur Feiertagsarbeit voraus, wobei eine lückenlose Arbeitszeiterfassung vorausgesetzt wird.

Schweiz

In der Schweiz sind Feiertage definiert als Tage, an denen meist aus religiösen und nationalen Gründen die Arbeit ausgesetzt wird. Unterschieden wird zwischen Feiertagen, die dem Sonntag gleichgestellt sind und kantonalen oder kommunalen Feiertagen. Das Gesetz regelt die Lohnzahlung an Feiertagen nicht. Einzig der Bundesfeiertag wird ausdrücklich zum bezahlten Feiertag erklärt. Wird der Arbeitnehmer am Bundesfeiertag beschäftigt, so richtet sich seine Entlohnung nach den Vorschriften über die Sonntagsarbeit.

Zuschläge von TimeTrack berechnen lassen und kostbare Zeit sparen


Mit der Zeiterfassungssoftware TimeTrack können Sie die für Ihr Unternehmen geltende Zuschlagsregel hinterlegen und für die Lohnvorbereitung automatisch berechnen lassen. Auf diese können Sie zugreifen, indem Sie Einstellungen > Arbeitszeiterfassung > Zuschläge auswählen.

zuschläge arbeitslohn

TimeTrack – Zuschlagsmodelle

Folgende Zuschlagsarten können Sie in TimeTrack abbilden:

  1. Feiertagszuschläge
  2. Sonntagszuschläge
  3. Überstundenzuschläge
  4. Nach­­tzuschläge
  5. Zuschläge bei Zeiteinträgen mit bestimmten Hashtags

Für jede Zuschlagsart können Sie sowohl die Höhe definieren als auch die Wochentage, an denen Ihre Zuschläge greifen sollen. TimeTrack lässt Sie ganz genau bestimmen unter welchen Bedingungen die Zuschläge anfallen sollen:

1. Nur zu bestimmten Uhrzeiten

Der Zuschlag greift nur zu genau definierten Uhrzeiten

2. Nur außerhalb der regulären Arbeitszeit

Der Zuschlag greift zu Ihren Arbeitszeiten, die außerhalb des Arbeitszeitmodelles liegen. Zum Beispiel, wenn Sie montags offiziell von 9 Uhr bis 17 Uhr arbeiten, greift der Zuschlag vor 9 Uhr und nach 17 Uhr.

3.  Nur wenn die Mindestdauer der Arbeitszeit erreicht ist

Der Zuschlag ist nur gültig, wenn die Mindestdauer der definierten Arbeitszeit erreicht ist. Zum Beispiel bei einem Nachtzuschlag können Sie festlegen, dass der Mitarbeiter mindestens 2 Stunden in der Nacht arbeiten muss, damit der Nachtzuschlag greift. Der Zuschlag greift sobald diese 2 Stunden erreicht wurden, zählt aber alle erfassten Stunden bei der Berechnung mit (also auch die ersten zwei Stunden).

4. Nur während Mehrarbeit

Hier definieren Sie, ab der wievielten Überstunde der Zuschlag greifen soll. Wenn Sie ab der ersten Überstunde einen Zuschlag verrechnen wollen, geben Sie einfach „0“ ein.

5. Zählt bis Ende der Arbeitszeit

Unter dieser Option entscheiden Sie, ob der Zuschlag auch nach der Beendigung der regulären Arbeitszeiten greifen soll. Zum Beispiel, im Fall, dass Ihre Mitarbeiter Nachtarbeit leisten, die oft bis 6 Uhr in der Früh dauert, und eine Stunde länger bleiben, sprich bis 07:00, würde der Zuschlag auch von 06:00h bis 07:00h greifen.

Zuschläge geleistete Arbeit je Stunde

TimeTrack – Zuschlagsregel

Wie Sie sehen können, lässt Sie TimeTrack sehr flexibel und ganz genau Ihre Zuschläge anlegen. Die Software hält allerdings noch ein weiteres Feature bereit, dass die Zuschlagsberechnung ideal ergänzt:

Sie können Gewichtungen für jede einzelne Zuschlagsregel festlegen. Die Gewichtung entscheidet, welcher Zuschlag Vorrang hat. Im Regelfall, und auch nach gesetzlichen Regelungen, wird bei der Berechnung der Zuschläge, jeder Zuschlag genommen, der einen höheren Wert hat.

Beispiel: Ihr Überstundenzuschlag beträgt 25% und Ihr Nachtzuschlag jedoch 50%. Fallen beide zur gleichen Zeit an, wird der Nachtzuschlag in Höhe von 50% genommen. Mit der Gewichtung von TimeTrack, können Sie diese standardisierten Regelungen umgehen und Ihre eigenen Prioritäten setzen. Achtung! Setzen Sie die Gewichtung nur fest, wenn der Prozentsatz des Zuschlages nicht entscheidend ist.

Bei der Berechnung der Zuschläge, bietet die Gewichtung Ihnen zwei Möglichkeiten an:

1)     Legen Sie einerseits die Gewichtung über alle Zuschläge fest, d.h. dass dieser Zuschlag mit allen verglichen wird, und je nachdem welche Gewichtung Sie dem Zuschlag geben, bekommt dieser Zuschlag Vor- bzw. Nachrang zu anderen.

2)     Definieren Sie eine Gewichtung nur wenn die Zuschlagshöhe (in Prozent) gleich ist, d.h. wenn Sie zwei Zuschläge mit derselben Höhe definiert haben, bekommt der Zuschlag mit der höheren Gewichtung den Vorrang.

Wenn Sie alle Zuschlagsregeln definiert haben, können Sie diese ganz einfach zu einem Zuschlagsmodell hinzufügen, welches sich dann ganz einfach jedem Benutzern zuweisen lässt. Im Regelfall werden Sie ein Standard-Zuschlagsmodell für die Mehrheit Ihrer Mitarbeiter haben, und dann eventuell eine Handvoll gesonderte Zuschlagsmodelle, die nur für Mitarbeiter mit unüblichen Arbeitszeiten gelten.

Die Zuschlagsberechnung kann sehr einfach sein, wenn Sie die richtigen Unterstützungen haben. Wir bei TimeTrack möchten für Sie diese Hilfe sein: Probieren Sie jetzt unsere kostenlose Testversion und legen Sie Ihre erste Zuschlagsregel an!